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Keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt die geplante Übernahme des britischen Hotelbetreibers Kew Green durch Bank of Scotland und Barclays Bank
Durch die Transaktion entsteht eine horizontale Überschneidung auf dem Markt für Hotelunterkünfte im Vereinigten Königreich


(07.03.11) - Die Europäische Kommission hat den Erwerb der gemeinsamen Kontrolle an Kew Green Hotels Limited (Kew Green) durch die Bank of Scotland plc, die wiederum von Lloyds Banking Group plc (LBG) kontrolliert wird, und durch die Barclays Bank plc (Barclays) auf der Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Bei allen diesen Unternehmen handelt es sich um britische Unternehmen. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Schluss, dass das Rechtsgeschäft den Wettbewerb weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) insgesamt noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.

Barclays und LBG sind Finanzdienstleister. LBG ist zudem an verschiedenen Unternehmen der Hotelbranche beteiligt. Kew Green betreibt als Franchisenehmer 21 Hotelbetriebe im Vereinigten Königreich.

Durch die Transaktion entsteht eine horizontale Überschneidung auf dem Markt für Hotelunterkünfte im Vereinigten Königreich. Bei der Prüfung der geplanten Übernahme stellte die Kommmission jedoch fest, dass die horizontalen Überschneidungen der Geschäftstätigkeiten der beteiligten Unternehmen begrenzt sind und dass es viele Wettbewerber auf dem betreffenden Markt gibt.

Die Kommission gelangte daher zu dem Schluss, dass die geplante Übernahme keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission wurde 1989 damit betraut, Fusionen und Übernahmen zwischen Unternehmen zu prüfen, sofern deren Umsatz bestimmte Schwellen übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Die überwiegende Mehrzahl der Zusammenschlüsse wird von ihr ohne Auflagen genehmigt. Lediglich in Fällen, in denen das Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen oder sich nachteilig auf die Verbraucher auswirken würde, verlangt sie Abhilfemaßnahmen oder untersagt Übernahmen. Die EU-Fusionskontrollvorschriften bieten daher wettbewerbsfähigen Unternehmen die Möglichkeit, sich auf dem europäischen Markt bzw. dem Weltmarkt zu positionieren.

Nach erfolgter Anmeldung muss die Kommission innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

Das Vorhaben wurde am 24. Januar 2011 bei der Kommission angemeldet.

Weitere Informationen hierzu unter:
http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/index/m83.html#m_6058
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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