Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Rascher Zugang zu Finanzinformationen


Sicherheitsunion: Die Europäische Kommission begrüßt Einigung über verschärfte Vorschriften zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
Mit moderner Technologie können Kriminelle und Terroristen innerhalb weniger Minuten Geld zwischen Finanzinstituten transferieren



Das Europäische Parlament und der Rat erzielten eine politische Einigung über den Vorschlag der Kommission, den grenzüberschreitenden Zugang der Strafverfolgungsbehörden zu Finanzinformationen zu erleichtern. Die neuen Maßnahmen, bei denen es sich um eine politische Priorität für den Zeitraum 2018-2019 handelt, werden Polizeibeamten ermöglichen, rasch auf Finanzinformationen zuzugreifen, die von entscheidender Bedeutung für strafrechtliche Ermittlungen sind. Somit kann die EU wirksamer gegen Terrorismus und andere schwere Straftaten vorgehen.

Der für Migration, Inneres und Bürgerschaft zuständige EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos begrüßte die Einigung und erklärte: "Um Straftäter und Terroristen zu fassen, müssen ihre Finanztransaktionen rückverfolgt werden können. Die vereinbarten neuen Vorschriften werden einen schnellen Zugang zu Finanzinformationen und eine reibungslosere europaweite Zusammenarbeit gewährleisten, damit uns Kriminelle oder Verdächtige nicht mehr entwischen oder schmutziges Geld zur Seite schaffen können."

Julian King, Kommissar für die Sicherheitsunion, fügte hinzu: "Wir haben Terroristen und Straftäter in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt, indem wir ihnen den Zugang zu den Mitteln verwehren, die sie für die Durchführung tödlicher Anschläge brauchen. Mit den vereinbarten Maßnahmen gelingt uns das noch besser, denn wir erleichtern den Strafverfolgungsbehörden den Zugriff auf Finanzinformationen und helfen ihnen damit, die Terrorismusfinanzierung zu unterbinden. Ich möchte dem Europäischen Parlament und dem Rat dafür danken, dass sie ihrer wichtigen Verpflichtung zum Aufbau eines sichereren Europas nachkommen."

Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, ergänzte: "Eine bessere Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen und den Strafverfolgungsbehörden in der EU wird uns in die Lage versetzen, schneller und wirksamer gegen Geldwäsche vorzugehen. Verdächtige Geldtransfers, die auf die Vorbereitung eines Terroranschlags hindeuten könnten, müssen wir unbedingt im Auge behalten. Die entsprechenden Informationen müssen rasch übermittelt werden, was nur möglich ist, wenn die zuständigen Behörden gut vernetzt sind."

Mit moderner Technologie können Kriminelle und Terroristen innerhalb weniger Minuten Geld zwischen Finanzinstituten transferieren. Die Strafverfolgungsbehörden können häufig nicht schnell genug oder nur umständlich auf Finanzinformationen zugreifen, was sie daran hindert, strafrechtliche Ermittlungen abschließen und wirksam gegen Terroristen und Schwerverbrecher vorzugehen. In Ergänzung des EU-Rahmens zur Bekämpfung der Geldwäsche werden die vereinbarten Maßnahmen folgendes sicherstellen:

>> Rascher Zugang zu Finanzinformationen: Strafverfolgungsbehörden und Vermögensabschöpfungsstellen werden direkten Zugang zu den Informationen erhalten, die in den zentralen Bankkontenregistern bzw. Datenabfragesystemen der Mitgliedstaaten erfasst sind. Auch Europol wird indirekt auf diese Informationen zugreifen können.

>> Bessere Zusammenarbeit: Die neuen Vorschriften werden zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden, Europol und den zentralen Meldestellen (FIU) führen.

>> Datenschutz: Die Strafverfolgungsbehörden werden nur in bestimmten Fällen von schwerer Kriminalität oder Terrorismus auf begrenzte Informationen über die Identität von Kontoinhabern zugreifen können. Somit wird gewährleistet, dass die Rechte und Freiheiten des Einzelnen, insbesondere das Recht auf Schutz personenbezogener Daten, in vollem Umfang gewahrt werden.

Die nächsten Schritte
Die Richtlinie muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden. Sobald sie in Kraft getreten ist, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Hintergrund
Kriminelle Gruppen und Terroristen agieren zunehmend über Landesgrenzen hinweg; ihr Vermögen befindet sich sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU. Auch wenn die EU über einen soliden Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche verfügt‚ ist derzeit nicht präzise geregelt, unter welchen Bedingungen die nationalen Behörden Finanzinformationen zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten nutzen können.

Im Anschluss an den Aktionsplan vom Februar 2016 schlug die Kommission im April 2018 vor, die Nutzung von Finanzdaten und sonstigen Informationen zu erleichtern, um schwere Straftaten wie die Terrorismusfinanzierung wirksamer zu verhindern und zu bekämpfen. Die Maßnahmen, auf die sich das Europäische Parlament und der Rat verständigt haben, stärken den bestehenden EU-Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und versetzen die Mitgliedstaaten besser in die Lage, gegen schwere Kriminalität vorzugehen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 10.03.19
Newsletterlauf: 25.04.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen