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Liberalisierung freier Berufe


Binnenmarkt: Neue EU-Vorschriften garantieren weniger Bürokratie für reglementierte Berufe
Es gibt zahlreiche Fälle, in denen durch übermäßig umständliche und nicht mehr zeitgemäße Vorschriften qualifizierten Bewerbern der Zugang zu Berufen unverhältnismäßig erschwert wird.



Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben neue Rechtsvorschriften unterzeichnet, um sicherzustellen, dass nationale Regeln für reglementierte Berufe keine unnötigen Hindernisse für die Freizügigkeit von Fachkräften schaffen. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Kosten und Nutzen geplanter Rechtsvorschriften für reglementierte Berufe durch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gründlich zu bewerten. „Die neue Richtlinie wird unseren Fachkräften und insbesondere jungen Hochschulabsolventen helfen, vom Binnenmarkt zu profitieren“, sagte die für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU zuständige Kommissarin Elżbieta Bieńkowska.

Die Kommission hatte den Vorschlag im Januar 2017 als Teil eines Pakets vorgelegt, um der Dienstleistungswirtschaft der EU neuen Schwung zu verleihen. Etwa 50 Millionen Menschen, also 22 Prozent aller Erwerbstätigen in Europa, arbeiten in Berufen, deren Ausübung an den Besitz bestimmter Qualifikationen gebunden ist oder in denen das Führen eines bestimmten Titels geschützt ist, z. B. Apotheker oder Architekten. Für eine Reihe von Berufen, beispielsweise in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, ist die Reglementierung häufig gerechtfertigt.

Es gibt jedoch zahlreiche Fälle, in denen durch übermäßig umständliche und nicht mehr zeitgemäße Vorschriften qualifizierten Bewerbern der Zugang zu Berufen unverhältnismäßig erschwert wird.

Das wirkt sich auch zum Nachteil der Verbraucher aus. Für die Reglementierung oder Liberalisierung freier Berufe ist die EU nicht zuständig; dies ist nach wie vor ein Vorrecht der Mitgliedstaaten. Allerdings muss ein Mitgliedstaat nach EU-Recht nachweisen, dass neue nationale Vorschriften für Freiberufler notwendig und angemessen sind.

Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 09.07.18
Newsletterlauf: 17.08.18


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