Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Modernisierung des EU-Beihilferechts


Staatliche Beihilfen: Kommission startet öffentliche Konsultation zur Anwendung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung
Der Fragebogen geht auf die allgemeine AGVO-Politik wie auch die Anwendung und Wirksamkeit der unter eine Gruppenfreistellung fallenden Beihilfen in verschiedenen Mitgliedstaaten ein


(03.07.12) - Im Rahmen ihrer Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilferechts hat die Europäische Kommission mit der Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) begonnen, nach der bestimmte Gruppen von Beihilfen von der vorherigen Anmeldung bei der Kommission befreit sind. Den Auftakt der Überarbeitung bildet eine öffentliche Konsultation, mit der die Beteiligten um Stellungnahme zur Anwendung dieser Verordnung seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2008 gebeten werden. Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen sowie ihrer eigenen Erfahrungen wird die Kommission 2013 einen Entwurf für eine überarbeitete Verordnung vorlegen, um die Modernisierung des Beihilferechts voranzubringen. Die Stellungnahmen können bis zum 12. September 2012 übermittelt werden.

Da die AGVO nun bereits seit fast vier Jahren Anwendung findet, ist es an der Zeit, Bilanz zu ziehen, sich einen Überblick über die Erfahrungen der Beteiligten zu verschaffen und zu prüfen, ob sich die Anwendung der Verordnung bewährt hat. Zudem wird die Kommission untersuchen, wie eine Überarbeitung der AGVO zu den Zielen der Modernisierung des Beihilferechts, d. h. zur Förderung des Wachstums sowie zur Beschleunigung, Vereinfachung und Fokussierung der Beihilfenkontrolle, beitragen kann. Dabei soll mit der Verordnung insbesondere dafür Sorge getragen werden, dass öffentliche Mittel für genau definierte Ziele von gemeinsamem Interesse verwendet werden. Somit wird die AGVO eine wichtige Rolle für die Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit spielen. Darüber hinaus soll im Zuge der Überprüfung die Behandlung von Maßnahmen mit relativ geringen Beihilfebeträgen vereinfacht werden.

Der Fragebogen geht auf die allgemeine AGVO-Politik wie auch die Anwendung und Wirksamkeit der unter eine Gruppenfreistellung fallenden Beihilfen in verschiedenen Mitgliedstaaten ein. Des Weiteren werden detailliertere Fragen zur Anwendung der allgemeinen und der spezifischen Bestimmungen der AGVO gestellt.

Die Überarbeitung der AGVO ist eng mit der im Rahmen der Modernisierung des EU-Beihilferechts vorgesehenen Überprüfung der Leitlinien für Umweltschutz-, FuEuI-, Regional- und Risikokapitalbeihilfen verknüpft, da die AGVO spezifische Bestimmungen zu den auf diese Ziele ausgerichteten Beihilfen enthält. Dafür werden die Beteiligten jedoch auf den Bereich zugeschnittene Fragebögen erhalten.

Die Konsultation und der Fragebogen sind auf folgender Website veröffentlicht:
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2012_gber/index_en.html

Hintergrund
Wollen Mitgliedstaaten bestimmte Unternehmen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, mit staatlichen Mitteln unterstützten, so müssen sie dies grundsätzlich bei der Kommission vorher anmelden. Sie können Fördermittel erst dann gewähren, wenn die Kommission ihre Pläne genehmigt hat. Die Kommission kann jedoch bestimmte Gruppen von Unterstützungsmaßnahmen, die keinen Anlass zu Wettbewerbsbedenken geben, nach der Verordnung (EG) Nr. 994/98 von der Anmeldepflicht befreien. In dieser Verordnung hat die Kommission verschiedene Freistellungen von der Anmeldepflicht festgelegt.

Mit der Annahme einer allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung im Jahr 2008 wurde der Verwaltungsaufwand für bestimmte öffentliche Fördervorhaben mit horizontalen Zielen, die gemeinsamen Interessen der EU dienen, ohne den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt zu beeinträchtigen, erheblich verringert. Die derzeitige AGVO stellt Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI), Umweltschutz, Beschäftigung, Ausbildung und regionale Investitionen von der Anmeldung bei der Kommission frei, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Sie läuft Ende 2013 aus.

Am 8. Mai 2012 hat die Kommission eine Mitteilung über die Modernisierung des EU-Beihilfenrechts angenommen, in der sie die Ziele ihres ehrgeizigen Reformpakets darlegt. Im Rahmen der EU-Agenda zur Förderung des Wachstums soll die Beihilfepolitik künftig vor allem die Gewährung gut konzipierter Beihilfen erleichtern, die auf die Behebung von Marktversagen und auf Ziele von gemeinsamem europäischem Interesse ausgerichtet sind. Ferner will die Kommission die Durchsetzung des Beihilferechts auf Fälle mit besonders starken Auswirkungen auf den Binnenmarkt konzentrieren. Die Kommission führt in der Mitteilung eine Reihe von Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele auf. Die wichtigsten Elemente des Reformpakets sollen bis Ende 2013 in Kraft treten. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen