Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Patienten geben die Richtung vor


Eine digitale Zukunft für das Gesundheitswesen: Klärung der Gebiete, auf denen Rechtsunsicherheit besteht
Patienten mehr Kontrolle über ihre Gesundheitsfürsorge geben


(09.01.13) - Die Europäische Kommission hat einen Aktionsplan vorgestellt, mit dem die Hindernisse angegangen werden sollen, die den vollen Einsatz digitaler Lösungen in den europäischen Gesundheitssystemen behindern. Ziel ist es, Patienten medizinisch besser zu versorgen, ihnen mehr Kontrolle über ihre Gesundheitsfürsorge zu geben und die Kosten zu verringern. Auch wenn Patienten und Mediziner mit Begeisterung auf telemedizinische Lösungen zurückgreifen und Millionen Europäer Smartphone-Apps herunterladen, um ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden im Blick zu haben, muss die digitale Gesundheitsfürsorge ihr großes Potenzial, die medizinische Versorgung zu verbessern und Effizienzgewinne zu erzielen, erst noch ausschöpfen.

Der Aktionsplan soll dazu beitragen, den Wandel und Verbesserungen im Gesundheitssystem durch folgende Maßnahmen zu beschleunigen:

>> Klärung der Gebiete, auf denen Rechtsunsicherheit besteht;
>> Verbesserung der Interoperabilität zwischen Systemen;
>> Verbesserung der Aufklärung und Kompetenzen der Patienten und der Angehörigen der Gesundheitsberufe;
>> Ergreifung von Initiativen im Zusammenhang mit dem individuellen Gesundheitsmanagement, die den Patienten in den Mittelpunkt stellen, sowie die Förderung von Forschungsvorhaben zu personenbezogenen Arzneimitteln;
>> Gewährleistung kostenfreier Rechtsberatung für Firmengründungen im Bereich des elektronischen Gesundheitswesens.

Außerdem plant die Kommission für 2014 die Veröffentlichung eines Grünbuchs zur mobilen Gesundheitsfürsorge, das sich mit Qualitäts- und Transparenzfragen befassen wird.

In einem begleitenden Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen wird ein Überblick darüber gegeben, wie das derzeit geltende EU-Recht auf die grenzüberschreitenden telemedizinischen Dienste Anwendung findet (etwa Teleradiologie, Fernberatung oder Fernüberwachung). Derzeit fällt die Telemedizin unter den Anwendungsbereich mehrerer Rechtsinstrumente.

Das Papier befasst sich mit den Problemen, mit denen Mediziner konfrontiert sind, wenn sie elektronische Gesundheitsdienste grenzüberschreitend anbieten wollen, wobei sich beispielsweise folgende Fragen stellen:

>> Benötigen sie eine Lizenz bzw. Registrierung in dem Mitgliedstaat des Patienten?
>> Wie sollten Gesundheitsdaten verarbeitet werden? Ist eine bestimmte Dienstleistung erstattungsfähig?
>> Welche Haftungsregelung gilt im Falle eines Rechtsstreits?

Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Kommission und zuständig für die Digitale Agenda, erklärte hierzu: "Die Gesundheitssysteme Europas halten noch, aber sie beginnen schon erste Risse zu zeigen. Es ist an der Zeit, dieses Modell aus dem 20. Jahrhundert einem Gesundheitscheck zu unterziehen. Der neue europäische Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste zeigt auf, wie wir die Vorteile des digitalen Fortschritts im Gesundheitswesen nutzbar machen und die Hindernisse für neue Gesundheitsdienste überwinden können, die nicht nur intelligenter und sicherer sind, sondern auch den Patienten in den Mittelpunkt stellen."

Tonio Borg, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, sagte dazu: "Lösungen der elektronischen Gesundheitsdienste können unseren Bürgern eine qualitativ hochwertige und patientenorientierte Gesundheitsversorgung bieten. Sie bringt die medizinische Versorgung näher an die Menschen und verbessert die Effizienz der Gesundheitssysteme. Der heute auf den Weg gebrachte Aktionsplan wird dazu beitragen, das Potenzial der elektronischen Gesundheitsdienste für eine bessere Gesundheitsfürsorge für unsere Bürger nutzbar zu machen. Das im Rahmen der Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung eingerichtete Netz für elektronische Gesundheitsdienste kanalisiert unser gemeinsames Engagement, interoperable Lösungen auf EU-Ebene zu finden."

Die Mitglieder des neuen Netzes für elektronische Gesundheitsdienste, das mit der Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung eingerichtet wurde, werden die Umsetzung des Aktionsplans unterstützen und eine direkte Anbindung an die nationalen Gesundheitsbehörden und Ministerien sicherstellen.

Hintergrund
Mit dem neuen Aktionsplan für das elektronische Gesundheitswesen wird einer Aufforderung der Mitgliedstaaten aus dem Jahr 2009 entsprochen. Für die Ausarbeitung des neuen Plans hat die Kommission 2011 eine öffentliche Konsultation durchgeführt.

Die Digitale Agenda für Europa umfasst drei Einzelmaßnahmen zum elektronischen Gesundheitswesen, mit denen ein weit verbreiteter Einsatz der Telemedizin, des Zugangs der Patienten zu ihren Gesundheitsdaten und der Interoperabilität angestrebt werden. Trotz der Wirtschaftskrise wuchs der weltweite Markt für Telemedizin von 9,8 Mrd. USD 2010 auf 11,6 Mrd. USD 2011 und bis 2017 dürfte der globale Markt für mobilie Gesundheitsdienste auf 17,5 Mrd. USD pro Jahr steigen.

Einige EU-Regierungen geben bis zu 15 Prozent ihres Haushalts für das Gesundheitswesen aus. Diese Zahlen verdeutlichen die rasante Entwicklung, auf die der Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste flexibel reagieren muss. Bereits seit über einem Jahrzehnt ist die Europäische Kommission auf dem Gebiet der elektronischen Gesundheitsdienste aktiv.

Dazu gehören beispielsweise:
>> 2004
ein erster Aktionsplan zum elektronische Gesundheitswesen;
>> 2008 die Mitteilung der Kommission über die Telemedizin;
>> 2008 ein großangelegtes Pilotprojekt, mit dem die Wirksamkeit und Kosteneffizienz der Telemedizin in neun europäischen Regionen untersucht wurde;
>> 2008 die Empfehlung zur grenzübergreifenden Interoperabilität elektronischer Patientendatensysteme;
>> 2011 die erste EU-Rechtsvorschrift mit Bestimmungen zur Interoperabilität elektronischer Gesundheitsdienste – die Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung;
>> 2011 das großangelegte Pilotprojekt epSOS, es wurde gemeinsam von 23 Ländern durchgeführt, die grenzüberschreitende Patientendaten und elektronische Rezepte prüften;
>> 2011 die Europäische Innovationspartnerschaft für Aktivität und Gesundheit im Alter (EIPAHA), sie stützt sich auf 261 Zusagen von über 3000 Akteuren der EIPAHA, mit denen die Lebensqualität von vier Millionen Senioren in Europa bis 2015 verbessert werden soll. Hierunter fallen auch die Einführung einer integrierten Pflege und die Behandlung chronischer Krankheiten unter Einsatz innovativer Fernüberwachungslösungen.
>> 2012 wurde das Netz für elektronische Gesundheitsdienste auf den Weg gebracht, in dem alle EU-Mitgliedstaaten an der Ausarbeitung von Leitlinien für die Interoperabilität elektronischer Gesundheitsdienste zusammenarbeiten.

Website für elektronische Gesundheitsdienste:
http://ec.europa.eu/digital-agenda/en/european-ehealth-policy

Aktionsplan und Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen zu den elektronischen Gesundheitsdiensten, Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen zur Telemedizin:
http://ec.europa.eu/digital-agenda/news-redirect/9139
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen