Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Bewirtschaftung der Wasservorräte


Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission leitet Prüfung der Ermäßigung bzw. Befreiung von einer dänischen Abgabe zum Schutz des Trinkwassers ein
Die öffentlichen Wasserversorger müssen eine Abgabe in voller Höhe entrichten, während für Nutzer mit einer Entnahmegenehmigung für ihren eigenen Brunnen eine Ermäßigung gilt


(02.04.12) - Die Europäische Kommission hat beschlossen, in Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen ein förmliches Prüfverfahren bezüglich der im Landwirtschaftssektor gewährten Ermäßigung bzw. Befreiung von einer dänischen Abgabe zum Schutz des Trinkwassers einzuleiten. Die Kommission bezweifelt die Vereinbarkeit dieser Maßnahme mit dem EU-Recht. Die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens ermöglicht es der Kommission, diese Maßnahme genauer zu untersuchen, und gibt den Beteiligten die Möglichkeit zur Stellungnahme. Dies greift dem Ergebnis des Verfahrens nicht vor.

Die betreffende Abgabe wurde 2009 eingeführt, um die Bewirtschaftung der Wasservorräte in Dänemark zu finanzieren, und soll bis Ende 2017 erhoben werden. Die öffentlichen Wasserversorger müssen diese Abgabe in voller Höhe entrichten, während für Nutzer mit einer Entnahmegenehmigung für ihren eigenen Brunnen (wie es im Agrarsektor in der Regel der Fall ist) eine Ermäßigung gilt. Bezieht sich die Genehmigung auf die Entnahme von weniger als 6 000 m³ pro Jahr, so sind die Nutzer sogar vollständig von der Abgabe befreit.

Derzeit geht die Kommission davon aus, dass es sich bei der gewährten Ermäßigung bzw. Befreiung um eine Maßnahme mit einem Element staatlicher Beihilfe handelt, da diese selektiv erscheint und nicht im dänischen Steuersystem begründet ist. Darüber hinaus dürfte dieses Beihilfeelement angesichts der geltenden Wettbewerbsregeln derzeit schwer zu rechtfertigen sein. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen