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Gutscheine für IKT-Spezialdienste


Europäische Regionen werden ermutigt, den KMU Gutscheine über bis zu 10 000 EUR für die Digitalisierung anzubieten
Kleine Unternehmen, die digitale Dienste nutzen, verzeichnen ein doppelt so schnelles Wachstum, exportieren doppelt so viel und schaffen doppelt so viele neue Arbeitsplätze

(30.10.13) - Die Europäische Kommission hat ein Konzept zur Förderung des Wachstums kleiner und kleinster Unternehmen (KMU) in den Regionen Europas durch Nutzung digitaler Technologien veröffentlicht. Damit die Finanzmittel, die für den Ausbau der Kapazitäten der KMU im elektronischen Geschäftsverkehr und in den IKT bestimmt sind, auch rasch und vollständig eingesetzt werden, sollen Innovationsgutscheine im Wert von bis zu 10 000 EUR ausgegeben werden, mit denen digitale (IKT-)Dienste erworben werden können bzw. deren Nutzung erlernt werden kann. Solche Gutscheinprogramme zur IKT-Innovation werden derzeit in den spanischen Regionen Murcia und Extremadura erprobt.

Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, erklärte dazu: "Kleine Unternehmen, die digitale Dienste nutzen, verzeichnen ein doppelt so schnelles Wachstum, exportieren doppelt so viel und schaffen doppelt so viele neue Arbeitsplätze. Was in Murcia und Extremadura in Spanien getan wird, sollte für alle möglich werden."

Johannes Hahn, EU-Kommissar für Regionalpolitik, erklärte: "Ein erleichterter Zugang zu digitalen Technologien ist eine der zahlreichen Möglichkeiten, wie Regionalpolitik dazu beitragen kann, dass kleine Unternehmen wettbewerbsfähiger werden. Im Zeitraum 2014‑2020 sind die Digitale Agenda und die KMU-Förderung zentrale Prioritäten der Strukturfonds. KMU bilden das Rückgrat der europäischen Volkswirtschaften und die Quelle für künftige Arbeitsplätze in unseren Städten und Regionen."

Die Möglichkeiten des Internets auszuschöpfen sowie andere digitale Technologien zu nutzen, steigert die Wettbewerbsfähigkeit und die Exporte und erhöht die Marktchancen. In den G-20 Ländern verzeichnen kleine Unternehmen, die an das Internet angebunden sind, um 22 Prozent höhere Umsatzzuwächse als Unternehmen, die das Internet nicht oder kaum nutzen. In Deutschland konnten 93 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen mit aktiver Internetpräsenz innerhalb von drei Jahren zusätzliche Arbeitsplätze schaffen; bei den Unternehmen ohne Internetpräsenz waren es nur 50 Prozent.

Die regionalen Gutscheinprogramme würden es kleinen Unternehmen ermöglichen, ihre Gutscheine gegen IKT-Spezialdienste wie z. B. Website-Entwicklung und Schulungen über elektronischen Geschäftsverkehr oder die Einführung vielseitiger IKT-Anwendungen für Unternehmensprozesse (z. B. das Lieferketten- und Kundenbeziehungsmanagement) einzulösen.

Die Kommission bietet den Regionen ein detailliertes Konzept zur Umsetzung des Programms, das auch einen Workshop im Rahmen der Open Days, 11th European Week for Regions and Cities umfasst.

Das Konzept soll Behörden dabei helfen, den Bedarf von KMU zu ermitteln, die in das elektronische Geschäft einsteigen wollen, und zu beurteilen, ob die Gutscheine dafür geeignet sind. Im Leitfaden wird erklärt, wie ein maßgeschneidertes Gutscheinsystem für die betreffende Region eingerichtet werden kann und wie bestehende Programme über ein IKT-Fenster erweitert werden können. Der Wert des Gutscheins variiert je nach den Bedürfnissen der KMU und den Prioritäten der jeweiligen Region. Die Programme sollten für KMU und Anbieter leicht zugänglich gestaltet und in Bezug auf die Verwaltung unkompliziert sein. Mit den Gutscheinen sollten IKT-Dienste von verschiedenen Anbietern, u. a. von privaten Unternehmen, Hochschulen und Forschungszentren, erworben werden können.

Hintergrund
Europäische Unternehmen führen IKT im Durchschnitt nur langsam ein (zwischen 2010 und 2012 stieg der Anteil der europäischen Unternehmen, die über eine Webseite verfügen, nur um 6 Prozent; auch der Zuwachs an Unternehmen, die begannen, Informationen auf elektronischem Wege mit anderen Unternehmen auszutauschen, lag nur bei 6 Prozent; nur 4 Prozent mehr Unternehmen setzten Software für die Unternehmensressourcenplanung ein).

Die Pilotprojekte in Murcia und Extremadura sind auf Unternehmen ausgerichtet, die in den elektronischen Geschäftsverkehr, straffere Geschäftsabläufe und verbesserten Kundendienst investieren wollen. Die Projekte wurden am 2. Juli auf der Konferenz "Digitale Agenda: Welche Rolle kommt Europas Regionen und Städten zu?" angekündigt. Die IKT-Innovationsgutscheine decken einen Großteil der Kosten, die die KMU in das Projekt investieren. Die entsprechenden Mittel, die von den Regionen für die Pilotprojekte bereitgestellt werden, stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

Neben der Erleichterung des Know-how- und Technologiezugangs der KMU können die Gutscheine eine größere Nachfrage nach vielfältigen innovativen ICT-Diensten in allen Wirtschaftszweigen bewirken und den grenzübergreifenden Online-Absatz erhöhen. Solche Programme tragen dazu bei, das Potenzial des digitalen Binnenmarkts zu erschließen und somit die Digitale Agenda für Europa voranzubringen.

Für den Zeitraum 2007‑2013 sind für IKT-bezogene Strukturfondsinvestitionen Mittel in Höhe von 14,2 Mrd. EUR vorgesehen, wovon über 3 Mrd. EUR den KMU für den Ausbau ihrer Kapazitäten im elektronischen Geschäftsverkehr und in der IKT direkt zufließen sollen. Bisher sind dadurch insgesamt mehr als 20 000 IKT-Projekte, allen voran in Spanien, Ungarn und Portugal, gefördert worden. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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