Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Kodex für die elektronische Kommunikation


Digitaler Binnenmarkt: EU-Verhandlungsführer erzielen politische Einigung über die Aktualisierung des EU-Telekommunikationsrechts
Die vereinbarten Vorschriften sind von entscheidender Bedeutung dafür, dass Europa seine Konnektivitätsziele erreicht



Das Europäische Parlament und der Rat erreichten in der vergangenen Nacht eine politische Einigung über die Aktualisierung des EU-Telekommunikationsrechts. Der neue europäische Kodex für die elektronische Kommunikation, der von der Kommission vorgeschlagen wurde, soll EU-weit Investitionen in Netze mit sehr hoher Kapazität fördern, auch in abgelegenen und ländlichen Gebieten. Das Europäische Parlament und der Rat erreichten in der vergangenen Nacht eine politische Einigung über die Aktualisierung des EU-Telekommunikationsrechts. Der neue europäische Kodex für die elektronische Kommunikation, der von der Kommission vorgeschlagen wurde, soll EU-weit Investitionen in Netze mit sehr hoher Kapazität fördern, auch in abgelegenen und ländlichen Gebieten.

Der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident Andrus Ansip erklärte hierzu: "Diese Einigung ist ein entscheidender Schritt, um den wachsenden Konnektivitätsbedarf der Europäer zu decken und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern. Wir ebnen damit den Weg für die europaweite Einführung von 5G-Systemen."

Mariya Gabriel, EU-Kommissarin für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, sagte: "Die neuen Telekommunikationsvorschriften sind ein wichtiger Baustein für die digitale Zukunft Europas. Nach mehreren Monaten schwieriger Verhandlungen haben wir uns auf mutige und ausgewogene Regeln geeinigt, um einen schnelleren Zugang zu Funkfrequenzen, bessere Dienstleistungen und mehr Schutz für die Verbraucher, aber auch höhere Investitionen in Hochgeschwindigkeitsnetze zu ermöglichen."

Die vereinbarten Vorschriften sind von entscheidender Bedeutung dafür, dass Europa seine Konnektivitätsziele erreicht und dass allen Bürgern der EU der bestmögliche Internetanschluss zur Verfügung steht, damit sie in vollem Umfang an der digitalen Wirtschaft teilhaben können.

Der neue europäische Kodex für die elektronische Kommunikation wird
>> den Aufbau von 5G-Netzen vorantreiben, denn er wird dafür sorgen, dass in der EU bis Ende 2020 5G-Frequenzen zur Verfügung stehen und dass die Netzbetreiber für mindestens 20 Jahre Planungssicherheit in Bezug auf Frequenzlizenzen bekommen, was eine bessere Koordinierung der geplanten Frequenzzuteilungen voraussetzt.

>> den Aufbau neuer Festnetze mit sehr hoher Kapazität fördern, denn er enthält Vorschriften, die gemeinsame Investitionen besser planbar machen und die Risikoteilung beim Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität erleichtern; er wird einen tragfähigen Wettbewerb zum Vorteil der Verbraucher fördern und insbesondere bei echten Engpässen helfen, z. B. bei den Anschlüssen, Leitungen und Verkabelungen innerhalb von Gebäuden; und er wird besondere Regelungen für ausschließlich auf der Vorleistungsebene tätige Betreiber enthalten. Darüber hinaus werden die neuen Regeln für eine engere Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) bei der Beaufsichtigung von Maßnahmen im Zusammenhang mit den neuen wichtigen Bestimmungen über Koinvestitionen und eine symmetrische Regulierung im Bereich des Netzzugangs sorgen.

>> dem Schutz und dem Vorteil der Verbraucher dienen‚ egal, ob die Endnutzer über herkömmliche Dienste (Anrufe, SMS) oder internetgestützte Dienste (Skype, WhatsApp usw.) kommunizieren, indem er sicherstellt, dass

>> allen Bürgern erschwingliche Kommunikationsdienste zur Verfügung stehen, wozu auch ein allgemein zugänglicher Internetzugang gehört, damit z. B. elektronische Behördendienste, Online-Banking oder Videoanrufe genutzt werden können;

>> Auslandsgespräche innerhalb der EU nicht mehr als 19 Cent pro Minute kosten, ohne dass durch die neuen Vorschriften der Wettbewerb verzerrt wird oder Innovationen und Investition beeinträchtigt werden;

>> Endnutzern mit Behinderungen ein gleichwertiger Zugang zu den Kommunikationsmitteln ermöglicht wird;

>> die Tariftransparenz verbessert und der Vergleich der Vertragsangebote erleichtert wird;

>> die Sicherheit in Bezug auf Hacking-Angriffe, Schadprogramme usw. erhöht wird;

>> Verbraucher bei gebündelten Dienstleistungspaketen besser geschützt werden;

>> es einfacher wird, den Diensteanbieter zu wechseln und die Telefonnummer mitzunehmen, was auch Ausgleichszahlungen umfasst, falls das Verfahren schief geht oder zu lange dauert;

>> die Bürger in Notsituationen besser geschützt werden, indem z. B. in Notfällen genauere Angaben zum Anruferstandort abgefragt werden können, Notrufe auch Textnachrichten und Videoanrufe umfassen können und ein System zur Übertragung öffentlicher Warnhinweise auf Mobiltelefone eingeführt wird.

Hintergrund
Bei der Arbeit, zu Hause oder unterwegs – die europäischen Bürger erwarten eine schnelle und zuverlässige Internetanbindung. Für Bereiche wie Bildung, Gesundheit, Fertigung oder Verkehr wird die Förderung von Investitionen in Netze mit sehr hoher Kapazität immer wichtiger. Um diese Herausforderungen zu meistern und die digitale Zukunft Europas vorzubereiten, schlug die Kommission im September 2016 vor, einen europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation zu schaffen, und legte außerdem einen Vorschlag für eine Verordnung über das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation vor. Der Kodex wird das derzeitige EU-Telekommunikationsrecht, das zuletzt 2009 aktualisiert wurde, modernisieren, den Wettbewerb anregen sowie den Binnenmarkt fördern und die Verbraucherrechte stärken.

Im März 2018 einigten sich das Parlament und der Rat auf das weitere Vorgehen bei der Frequenzverwaltung, um die Einführung von 5G-Netzen in der EU zu ermöglichen. Sobald das Europäische Parlament und der Rat den Kodex für die elektronische Kommunikation endgültig verabschiedet haben, werden die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, um seine Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.06.18
Newsletterlauf: 10.07.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen