EU: Betrug wird nicht geduldet
Erklärung der Kommission zu Luftschadstoffemissionen von Kraftwagen
Ein neues Prüfverfahren für Emissionen im praktischen Fahrbetrieb (Real Driving Emission – RDE) wird von Anfang 2016 an schrittweise eingeführt
(13.10.15) - Nachdem bekannt wurde, dass der Fahrzeughersteller Volkswagen eine Software als Abschalteinrichtung benutzt hat, um Emissionsnormen für bestimmte Luftschadstoffe zu umgehen, fordert die Europäische Kommission Sofortmaßnahmen, um die strikte Einhaltung der EU-Schadstoffemissionsnormen sicherzustellen. Elżbieta Bieńkowska, Kommissionsmitglied für den Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, sagte hierzu: "Unsere Botschaft ist ganz klar: Betrug wird nicht geduldet, und die EU-Vorschriften sind unbedingt einzuhalten. Wir brauchen vollständige Aufklärung und wirksame Abgasprüfungen."
Die Kommission fordert alle Mitgliedstaaten auf, vor Ort entsprechende Ermittlungen aufzunehmen und ihr die Ergebnisse mitzuteilen. Die Kommission könnte ihrerseits beim Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten behilflich sein. Wir müssen genau wissen, wie viele der in der EU zugelassenen Fahrzeuge mit einer Abschalteinrichtung ausgerüstet wurden, die die Euro-5/Euro-6-Abgasverordnung 715/2007/EG ausdrücklich verbietet. Wir werden darüber in den kommenden Tagen mit den nationalen Typgenehmigungsbehörden ausführlich sprechen.
In der Vorausschau zählen wir auf die Unterstützung der Mitgliedstaaten für eine rasche Einigung über die erforderlichen abschließenden Maßnahmen, damit die bei der Erteilung der Typgenehmigung verwendeten Ergebnisse der Messungen von Luftschadstoffemissionen den Emissionen im praktischen Fahrbetrieb entsprechen und nicht durch Täuschungsmanöver verfälscht werden können. Ein neues Prüfverfahren für Emissionen im praktischen Fahrbetrieb (Real Driving Emission – RDE) wird von Anfang 2016 an schrittweise eingeführt. Es wird die gegenwärtigen Prüfungen im Labor ergänzen. Wir müssen uns aber noch darüber einigen, was zu tun ist, wenn die Ergebnisse der Prüfungen im Labor und im praktischen Fahrbetrieb erheblich voneinander abweichen. Mit der Einigung über dieses Paket erhält die EU zusätzlich zu den bereits angenommen RDE-Prüfverfahren ein anspruchsvolles und belastbares Verfahren für Prüfungen und Emissionen im praktischen Fahrbetrieb an die Hand.
Über diese Maßnahmen hinaus wird die Kommission die Ansichten über weitere möglicherweise erforderliche Reformen aufmerksam zur Kenntnis nehmen. (Europäische Kommission: ra)
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Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
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