Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Schutz der Rechte des geistigen Eigentums


Zollunion: EU-Behörden haben 2015 mehr nachgeahmte Waren beschlagnahmt
Der Bericht der Kommission über Zollmaßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums wird seit 2000 jährlich veröffentlicht und stützt sich auf Daten, die der Kommission von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten übermittelt werden



Nach neuen Zahlen, die die Europäische Kommission bekannt gegeben hat, haben die Zollbehörden im Jahr 2015 EU-weit schätzungsweise fünf Millionen mehr nachgeahmte Gegenstände beschlagnahmt als im Vorjahr. Dies bedeutet gegenüber 2014 einen Anstieg um 15 Prozent. An den EU-Außengrenzen wurden mehr als 40 Mio. Gegenstände im Wert von fast 650 Mio. EUR beschlagnahmt, die einen mutmaßlichen Verstoß gegen die Rechte des geistigen Eigentums darstellten.

Der vorgelegte Bericht, der sich auf die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in der EU stützt, enthält auch Zahlen zur Art der beschlagnahmten Waren, den Ursprungsländern, den betreffenden Rechten des geistigen Eigentums und den für die Beförderung genutzten Verkehrsträgern.

Hierzu erklärte Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll: "Ich habe mich selbst von der hervorragenden Arbeit überzeugen können die die Zollbeamten EU-weit beim Umgang mit nachgeahmten und teilweise gefährlichen Waren leisten. Aber es ist offensichtlich, dass die kriminelle Tätigkeit, mit der versucht wird, unseren Binnenmarkt mit gefälschten und illegalen Waren zu überfluten, keineswegs nachzulassen scheint. Die Kommission wird weiterhin mit den Zollbehörden, internationalen Partnern und der Wirtschaft zusammenarbeiten, um in der EU für einen hohen Schutz der Rechte des geistigen Eigentums zu sorgen."

Zigaretten zählen mit einem Anteil von 27 Prozent weiterhin zu den am häufigsten beschlagnahmten Artikeln, wogegen der Anteil von Waren des täglichen Gebrauchs, die die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher gefährden können, wie z. B. Lebensmittel und Getränke, Körperpflege- und Arzneimittel, Spielzeug oder elektrische Haushaltsgeräte, insgesamt 25,8 Prozent ausmacht. Auch diesmal war China mit 41 Prozent aller beschlagnahmten Gegenstände das Hauptursprungsland nachgeahmter Waren, gefolgt von Montenegro, Hongkong, Malaysia und Benin.

Benin war Ursprungsland einer großen Menge von Lebensmitteln; nachgeahmte alkoholische Getränke stammten zumeist aus Mexiko und nachgeahmte sonstige Getränke aus Marokko. Bei nachgeahmten Körperpflegemitteln war Malaysia das Hauptursprungsland, bei Bekleidung die Türkei und bei nachgeahmten Mobiltelefonen und entsprechendem Zubehör sowie Speicherkarten, Hardware, CD, DVD und Feuerzeugen stand Hongkong an erster Stelle. Montenegro war Hauptursprungsland für nachgeahmte Zigaretten, wogegen Indien bei Arzneimitteln Spitzenreiter ist. Bei mehr als 91 Prozent der Beschlagnahmungen wurden die Waren zerstört, oder es wurde ein Gerichtsverfahren angestrengt, um einen Regelverstoß bei der Zusammenarbeit mit dem Rechteinhaber der betreffenden Marke festzustellen.

Der Bericht der Kommission über Zollmaßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums wird seit 2000 jährlich veröffentlicht und stützt sich auf Daten, die der Kommission von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten übermittelt werden. Diese Daten enthalten auch wertvolle Informationen zur Unterstützung der OECD-Analyse der Verstöße gegen die Rechte des geistigen Eigentums.

Die Zollunion
Die Zollunion ist eine weltweit einzigartige Einrichtung. Sie zählt zu den Grundpfeilern der Europäischen Union und ist eine wesentliche Voraussetzung für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts. Nach der Zollabwicklung in einem Mitgliedstaat können die Waren innerhalb der Union frei zirkulieren, weil alle Mitgliedstaaten an den Außengrenzen dieselben Einnahme- und Schutzvorschriften anwenden.

Die 28 Zollverwaltungen der EU müssen wie eine einzige Verwaltung handeln, gleichzeitig aber auch den Handel erleichtern und die Gesundheit und Sicherheit aller EU-Bürger schützen. Dies sind keine leichten Aufgaben. Die EU zählt zu den größten Handelsblöcken der Welt. Im Jahr 2015 entfielen beinahe 15 Prozent des weltweiten Warenhandels im Wert von 3,5 Bio. EUR auf die EU. Zur Bewältigung dieses internationalen Handelsvolumens müssen jährlich Millionen Zollanmeldungen rasch und effizient bearbeitet werden.

Neue Zollvorschriften
In Juni 2013 wurden neue Vorschriften zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums erlassen (siehe MEMO/11/332 und MEMO/13/527). Die diesbezügliche Verordnung, mit der die Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums verschärft werden, ist seit dem 1. Januar 2015 EU-weit in Kraft. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 08.10.16
Home & Newsletterlauf: 03.11.16



Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen