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Lizenzvergabe für geschützte Apps von Google


Factsheet zum Thema Google: Europäische Kommission sendet Google Mitteilung der Beschwerdepunkte zu Android-Betriebssystem und Anwendungen
Die Kommission ist der Auffassung, dass Google auf den Märkten für allgemeine Internet-Suchdienste, für lizenzpflichtige Betriebssysteme für intelligente Mobilgeräte sowie für Android-App-Stores eine beherrschende Stellung einnimmt



Die Europäische Kommission hat Google mitgeteilt, dass sie der vorläufigen Auffassung ist, das Unternehmen nutze seine marktbeherrschende Stellung unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften missbräuchlich aus, indem es Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern Beschränkungen auferlege.

Die Kommission hat ihre vorläufige Auffassung in einer an Google gerichteten Mitteilung der Beschwerdepunkte dargelegt. Die Beschwerdepunkte wurden auch Alphabet übermittelt, da es gängige Praxis ist, die Mitteilung der Beschwerdepunkte auch an die jeweilige Muttergesellschaft zu richten.

In diesem Factsheet sind wichtigsten Elemente der in der Mitteilung der Beschwerdepunkte dargelegten vorläufigen Auffassung der Kommission zusammengefasst.

Die Übermittlung einer Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor. Siehe auch die Pressemitteilung zu dieser Wettbewerbssache.

Marktbeherrschende Stellung von Google
Die Kommission ist der Auffassung, dass Google auf den Märkten für allgemeine Internet-Suchdienste, für lizenzpflichtige Betriebssysteme für intelligente Mobilgeräte sowie für Android-App-Stores eine beherrschende Stellung einnimmt.

Die Kommission hat unter anderem folgende Faktoren berücksichtigt:

Allgemeine Internet-Suchdienste
Google verfügt in den meisten Mitgliedstaaten über Marktanteile von 90 Prozent und mehr.

Lizenzpflichtige Betriebssysteme für intelligente Mobilgeräte [1]

>> Der Marktanteil von Google auf dem Markt für lizenzpflichtige Betriebssysteme für Mobilgeräte liegt im EWR bei über 90 Prozent. Android wird auf praktisch allen Smartphones und Tablets des unteren Preissegments verwendet, die von der Mehrheit der Kunden gekauft werden.
>> Es gibt eine Reihe von Markteintrittsschranken, die die Stellung von Google schützen, darunter auch der sogenannter Netzwerkeffekt (d. h., je mehr Verbraucher ein Betriebssystem verwenden, desto mehr Entwickler schreiben Anwendungen für dieses System).
>> Android-Nutzern, die zu einem anderen Betriebssystem wechseln möchten, entstünden hohe Umstellungskosten, weil sie z. B. ihre Anwendungen, ihre Daten und ihre Kontakte verlieren würden.

Android-App-Stores
>> Über 90 Prozent der Anwendungen, die auf Android-Geräte im EWR heruntergeladen werden, stammen aus dem Play Store (Android-App-Store von Google).
>> Die Hersteller halten es aus kommerziellen Gründen für wichtig, den Play Store auf ihren Geräten vorzuinstallieren. Der Play Store wird auf den weitaus meisten Android-Geräten im EWR vorinstalliert und kann nicht von den Endnutzern heruntergeladen werden. Die Endnutzer können auch keine anderen App-Stores aus dem Play Store herunterladen.
>> Android-Nutzer würden in der Regel nicht zu App-Stores anderer Betriebssysteme wechseln, da sie erst ein neues Gerät kaufen müssten, wodurch ihnen erhebliche Kosten entstehen würden.

Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission

Lizenzvergabe für die geschützten Apps von Google
Die Untersuchung der Kommission ergab, dass Google die Hersteller, die den Play Store auf ihren Geräten vorinstallieren möchten, dazu verpflichtet, auch die Google-Suche auf diesen Geräten vorzuinstallieren und als Standardsuchdienst festzulegen. Darüber hinaus müssen Hersteller, die den Play Store oder die Google-Suche vorinstallieren möchten, auch den Browser Google Chrome vorinstallieren. Dadurch stellt Google sicher, dass die Google-Suche und Google Chrome auf den weitaus meisten im EWR verkauften Geräten vorinstalliert sind.

Smartphone- und Tablet-Hersteller sollten den Nutzern natürlich eine "Out-of-the-box"-Lösung bieten und ihre Geräte mit einer Reihe vorinstallierter Anwendungen verkaufen können. Die Kommission will sicherstellen, dass Hersteller frei entscheiden können, welche Anwendungen sie auf ihren Geräten vorinstallieren. Dies ist umso wichtiger, als die Untersuchung der Kommission ergeben hat, dass Verbraucher nur selten Anwendungen herunterladen, die dieselben Funktionen bieten wie bereits vorinstallierte Anwendungen (es sei denn, die vorinstallierte Anwendung ist besonders schlechter Qualität).

In diesem Zusammenhang ist die Kommission zu dem vorläufigen Schluss gelangt, dass Google durch die oben genannten den Herstellern auferlegten Bedingungen die Freiheit der Hersteller einschränkt, selbst die am besten für die Vorinstallation geeigneten Anwendungen auszuwählen. Diese Strategie scheint die marktbeherrschende Stellung von Google im Bereich der allgemeinen Internetsuche zu schützen und noch weiter zu stärken und den Wettbewerb auf dem Markt für mobile Browser zu beeinträchtigen. Der Kommission liegen Beweise dafür vor, dass Smartphone-Hersteller zumindest einige vorinstallierte Anwendungen gerne von anderen Unternehmen als Google beziehen würden.

Verhinderung der Fragmentierung
Android ist ein System mit offenem Quellcode (Open Source), kann also von jedem frei genutzt und als Grundlage für die Entwicklung eines geänderten Betriebssystems für Mobilgeräte (sogenannte Android-Forks) verwendet werden. Das Open-Source-Modell an sich wirft selbstverständlich keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf – ganz im Gegenteil. Die Bedenken der Kommission beziehen sich auf die Nutzungsbedingungen für die nicht quelloffenen geschützten Anwendungen und Dienste von Google auf Android-Geräten.

Wenn ein Hersteller geschützte Google-Anwendungen wie den Play Store oder die Google-Suche auf einem seiner Geräte vorinstallieren möchte, verlangt Google den Abschluss eines "Anti-Fragmentation Agreement", nach dem der Hersteller keine mit Android-Forks betriebenen Geräte verkaufen darf.

Nach den EU-Kartellvorschriften dürfen marktbeherrschende Unternehmen nur dann Beschränkungen auferlegen, wenn diese objektiv gerechtfertigt sind. Bislang ist Google jedoch nicht in der Lage gewesen, dies in Bezug auf die Beschränkungen in den "Anti-Fragmentation Agreements" nachzuweisen.

Das Verhalten von Google hat direkte Auswirkungen auf Verbraucher, da es ihnen den Zugang zu innovativen intelligenten Mobilgeräten versperrt, bei denen andere, möglicherweise bessere Versionen des Betriebssystems Android verwendet werden. So hat die Kommission Beweise dafür gefunden, dass das Verhalten von Google Hersteller am Verkauf von intelligenten Mobilgeräten hinderte, die mit einer konkurrierenden Android-Fork ausgestattet waren, welche das Potenzial hatte, zu einer ernstzunehmenden Alternative für das Google-Betriebssystem Android zu werden. Damit hat Google seinen Wettbewerbern gleichzeitig eine wichtige Möglichkeit genommen, Anwendungen und Dienste (insbesondere allgemeine Suchdienste) einzuführen, die auf Android-Forks vorinstalliert werden könnten.

Ausschließlichkeit
Google hat einigen der größten Smartphone- und Tablet-Herstellern sowie Betreibern von Mobilfunknetzen hohe finanzielle Anreize dafür gewährt, dass auf deren Geräten ausschließlich die Google-Suche vorinstalliert wird.

Die Kommission beanstandet nicht die finanziellen Anreize an sich, sondern die Bedingungen, an die diese finanziellen Anreize von Google geknüpft sind, insbesondere die Bedingung, dass der finanzielle Anreiz nicht gezahlt wird, wenn ein anderer Suchdienst als die Google-Suche auf den betreffenden intelligenten Mobilgeräten vorinstalliert ist.

[1] Android ist ein lizenzpflichtiges Betriebssystem, darf also von Fremdherstellern von Mobilgeräten verwendet werden; im Gegensatz zu Betriebssystemen, die ausschließlich von vertikal integrierten Entwicklern genutzt werden dürfen.
(Europäische Kommission: ra)

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eingetragen: 24.04.16
Home & Newsletterlauf: 17.05.16


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