Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Gegen Privatisierung der Wasserversorgung


"Wasser ein öffentliches Gut, keine Handelsware": Europäische Bürgerinitiative sammelt eine Million Unterschriften
Obwohl sich die Organisatoren mit ihrer Initiative nun an die Europäische Kommission wenden könnten, haben sie beschlossen, ihre Unterschriftenaktion fortzusetzen


(07.03.13) - Die Bürgerinitiative "Right2Water" hat nach Angaben ihrer Organisatoren bislang bereits mehr als eine Million Unterschriften gesammelt: Damit könnte es einer Europäischen Bürgerinitiative erstmals gelingen, die notwendige Zahl an Unterstützungsbekundungen zu erreichen. Nach Überzeugung der Organisatoren ist "Wasser ein öffentliches Gut, keine Handelsware". Sie fordern die Europäische Kommission "zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags" auf, "der das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen durchsetzt und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen fördert".

Hierzu Vizepräsident Maroš Šefčovič sagte: "Zuallererst möchte ich die Organisatoren zu ihrem Erfolg beglückwünschen. Auch wenn die Unterschriften erst noch überprüft werden müssen, stellt die Sammlung von einer Million Unterschriften in nicht einmal sechs Monaten eine echte Leistung dar. Europäische Bürgerinitiativen verfolgen das Ziel, bei Themen, die für die Bürger in ganz Europa von Belang sind, europaweite Debatten anzustoßen und diese Themen so auf die EU-Agenda zu bringen. Dieses Ziel hat Right2Water mit Sicherheit erreicht."

Obwohl sich die Organisatoren mit ihrer Initiative nun an die Europäische Kommission wenden könnten, haben sie beschlossen, ihre Unterschriftenaktion fortzusetzen.

Bevor sie sich mit ihrer Initiative an die Europäische Kommission wenden können, ist die Zahl der eingegangenen Unterstützungsbekundungen allerdings erst von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu bestätigen. Wurden für eine Initiative mindestens eine Million Unterschriften gesammelt und ist dabei in mindestens sieben Mitgliedstaaten die geforderte Mindestanzahl erreicht, muss die Kommission die Initiative innerhalb von drei Monaten prüfen und über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Sie trifft mit den Organisatoren zusammen, damit diese ihr Anliegen eingehender erläutern können. Darüber hinaus erhalten sie Gelegenheit, ihre Initiative bei einer vom Europäischen Parlament veranstalteten Anhörung vorzustellen.

Im Anschluss daran legt die Kommission eine Mitteilung vor, in der sie ihre Schlussfolgerungen sowie gegebenenfalls die geplanten Maßnahmen darlegt und ihre Vorgehensweise begründet.

Nachdem einige Organisatoren in der Vergangenheit über Schwierigkeiten berichtet hatten, geeignete Hosting-Möglichkeiten zu finden und Systeme zur Online-Unterschriftensammlung einzurichten, hat die Kommission im Juli 2012 kurzerhand angeboten, ihre eigenen Server für Europäische Bürgerinitiativen zur Verfügung zu stellen. Right2Water nutzt zwar einen privaten Hosting-Anbieter, greift aber für sein Online-Sammelsystem auf die von der Kommission kostenlos zur Verfügung gestellte Open-Source-Software zurück.

Hintergrund
Website zur Europäischen Bürgerinitiative:
http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/welcome?lg=de
Right2Water-Website:
http://www.right2water.eu/
Website von Kommissar Barnier zum Thema Wasserversorgung:
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/barnier/headlines/news/2013/01/20130124_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen