Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt


Fusionskontrolle: Europäische Kommission gibt grünes Licht für die Übernahme von GTS Central Europe durch die Deutsche Telekom
Die Kommission ist zu dem Ergebnis gelangt, dass das Vorhaben auf diesen Märkten keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt

(12.05.14) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des Telekommunikationsunternehmens GTS Central Europe ("GTS") aus Luxemburg durch den Konkurrenten Deutsche Telekom (DT) nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, da das Unternehmen nach dem Zusammenschluss weiterhin starkem Wettbewerb ausgesetzt wäre und den Verbrauchern auf allen betroffenen Märkten eine ausreichende Zahl anderer Anbieter zur Verfügung steht.

Die Kommission hat die Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses auf den Wettbewerb auf mehreren Märkten in Ungarn, Rumänien, der Tschechischen Republik und Polen geprüft, wo sich die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen überschneiden oder vertikale Verbindungen bestehen. Das slowakische Geschäft von GTS ist von dem Vorhaben nicht betroffen.

Die Geschäftstätigkeiten der beiden Unternehmen überschneiden sich auf den Vorleistungsmärkten für Mietleitungen und den Endkundenmärkten für Leistungen der Standortvernetzung in Ungarn und Rumänien sowie auf den Märkten für die inländische Anrufdurchleitung in der Tschechischen Republik und in Ungarn. Die Kommission ist zu dem Ergebnis gelangt, dass das Vorhaben auf diesen Märkten keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt. Insbesondere stellte sie fest, dass das aus der Übernahme hervorgehende Unternehmen auf diesen Märkten weiterhin im Wettbewerb mit anderen starken Anbietern wie Invitel und UPC in Ungarn, Telefónica und Dial Telecom in der Tschechischen Republik sowie Orange und Vodafone in Rumänien stehen wird.

Ferner hat die Kommission die Auswirkungen des Vorhabens auf zahlreichen Märkten, auf denen beide Unternehmen auf verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette tätig sind, geprüft. Besonderes Augenmerk richtete sie dabei auf

>> den Vorleistungsmarkt für Mietleitungen und die nachgelagerten Endkundenmärkte für a) Standortvernetzungsleistungen und b) Mobilfunkleistungen in Ungarn und Rumänien. Die Untersuchung der Kommission hat bestätigt, dass die Kunden auf den nachgelagerten Märkten in der Lage sein werden, auf andere Anbieter auszuweichen oder teilweise auf Alternativen (wie Ethernet, IP‑VPN oder unbeschaltete Glasfaser) umzustellen. Auch wird das Unternehmen nach dem Zusammenschluss angesichts seiner begrenzten Präsenz und mehrerer alternativer Kunden auf beiden nachgelagerten Märkten nicht in der Lage sein, seine Wettbewerber zu behindern oder vom Markt für Mietleitungen auszuschließen.

>> den vorgelagerten Markt für die inländische Anrufdurchleitung im Festnetz und die nachgelagerten Märkte für a) Festnetz-Telefonie für Endkunden in Ungarn und b) Mobilfunkleistungen für Endkunden in Ungarn und der Tschechischen Republik. Dienste der inländischen Anrufdurchleitung verbinden zwei Telefonnetze, deren Betreiber keine Zusammenschaltungsvereinbarung getroffen haben, damit Anrufer aus einem Netz Nummern aus dem anderen Netz erreichen können. Die Untersuchung der Kommission hat gezeigt, dass die Kunden auf den nachgelagerten Märkten in der Lage sein werden, auf andere Anbieter auszuweichen.

Darüber hinaus können regulierte Zusammenschaltungsvereinbarungen zwischen Netzbetreibern die Leistungen der inländischen Anrufdurchleitung teilweise ersetzen. Aufsichtsrechtlich ist jeder Telefonanbieter berechtigt, zu einem nach oben hin begrenzten Preis eine Zusammenschaltung mit jedem Netz seiner Wettbewerber zu vereinbaren. Auch hier wird das Unternehmen nach dem Zusammenschluss angesichts mehrerer alternativer Abnehmer auf den nachgelagerten Märkten und der begrenzten Nachfrage nach solchen Vorleistungen nicht in der Lage sein, Wettbewerber zu behindern oder vom vorgelagerten Markt auszuschließen.

Die Kommission ist daher zu dem Ergebnis gelangt, dass die Übernahme auf diesen Märkten keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.
Der geplante Zusammenschluss wurde am 11. März 2014 bei der Kommission angemeldet.

Unternehmen und Produkte
Die Deutsche Telekom ist ein international tätiges Telekommunikationsunternehmen. Kerngeschäft sind Produkte und Dienstleistungen aus den Bereichen Festnetz, Mobilfunk, Internet und IPTV vor allem in Europa.

GTS Central Europe ist ein Telekommunikationsunternehmen, das insbesondere Telekommunikations‑ und maßgeschneiderte IKT-Dienstleistungen für Geschäfts-, Carrier- und Regierungskunden in Polen, der Tschechischen Republik, Ungarn, Rumänien und der Slowakei anbietet. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen