Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Modernisierung des EU-Beihilferechts


Staatliche Beihilfen: Kommission startet öffentliche Konsultation zur Anwendung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung
Der Fragebogen geht auf die allgemeine AGVO-Politik wie auch die Anwendung und Wirksamkeit der unter eine Gruppenfreistellung fallenden Beihilfen in verschiedenen Mitgliedstaaten ein


(03.07.12) - Im Rahmen ihrer Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilferechts hat die Europäische Kommission mit der Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) begonnen, nach der bestimmte Gruppen von Beihilfen von der vorherigen Anmeldung bei der Kommission befreit sind. Den Auftakt der Überarbeitung bildet eine öffentliche Konsultation, mit der die Beteiligten um Stellungnahme zur Anwendung dieser Verordnung seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2008 gebeten werden. Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen sowie ihrer eigenen Erfahrungen wird die Kommission 2013 einen Entwurf für eine überarbeitete Verordnung vorlegen, um die Modernisierung des Beihilferechts voranzubringen. Die Stellungnahmen können bis zum 12. September 2012 übermittelt werden.

Da die AGVO nun bereits seit fast vier Jahren Anwendung findet, ist es an der Zeit, Bilanz zu ziehen, sich einen Überblick über die Erfahrungen der Beteiligten zu verschaffen und zu prüfen, ob sich die Anwendung der Verordnung bewährt hat. Zudem wird die Kommission untersuchen, wie eine Überarbeitung der AGVO zu den Zielen der Modernisierung des Beihilferechts, d. h. zur Förderung des Wachstums sowie zur Beschleunigung, Vereinfachung und Fokussierung der Beihilfenkontrolle, beitragen kann. Dabei soll mit der Verordnung insbesondere dafür Sorge getragen werden, dass öffentliche Mittel für genau definierte Ziele von gemeinsamem Interesse verwendet werden. Somit wird die AGVO eine wichtige Rolle für die Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit spielen. Darüber hinaus soll im Zuge der Überprüfung die Behandlung von Maßnahmen mit relativ geringen Beihilfebeträgen vereinfacht werden.

Der Fragebogen geht auf die allgemeine AGVO-Politik wie auch die Anwendung und Wirksamkeit der unter eine Gruppenfreistellung fallenden Beihilfen in verschiedenen Mitgliedstaaten ein. Des Weiteren werden detailliertere Fragen zur Anwendung der allgemeinen und der spezifischen Bestimmungen der AGVO gestellt.

Die Überarbeitung der AGVO ist eng mit der im Rahmen der Modernisierung des EU-Beihilferechts vorgesehenen Überprüfung der Leitlinien für Umweltschutz-, FuEuI-, Regional- und Risikokapitalbeihilfen verknüpft, da die AGVO spezifische Bestimmungen zu den auf diese Ziele ausgerichteten Beihilfen enthält. Dafür werden die Beteiligten jedoch auf den Bereich zugeschnittene Fragebögen erhalten.

Die Konsultation und der Fragebogen sind auf folgender Website veröffentlicht:
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2012_gber/index_en.html

Hintergrund
Wollen Mitgliedstaaten bestimmte Unternehmen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, mit staatlichen Mitteln unterstützten, so müssen sie dies grundsätzlich bei der Kommission vorher anmelden. Sie können Fördermittel erst dann gewähren, wenn die Kommission ihre Pläne genehmigt hat. Die Kommission kann jedoch bestimmte Gruppen von Unterstützungsmaßnahmen, die keinen Anlass zu Wettbewerbsbedenken geben, nach der Verordnung (EG) Nr. 994/98 von der Anmeldepflicht befreien. In dieser Verordnung hat die Kommission verschiedene Freistellungen von der Anmeldepflicht festgelegt.

Mit der Annahme einer allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung im Jahr 2008 wurde der Verwaltungsaufwand für bestimmte öffentliche Fördervorhaben mit horizontalen Zielen, die gemeinsamen Interessen der EU dienen, ohne den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt zu beeinträchtigen, erheblich verringert. Die derzeitige AGVO stellt Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI), Umweltschutz, Beschäftigung, Ausbildung und regionale Investitionen von der Anmeldung bei der Kommission frei, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Sie läuft Ende 2013 aus.

Am 8. Mai 2012 hat die Kommission eine Mitteilung über die Modernisierung des EU-Beihilfenrechts angenommen, in der sie die Ziele ihres ehrgeizigen Reformpakets darlegt. Im Rahmen der EU-Agenda zur Förderung des Wachstums soll die Beihilfepolitik künftig vor allem die Gewährung gut konzipierter Beihilfen erleichtern, die auf die Behebung von Marktversagen und auf Ziele von gemeinsamem europäischem Interesse ausgerichtet sind. Ferner will die Kommission die Durchsetzung des Beihilferechts auf Fälle mit besonders starken Auswirkungen auf den Binnenmarkt konzentrieren. Die Kommission führt in der Mitteilung eine Reihe von Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele auf. Die wichtigsten Elemente des Reformpakets sollen bis Ende 2013 in Kraft treten. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen