Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Strengere Vorschriften reichen nicht aus


Präsident Juncker schlägt Verschärfung des Verhaltenskodex für Kommissare vor
Höchstmöglicher ethischer Standard für potentielle Interessenskonflikte zu setzen



EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker schlägt eine Verschärfung des Verhaltenskodex' für Kommissare vor. Im Lichte der Erfahrungen mit Mitgliedern der vorigen Kommission will Juncker die die "Wartezeit", in der ehemalige Kommissare die Kommission über eine neue Berufstätigkeit nach dem Ausscheiden aus dem Amt informieren müssen, von derzeit 18 Monaten auf zwei Jahre für die Kommissionsmitglieder und auf drei Jahre für den Präsidenten der Kommission verlängern.

In einem Brief an Parlamentspräsident Martin Schulz hat Juncker die Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu diesem Vorhaben erbeten. Juncker schlug auch vor, die Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2010 über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission zu aktualisieren, um es Kommissaren zu ermöglichen, bei den Wahlen zum Europäischen Parlament als Kandidaten anzutreten, ohne sich beurlauben lassen zu müssen – so, wie auch nationale Regierungsmitglieder bei Wahlen antreten.

Präsident Juncker sagte: "Die Kommission ist eine politische Institution, welche dem Europäischen Parlament direkt verantwortlich ist, und alle fünf Jahre im Lichte des Ausgangs der Wahlen zum Europäischen Parlament erneuert wird. Schon heute sind viele unserer Kommissare als Kandidaten bei den Wahlen zum Europäischen Parlament angetreten, sind ehemalige Premierminister oder Minister. In Zukunft möchte ich – wie es allgemeine Praxis in allen unseren Mitgliedstaaten ist –, dass es Kommissionsmitgliedern möglich ist, als Kandidaten bei den Wahlen zum Europäischen Parlament anzutreten, ohne ihre Funktionen ruhen lassen zu müssen, wie es momentan die Rahmenvereinbarung erfordert.

Wahlen zum Europäischen Parlament sind und sollten ein notwendiges Rendez-Vous mit der Demokratie sein, auch für die Kommission. Zugleich bin ich im Lichte der jüngsten Erfahrungen mit Mitgliedern der vorigen Kommission der Auffassung, dass unser Verhaltenskodex noch weiter verschärft werden sollte, um die höchstmöglichen ethischen Standards für potentielle Interessenskonflikte zu setzen. Für die Zukunft will ich vor allem die ‚Wartezeit‘ für ehemalige Präsidenten auf drei Jahre verlängern. Strengere Vorschriften reichen sicherlich nicht aus, um in allen Fällen akzeptables ethisches Verhalten zu bewirken. Aber sie sind ein unerlässlicher erster Schritt."

Änderungen der Rahmenvereinbarung
In seinem Brief an den Präsidenten des Europäischen Parlaments kommt Präsident Juncker auf seine Ankündigung in seiner Rede zur Lage der Union vom 14. September 2016, sowie auf die Orientierungsdebatte des Kollegiums der Kommissionsmitglieder in der Sache vom 22. November zurück.

Präsident Juncker schlägt vor, die Regel – momentan im Punkt 4 der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission ("Rahmenvereinbarung") festgesetzt –, welche vorsieht, dass Kommissare ihre Funktionen ruhen lassen, wenn sie bei den Wahlen zum Europäischen Parlament antreten wollen, abzuschaffen.

Angemessene Vorkehrungen werden eingeführt werden, um der Verwendung von Kommissionspersonal oder Ressourcen zu Wahlkampagnenzwecken vorzubeugen.

Dieser Vorschlag spiegelt die derzeitige Praxis in den Mitgliedstaaten wider, die es Regierungsmitgliedern ermöglicht, bei europäischen oder nationalen Wahlen anzutreten, während sie weiterhin ihre Exekutivaufgaben wahrnehmen.

Änderungen des Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder
Der zweite Vorschlag von Präsident Juncker bezieht sich auf die "Wartezeit", in der ehemalige Kommissare die Kommission über ihre Absicht unterrichten müssen, nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine Berufstätigkeit wahrzunehmen. Der Präsident beabsichtigt, diese Frist von derzeit 18 Monaten auf zwei Jahre für die Kommissionsmitglieder und auf drei Jahre für den Präsidenten der Kommission zu verlängern. Der Präsident ersucht nun im Einklang mit der Rahmenvereinbarung um die Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu diesem Vorhaben.

Hintergrund und nächste Schritte
Die Rahmenvereinbarung vom 20. November 2010 sieht vor, dass die Mitglieder der Kommission, die aktiv an Wahlkampagnen teilnehmen, die Kommission verlassen und während dieses Zeitraumes von einem anderen Mitglied der Kommission in ihrer Funktion ersetzt werden müssen. Diese Verpflichtung ist im Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder vom 20. April 2011 festgesetzt.

Präsident Juncker hat heute den Vorschlag der Kommission, die Rahmenvereinbarung anzupassen – insbesondere Nummer 4, Absätze 5 bis 6 derselben – an den Präsidenten des Europäischen Parlaments gesendet. Sobald eine Einigung erzielt ist, wird die Europäische Kommission in der Lage sein, den Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder dementsprechend zu aktualisieren.

In Bezug auf die "Wartezeit", sieht Punkt 8 der Rahmenvereinbarung vor, dass die Kommission die Stellungnahme des Europäischen Parlaments einholen muss, wenn sie eine Überarbeitung des Verhaltenskodex in Bezug auf Interessenskonflikte oder ethisches Verhalten vorschlägt.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 28.12.16
Home & Newsletterlauf: 11.01.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen