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Regulierung von Telefon- und Breitbandnetzen


Digitale Agenda: Öffentliche Konsultationen über den Zugang zu Telekom-Netzen
Anwendung von Nichtdiskriminierungs- und Preiskontrollmaßnahmen formulieren


(13.10.11) - Die Europäische Kommission hat zwei öffentliche Konsultationen über den Zugang alternativer Betreiber zu Telefonfestnetzen und Breitbandnetzen etablierter Betreiber eingeleitet. Die Konsultationen fügen sich ein in die Bemühungen der Kommission um den Ausbau des Binnenmarktes für Telekommunikationsdienste durch ein einheitliches und kohärentes Vorgehen bei der Regulierung von Telefon- und Breitbandnetzen in allen Mitgliedstaaten.

Gegenstand der ersten Konsultation ist der diskriminierungsfreie Zugang alternativer Betreiber zu Infrastruktur und Diensten marktbeherrschender Telekommunikationsbetreiber. Die zweite Konsultation betrifft die Methode, nach der die nationalen Regulierungsbehörden die von den Betreibern für diesen Zugang auf Vorleistungsebene zu zahlenden Preise berechnen (Verpflichtung zur Kostenorientierung). Die Ergebnisse der Konsultationen werden der Kommission dabei helfen, Empfehlungen für eine einheitliche, investitionsfördernde Anwendung von Nichtdiskriminierungs- und Preiskontrollmaßnahmen zu formulieren.

Hierzu Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und zuständig für die Digitale Agenda, sagte: "Wir brauchen eine einheitliche Regulierung in allen Mitgliedstaaten, um im Interesse von Wettbewerb und Investitionen faire Wettbewerbsbedingungen für den Telekommunikationsbereich in der gesamten EU zu erreichen. So werden die Märkte davon überzeugt, dass Investitionen in Glasfasernetze sicher und rentabel sind."

Eine einheitliche Regulierungspraxis ist entscheidend im Hinblick auf Vorhersehbarkeit und Klarheit der Vorschriften für die die Telekom-Betreiber, insbesondere in Anbetracht der hohen Investitionen, die für die Einführung der ultraschnellen, auf Glasfasertechnologie beruhenden Netze notwendig sind.

Diese Netze der nächsten Generation sind wichtig, um das Ziel der Digitalen Agenda für Europa zu erreichen, nämlich bis 2020 die Versorgung aller EU-Bürger mit schnellen und ultraschnellen Breitbanddiensten sicherzustellen. Ist eine einheitliche Regulierung gegeben, können Telekom-Betreiber auch leichter in mehreren Mitgliedstaaten tätig sein. Im Rahmen der Konsultation zur Preispolitik auf Vorleistungsebene wird insbesondere untersucht, wie sich das Verhältnis zwischen den Zugangspreisen bei Kupferkabelnetzen und Glasfasernetzen auf die Investitionen in neue Glasfasernetze auswirken kann.

Die Kommission prüft diese Fragen, da die nationalen Telekom-Regulierungsbehörden derzeit bei der Regulierung in diesem Bereich unterschiedlich vorgehen.

Wenden die nationalen Telekom-Regulierungsbehörden die Leitlinien der Kommission an, wird dadurch sichergestellt, dass die Betreiber Breitbandzugangsprodukte wie entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss oder Bitstromzugang in der gesamten EU auf ähnliche Weise erwerben können. Dies ermöglicht den Betreibern letztendlich, ihre eigenen Leistungen im Wettbewerb auf Endleistungsebene zu gleichberechtigten Bedingungen anzubieten.

Beide Konsultationen stehen Telekom-Betreibern, Verbraucherorganisationen, den nationalen Regulierungsbehörden, den Mitgliedstaaten und anderen Interessenten bis zum 28. November 2011 offen.

Hintergrund
Nach den EU-Telekom-Vorschriften können die nationalen Regulierungsbehörden von marktbeherrschenden Betreibern verlangen, ihre Konkurrenten gegenüber ihrem eigenen Endkundengeschäft nicht zu benachteiligen, und sie so daran hindern, ihre marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen. In den vergangenen acht Jahren hat die Kommission im Rahmen des Konsultationsverfahrens nach Artikel 7 der EU-Rahmenrichtlinie für die elektronische Kommunikation (2002/21/EG) Vorschläge der nationalen Regulierungsbehörden zum Umgang mit marktbeherrschenden Betreibern geprüft. Die Kommission stellte fest, dass die Regulierungsbehörden den genauen Anwendungsbereich der Verpflichtung zur Nichtdiskriminierung und deren konkrete Umsetzung unterschiedlich interpretieren und Überwachung und Durchsetzungsmaßnahmen ebenfalls voneinander abweichen.

Die nationalen Telekom-Regulierungsbehörden verfolgen auch stark divergierende Konzepte bei der Festsetzung kostenorientierter Preise, die alternative Betreiber für den Zugang zur Telekom-Infrastruktur zahlen müssen. Auch dort, wo die Behörden die Preise für die gleichen Zugangsprodukte auf dieselbe Weise berechnen, ist die konkrete Anwendung sehr unterschiedlich. Dies führt zu beträchtlichen Preisunterschieden in Europa (z. B. von 5,21 EUR/Monat in Litauen bis 12,41 EUR/Monat in Irland für den Zugang zum Teilnehmeranschluss auf der Vorleistungsebene). Nach Auffassung der Kommission können diese großen Unterschiede zwischen den Ländern nicht allein durch Differenzen bei den zugrunde liegenden Kosten erklärt werden.

Die sich daraus ergebende Zersplitterung im Regulierungsbereich gefährdet nicht nur die unbedingt erforderlichen Investitionen in neue Technologien, sondern behindert auch die Entwicklung des EU-Binnenmarktes für Telekommunikation und das Entstehen europaweit tätiger Betreiber. Daher kündigte die Kommission in der Digitalen Agenda für Europa an, dass die Formulierung von Leitlinien für die nationalen Regulierungsbehörden zu diesen Themen für sie eine Priorität sein werde.

Nächste Schritte
Aufgrund der seit dem 25. Mai 2011 geltenden überarbeiteten EU-Telekom-Vorschriften verfügt die Kommission über neue Befugnisse, um sicherzustellen, dass diese Vorschriften einheitlich angewendet werden. Die Kommission kann insbesondere unter weitestgehender Berücksichtigung der Stellungnahme des GEREK (Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation) zunächst eine Empfehlung aussprechen, wenn sie feststellt, dass die Telekom-Vorschriften von den nationalen Regulierungsbehörden unterschiedlich angewendet werden und so Hemmnisse für den Binnenmarkt entstehen. Nach den EU-Telekom-Vorschriften müssen die nationalen Regulierungsbehörden den Empfehlungen der Kommission "weitestgehend Rechung tragen". Nach Ablauf von mindestens zwei Jahren nach der Verabschiedung der Empfehlung kann die Kommission einen verbindlichen Beschluss über die einheitliche Anwendung der Rahmenvorschriften erlassen, einschließlich Verpflichtungen für marktbeherrschende Betreiber (Betreiber, die über eine beträchtliche Marktmacht verfügen).

Sollte die Kommission aufgrund der Ergebnisse der Konsultationen beschließen, Leitlinien in Form einer Empfehlung zu einem der beiden oder zu beiden Themen zu veröffentlichen, würde sie zuerst nach Artikel 19 der Rahmenrichtlinie für die elektronische Kommunikation (2002/21/EG) die Stellungnahme des GEREK einholen, außerdem die Stellungnahme des COCOM (Kommunikationsausschuss), eines beratenden Ausschusses, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt.

Das Konsultationsdokument ist abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/information_society/policy/ecomm/index_en.htm

Website zur Digitalen Agenda:
http://ec.europa.eu/digital-agenda
(Europäische Kommission: ra)


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