Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU: Betrug wird nicht geduldet


Erklärung der Kommission zu Luftschadstoffemissionen von Kraftwagen
Ein neues Prüfverfahren für Emissionen im praktischen Fahrbetrieb (Real Driving Emission – RDE) wird von Anfang 2016 an schrittweise eingeführt

(13.10.15) - Nachdem bekannt wurde, dass der Fahrzeughersteller Volkswagen eine Software als Abschalteinrichtung benutzt hat, um Emissionsnormen für bestimmte Luftschadstoffe zu umgehen, fordert die Europäische Kommission Sofortmaßnahmen, um die strikte Einhaltung der EU-Schadstoffemissionsnormen sicherzustellen. Elżbieta Bieńkowska, Kommissionsmitglied für den Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, sagte hierzu: "Unsere Botschaft ist ganz klar: Betrug wird nicht geduldet, und die EU-Vorschriften sind unbedingt einzuhalten. Wir brauchen vollständige Aufklärung und wirksame Abgasprüfungen."

Die Kommission fordert alle Mitgliedstaaten auf, vor Ort entsprechende Ermittlungen aufzunehmen und ihr die Ergebnisse mitzuteilen. Die Kommission könnte ihrerseits beim Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten behilflich sein. Wir müssen genau wissen, wie viele der in der EU zugelassenen Fahrzeuge mit einer Abschalteinrichtung ausgerüstet wurden, die die Euro-5/Euro-6-Abgasverordnung 715/2007/EG ausdrücklich verbietet. Wir werden darüber in den kommenden Tagen mit den nationalen Typgenehmigungsbehörden ausführlich sprechen.

In der Vorausschau zählen wir auf die Unterstützung der Mitgliedstaaten für eine rasche Einigung über die erforderlichen abschließenden Maßnahmen, damit die bei der Erteilung der Typgenehmigung verwendeten Ergebnisse der Messungen von Luftschadstoffemissionen den Emissionen im praktischen Fahrbetrieb entsprechen und nicht durch Täuschungsmanöver verfälscht werden können. Ein neues Prüfverfahren für Emissionen im praktischen Fahrbetrieb (Real Driving Emission – RDE) wird von Anfang 2016 an schrittweise eingeführt. Es wird die gegenwärtigen Prüfungen im Labor ergänzen. Wir müssen uns aber noch darüber einigen, was zu tun ist, wenn die Ergebnisse der Prüfungen im Labor und im praktischen Fahrbetrieb erheblich voneinander abweichen. Mit der Einigung über dieses Paket erhält die EU zusätzlich zu den bereits angenommen RDE-Prüfverfahren ein anspruchsvolles und belastbares Verfahren für Prüfungen und Emissionen im praktischen Fahrbetrieb an die Hand.

Über diese Maßnahmen hinaus wird die Kommission die Ansichten über weitere möglicherweise erforderliche Reformen aufmerksam zur Kenntnis nehmen. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen