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Taskforce für Subsidiarität


Bessere Rechtsetzung: Europäische Kommission legt Fahrplan zur Stärkung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit bei der Politikgestaltung in der EU vor
Kommission legte dar, wie die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in ihre künftige Arbeit einfließen werden und wie sie bei der Gestaltung der EU-Politik noch stärker berücksichtigt werden können



Im Vorfeld der anstehenden Europawahlen und vor dem Hintergrund der Debatte über die Zukunft Europas hat die Europäische Kommission die Änderungen dargelegt, die sie bei den politischen Entscheidungsprozessen der EU einführen möchte, um ihre begrenzten Ressourcen auf eine kleinere Anzahl von Tätigkeiten zu konzentrieren und ihre politischen Prioritäten effizienter umzusetzen. Die Mitteilung über die Stärkung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in den politischen Entscheidungsprozessen in der EU zielt auch darauf ab, den Empfehlungen der Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und "Weniger, aber effizienteres Handeln" Folge zu leisten.

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker erklärte dazu: "Ich begrüße die Schlussfolgerung der Taskforce, dass die EU in allen Bereichen, in denen sie derzeit tätig ist, einen Mehrwert schafft. Irgendwann werden wir uns jedoch eingestehen müssen, dass wir mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln nicht noch mehr tun können, um den wachsenden Herausforderungen zu begegnen. In Zukunft wird die Kommission ihre Maßnahmen und Ressourcen noch strategischer nutzen müssen."

Der für eine bessere Rechtsetzung zuständige Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission und Vorsitzende der Taskforce, Frans Timmermans fügte hinzu: "Wir haben bereits viel unternommen, um ein fortschrittliches System für eine bessere Rechtsetzung zu schaffen. Aber wir können noch mehr tun. Die Taskforce hat innerhalb der Kommission wichtige Änderungen auf den Weg gebracht – diese werden künftig ein elementarer Bestandteil unserer Organisationskultur sein. Die Kommission ist jedoch nicht als einziger Akteur an der Politikgestaltung beteiligt. Daher müssen alle Beteiligten ihrer Verantwortung nachkommen, und zwar bereits ab der Konferenz, die der österreichische Ratsvorsitz in Bregenz veranstaltet."

Die Kommission legte dar, wie die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in ihre künftige Arbeit einfließen werden und wie sie bei der Gestaltung der EU-Politik noch stärker berücksichtigt werden können. Die Kommission wird unter anderem das von der Taskforce vorgeschlagene Subsidiaritätsraster in all ihre Folgenabschätzungen und Begründungen einbeziehen. Bei diesem Raster handelt es sich um ein Instrument zur strukturierten Analyse der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit.

Zudem wird die Kommission es den nationalen Parlamenten erleichtern, die Fristen für die Übermittlung ihrer Stellungnahmen zu Entwürfen von Vorschlägen einzuhalten, und sie wird prüfen, wie die Standpunkte der lokalen und regionalen Behörden im Zuge ihrer öffentlichen Konsultationen besser eingeholt und erfasst werden können. Darüber hinaus sollte die REFIT-Plattform zur Bewertung des Verwaltungsaufwands geltender EU-Rechtsvorschriften umgestaltet werden, um die Präsenz lokaler und regionaler Behörden zu erhöhen; die derzeitige Schwerpunktsetzung der Plattform auf Fragen des Verwaltungsaufwands sollte zudem um die Bereiche Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit erweitert werden. Insbesondere wird die Kommission sicherstellen, dass die einschlägigen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte in ihren Bewertungen systematisch behandelt werden.

Im Rahmen der Konferenz des österreichischen Ratsvorsitzes im November in Bregenz werden auch andere Organe eigene Verpflichtungen zur Umsetzung der Empfehlungen der Taskforce eingehen müssen. Die Vorschläge der Europäischen Kommission für die Konferenz in Bregenz umfassen folgende Elemente:
Alle einschlägigen Organe sollten klarstellen, ob sie das "Subsidiaritätsraster" verwenden werden.

Das Europäische Parlament und der Rat sollten einer Prüfung der Auswirkungen ihrer Änderungen an Kommissionsvorschlägen auf die Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit zustimmen.

Angesichts eines wiederholten Ersuchens durch nationale Parlamente sollten das Europäische Parlament und der Rat einer Nichtberücksichtigung der Sitzungspause der nationalen Parlamente über die Weihnachts- und Neujahrsfeiertage bei der Feststellung der achtwöchigen Frist für die Einreichung von Stellungnahmen zu den Entwürfen von EU-Rechtsvorschriften zustimmen.

Das Europäische Parlament und der Rat sollten die Transparenz ihrer Verfahren (beispielsweise des Trilogs) erhöhen, um die Einbindung der lokalen und regionalen Behörden zu verbessern. Zudem sollten sie eine stärkere Einbeziehung lokaler und regionaler Behörden in das Gesetzgebungsverfahren erwägen.

Der Ausschuss der Regionen sollte seine Mitglieder für die Möglichkeiten sensibilisieren, an der Politikgestaltung der EU mitzuwirken, und eine Plattform zur effizienteren Einbindung der betreffenden Beiträge in die institutionellen Verfahren einrichten.

Die nationalen Behörden sollten prüfen, wie lokale und regionale Behörden wirksamer in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden werden können.

Hintergrund
Bei der Subsidiarität geht es darum, die am besten geeignete Ebene für die Gestaltung und Umsetzung politischer Maßnahmen zu ermitteln. Die EU sollte nur dann tätig werden, wenn dies notwendig ist und eindeutige Vorteile gegenüber Maßnahmen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene bietet. Bei der Verhältnismäßigkeit geht es maßgeblich darum, die finanziellen und administrativen Auswirkungen der vorgeschlagenen Rechtsvorschriften zu prüfen. Diese Auswirkungen sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen, und sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den politischen Zielen stehen. Folglich wird die Kommission ihre ehrgeizigen politischen Ziele so einfach und kostengünstig wie möglich umsetzen und unnötigen bürokratischen Aufwand vermeiden.

Die Juncker-Kommission hat eine faktengestützte Politikgestaltung und eine bessere Rechtsetzung in den Mittelpunkt ihrer Maßnahmen gestellt. Sie hat schlanke jährliche Arbeitsprogramme vorgeschlagen und konzentriert sich auf zehn politische Prioritäten. Im Rahmen der Debatte über die Zukunft Europas, die im März 2017 von Präsident Junckers Weißbuch angestoßen wurde, hat die Kommission die Frage der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit eingehend untersucht. Präsident Juncker hat eine spezielle Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und "Weniger, aber effizienteres Handeln" eingerichtet, die sämtliche Politikbereiche kritisch durchleuchtet, um sicherzustellen, dass die EU nur dort tätig wird, wo sie einen Mehrwert erzeugt.

Die Taskforce setzte sich aus Mitgliedern sowohl des Ausschusses der Regionen als auch der nationalen Parlamente zusammen. Sie prüfte, welche Rolle Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit bei der Arbeit der EU-Organe spielen, in welchem Maße lokale und regionale Behörden an der Politikgestaltung der EU beteiligt sind und ob den Mitgliedstaaten die Verantwortung für bestimmte politische Bereiche oder sonstige Zuständigkeiten zurückübertragen werden könnten. Auf der Grundlage der Beiträge vieler Interessenträger hat die Taskforce unter dem Vorsitz von Frans Timmermans in etwas mehr als sechs Monaten eine umfassende und gezielte Reaktion auf diese Fragen erarbeitet.

Die Kommission hat sich der Auffassung der Taskforce angeschlossen, die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit müsse im Rahmen der umfassenderen Agenda für bessere Rechtsetzung verstärkt werden. Derzeit führt die Kommission eine Bestandsaufnahme ihrer Maßnahmen für eine bessere Rechtsetzung durch – die Schlussfolgerungen werden im ersten Halbjahr 2019 vorgestellt.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 02.11.18
Newsletterlauf: 12.12.18


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