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Schutz vor gefährlichen Non-Food-Produkten


Europas Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte sorgt seit zehn Jahren für mehr Verbrauchersicherheit
Seit seiner Gründung im Jahr 2003 verzeichnet Rapex einen ununterbrochenen und stetigen Anstieg bei den eingegangenen Warnmeldungen und bei den daraufhin ergriffenen Maßnahmen

(17.04.14) - "Rapex", das EU-System zum raschen Informationsaustausch, schützt die europäischen Verbraucher seit zehn Jahren vor gefährlichen Non-Food-Produkten. Im Jahr 2013 haben die EU-Mitgliedstaaten insgesamt 2364 Mal interveniert; dies bedeutet einen Anstieg um 3,8 Prozent im Vergleich zu 2012. Damit setzt sich der Trend fort, der seit dem Start von Rapex im Jahr 2003 zu beobachten ist.

"Rapex zeigt, dass Europa wachsam ist und sich für die Sicherheit unserer 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger einsetzt. Das Schnellwarnsystem ist Ausdruck einer erfolgreichen Zusammenarbeit von nationalen Behörden und EU-Institutionen zum Wohl unserer Bürger. Das zehnjährige Bestehen von Rapex beweist, dass die Durchsetzungsbehörden der Zusammenarbeit bei der Gewährleistung eines sichereren Binnenmarktes eine immer größere Bedeutung beimessen", sagte Neven Mimica, EU-Kommissar für Verbraucherpolitik.

Rapex ist das Schnellwarnsystem der EU, mit dessen Hilfe die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission sich gegenseitig über Non-Food-Produkte informieren. Das System hat die Aufgabe, rasch Informationen über potenziell gefährliche Produkte und über nationale Durchsetzungsmaßnahmen zu verbreiten. Auf diese Weise lassen sich Produkte, die eine Gefahr für Verbraucher darstellen, schneller aufspüren und vom EU-Markt nehmen.

Seit seiner Gründung im Jahr 2003 verzeichnet Rapex einen ununterbrochenen und stetigen Anstieg bei den eingegangenen Warnmeldungen und bei den daraufhin ergriffenen Maßnahmen. Heute erhält und verschickt Rapex jährlich über 2000 Meldungen; im Jahr 2003 waren es nur rund 200.

Von welchen Produkten gehen Risiken aus?
Im Jahr 2013 machten vor allem Bekleidung, Textilien und Modeartikel sowie Spielzeug (mit je 25 Prozent) ein Eingreifen erforderlich. Zu den am häufigsten im Zusammenhang mit diesen Produktkategorien gemeldeten Risiken zählen chemische Risiken sowie Erdrosselungs-, Verletzungs- und Erstickungsrisiken.

Chemische Risiken lauern sowohl in Bekleidung als auch in Spielzeug (z. B. Chrom VI in Schuhen und Lederwaren bzw. Phthalate in Spielsachen). Hauptgrund für das Melden von Kleidungsstücken war das Erdrosselungs- oder Verletzungsrisiko aufgrund von Zug­schnüren und Kordeln. Weitere Beispiele für Produkte, die 2013 verboten wurden: Artikel für Säuglinge und Kleinkinder (instabile Babybadewannen und Kinderwagen) sowie Tätowiertinten, die mehrere verbotene chemische Stoffe enthielten. Die Unternehmen müssen gewährleisten, dass bekannte Risiken schon vor der Produktion berücksichtigt werden. Wenn es doch zu Fehlern kommt, müssen sie das betreffende Produkt vom Markt nehmen oder zurückrufen.

Woher kommen die gefährlichen Produkte?
China ist im Rapex-Zusammenhang das Ursprungsland Nummer eins. Im letzten Jahr entfielen 64 Prozent der Warnmeldungen auf Produkte aus China.

Um die chinesischen Hersteller besser mit den Vorschriften vertraut zu machen und deren Einhaltung zu fördern, berät die EU auf bilateraler Ebene mit China über den zwischenbehördlichen Informationsaustausch und über sonstige Kommunikationsmaßnahmen. In diesem Dialog betont die Kommission außerdem, wie wichtig ihr die Rückverfolgbarkeit der gemeldeten Produkte ist. Ein von der Europäischen Kommission unterstütztes Sachverständigengutachten enthält Empfehlungen, wie sich die Rückverfolgbarkeit verbessern ließe und worauf Verbraucher achten sollten.

Rapex 2013 in Zahlen
>> 2364 Meldungen insgesamt
>> 31 Zahl der teilnehmenden Länder (EU-28 + Norwegen, Island und Liechtenstein)

Die fünf am häufigsten gemeldeten Produktkategorien im Jahr 2013:
>> 25 Prozent Bekleidung, Textilien und Modeartikel
>> 25 Prozent Spielzeug
>> 9 Prozent Elektrogeräte und -zubehör
>> 7 Prozent Kraftfahrzeuge
>> 4 Prozent Kosmetika

Aufschlüsselung der Meldungen nach Ursprungsland des gemeldeten Produkts:
>> 64 Prozent China, einschließlich Hongkong
>> 15 Prozent EU-28 und EWR-Länder
>> 10 Prozent nicht bekannt
>> 11 Prozent sonstige Länder

Link zur Rapex-Dokumentation:
http://ec.europa.eu/consumers/safety/rapex/reports/index_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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