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Garantien und andere Liquiditätshilfen


Staatliche Beihilfen: Neues Online-Benchmarking-Instrument der Kommission lässt Rückgang der Beihilfen für Banken erkennen
In den letzten Jahren haben die gestützten Banken und Finanzinstitute mit der Rückzahlung der erhaltenen Beihilfen sowie der Zahlung der für die Stützungsmaßnahmen festgelegten Gebühren und Vergütungen begonnen

(17.01.14) - Aus der veröffentlichten jüngsten Ausgabe des Anzeigers für staatliche Beihilfen geht hervor, dass die ausstehenden Garantien, mit denen die Mitgliedstaaten den Finanzsektor während der Krise stützten, stark zurückgegangen sind. Der neue Anzeiger für staatliche Beihilfen ist auf folgender Website zu finden: http://ec.europa.eu/competition/state_aid/scoreboard/index_en.html

Von Oktober 2008 bis zum 31. Dezember 2012 führten die Mitgliedstaaten dem Finanzsektor über Rekapitalisierungsmaßnahmen und Entlastungsmaßnahmen für wertgeminderte Vermögenswerte insgesamt 591,9 Mrd. EUR (4,6 Prozent des EU-BIP 2012) zu.

Der höchste ausstehende Betrag für Garantien und andere Liquiditätshilfen war 2009 mit 906 Mrd. EUR (7,78 Prozent des EU-BIP 2012) zu verzeichnen. Da sich die Krise 2012 in vielen EU-Ländern nach und nach abschwächte, ist dieser Betrag um fast die Hälfte auf 534,5 Mrd. EUR (4,14 Prozent des EU-BIP 2012) gesunken. Weniger als 0,2 Prozent der von den Mitgliedstaaten insgesamt gestellten Garantien, d. h. 2 Mrd. EUR, wurden bislang tatsächlich in Anspruch genommen.

Die vier größten Teil Kapitalgeber waren das Vereinigte Königreich (82 Mrd. EUR), Deutschland (64 Mrd. EUR), Irland (63 Mrd. EUR) und Spanien (60 Mrd. EUR). Auf sie entfallen rund 50 Prozent der Gesamtausgaben in diesem Bereich. Die Banken, die am stärksten durch Beihilfen unterstützt wurden, waren die RBS (46 Mrd. EUR), die Anglo Irish Bank (32 Mrd. EUR) und Bankia (22 Mrd. EUR).

In den letzten Jahren haben die gestützten Banken und Finanzinstitute mit der Rückzahlung der erhaltenen Beihilfen sowie der Zahlung der für die Stützungsmaßnahmen festgelegten Gebühren und Vergütungen begonnen. Zudem wurden mit einigen der während der Krise in staatliches Eigentum überführten Vermögenswerte bereits erste Gewinne erzielt. Die Mitgliedstaaten haben somit ab Ende 2012 als Gegenleistung für die Bankenstützung Einnahmen von insgesamt 125 Mrd. EUR (0,97 Prozent des EU-BIP 2012) erzielt (Eurostat-Daten1).

Langfristige Trends bei den nicht krisenbedingten Beihilfen
Die Ausgaben für nicht krisenbedingte Beihilfen stiegen von 3 Mrd. EUR (2012) auf 67,2 Mrd. EUR bzw. 0,52 Prozent des EU-BIP. Fast 85 Prozent dieser Mittel wurden für horizontale Ziele von gemeinsamem Interesse zur Verfügung gestellt. Die Kommission konnte dabei erneut feststellen, dass der Großteil der Beihilfen in die regionale Entwicklung, die Forschung und den Umweltschutz geflossen ist und dadurch einen Beitrag zu den Zielen der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum geleistet hat.

Hintergrund
Der neue "Anzeiger für staatliche Beihilfen" ist das Online-Benchmarking-Instrument der Kommission für staatliche Beihilfen in der EU, das an die Stelle des bislang in Form eines schriftlichen Berichts veröffentlichen Beihilfenanzeigers tritt. Es kann auf der Website der Kommission für Wettbewerbspolitik eingesehen werden und konzentriert sich auf quantitative Angaben zu bestehenden Beihilfemaßnahmen, die sich auf die Jahresberichte der Mitgliedstaaten stützen. Das neue Online-Format bietet die Möglichkeit, diese Angaben im Jahresverlauf zu aktualisieren. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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