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Verbraucherrechte respektieren


Europäische Kommission ruft Online-Händler zur Nutzung der Streitbeilegungsplattform auf
Laut der Studie verweisen auch nicht alle Online-Händler auf die vorgeschriebene E-Mail-Adresse, die zur Online-Streitbeilegung über die Plattform genutzt werden kann



Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen bei Online-Käufen können mit der Online-Streitbeilegungs-Plattform schneller und kostengünstiger als vor Gericht beilegt werden. Online-Händler in der EU sind dazu verpflichtet, auf ihrer Website einen Link zu der Plattform bereitzustellen. Laut einer veröffentlichten Studie ist dieser Link nur bei 28 Prozent der untersuchten Websites vorhanden. Die Kommission erinnerte die Online-Händler an ihre Verpflichtung: "Wir wollen, dass Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Einkäufen schnell und problemlos beigelegt werden. Allerdings müssen auch die Händler diese Plattform nutzen. Nur so können sie zeigen, dass sie die Verbraucherrechte respektieren", so EU-Justizkommissarin Věra Jourová.

Laut der Studie verweisen auch nicht alle Online-Händler auf die vorgeschriebene E-Mail-Adresse, die zur Online-Streitbeilegung über die Plattform genutzt werden kann. 85 Prozent der rund 20.000 untersuchten Websites geben diese E-Mail-Adresse an.

Der ebenfalls veröffentlichte Bericht über die Funktionsweise der Plattform zeigt, dass seit Bestehen der Plattform mehr als 24.000 Beschwerden von Verbrauchern eingereicht wurden. Etwa 40 Prozent der Beschwerden wurden außerhalb der Plattform durch einen direkten Kontakt zwischen Verbrauchern und Händlern gelöst, der über die Plattform zustande kam.

Wenn Verbraucher ihre Käufe online getätigt haben, sollten sie auch in der Lage sein, solche Probleme online zu lösen. Sei es, dass ein Verkäufer sich weigert, einen defekten Laptop während der Garantiezeit zu reparieren oder dass ein Reisevermittler nicht zu einer Rückerstattung wegen Reisemängeln bereit ist – solche Streitigkeiten können schneller und kostengünstiger nicht vor Gericht, sondern online über eine Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) beigelegt werden, die am 15. Februar 2016 von der Kommission gestartet wurde. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 03.01.18
Home & Newsletterlauf: 31.01.18


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