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Bekämpfung von Kartellen und Missbrauch


Wettbewerbsrecht: Vizepräsident Almunia unterzeichnet Kooperationsvereinbarung mit russischer Wettbewerbsbehörde
Engere Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen soll sowohl für die EU als auch für Russland von Vorteil sein


(15.03.11) - Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Joaquín Almunia, und der Leiter des Föderalen Antimonopoldienstes (FAS), Igor Artemyev, haben heute in Brüssel eine Vereinbarung über eine engere Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden der EU und Russlands unterzeichnet. Mit der Kooperationsvereinbarung wird einen Rahmen für die administrative Zusammenarbeit, den Dialog und den Austausch zwischen der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission und der russischen Wettbewerbsbehörde geschaffen.

"Diese Vereinbarung wird unserer Zusammenarbeit mit Russland in Wettbewerbsangelegenheiten neue Impulse geben. Heute haben wir die Grundlagen für unsere künftige Kooperation förmlich geregelt und unseren Wunsch, engere Beziehungen aufzubauen, durch die Unterzeichnung der Vereinbarung bekräftigt", erklärte Joaquín Almunia.

Die Vereinbarung ist die Grundlage für einen Dialog über wettbewerbspolitische Fragen sowie für den Meinungsaustausch und die Übermittlung nichtvertraulicher Informationen in einzelnen Wettbewerbssachen. Russland ist eine bedeutende Wirtschaftsmacht und ein wichtiger Handelspartner der EU. Eine engere Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen wird daher sowohl für die EU als auch für Russland von Vorteil sein. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Parteien nach Bedarf zusammenkommen, um Entwicklungen in der Wettbewerbspolitik, im Wettbewerbsrecht und bei der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts zu erörtern, um Informationen über Wirtschaftszweige, die von gemeinsamem Interesse sind, auszutauschen und um Wettbewerbssachen zu besprechen.

Unterzeichnet wird die Vereinbarung von der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission und dem Föderalen Antimonopoldienst der Russischen Föderation (FAS).

Die Europäische Kommission setzt die Wettbewerbsvorschriften für die gesamte Europäische Union durch. Insbesondere prüft sie Zusammenschlüsse und Übernahmen, an denen Unternehmen mit einem über bestimmten Schwellenwerten liegenden Umsatz beteiligt sind (Artikel 1 der seit 1990 geltenden Fusionskontrollverordnung) und ergreift Maßnahmen zur Bekämpfung von Kartellen und des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (Artikel 101 bzw. 102 AEUV).

Die Kommission arbeitet aktiv mit den Wettbewerbsbehörden vieler Drittländer zusammen. Dabei stützt sie sich teils auf bilaterale Vereinbarungen, die ausschließlich den Wettbewerb betreffen (sogenannte "dedicated agreements"), teils auf umfassendere allgemeine Vereinbarungen wie Freihandelsabkommen, Partnerschafts- und Kooperationsabkommen oder Assoziierungsvereinbarungen, die auch Bestimmungen zum Wettbewerbsrecht enthalten.

Einen Überblick über die Kooperationsvereinbarungen mit Drittländern bietet folgende Website: http://ec.europa.eu/competition/international/bilateral/
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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