Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Compliance bei Online-Glücksspieldienstleistungen


Online-Glücksspiele: Europäische Kommission empfiehlt Grundsätze für wirksamen Verbraucherschutz
Glücksspieler sollten präventiv Kontrollmechanismen an die Hand bekommen, beispielsweise die Möglichkeit, bereits bei der Registrierung Ausgabenlimits für das Glücksspiel festzusetzen

(31.07.14) - Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung über Online-Glücksspiele angenommen. Darin fordert sie die Mitgliedstaaten auf, durch die Annahme von Grundsätzen für Online-Glücksspieldienstleistungen und verantwortungsvolle Werbe‑ und Sponsoringpraktiken für ein hohes Maß an Schutz für Verbraucher, Spieler und Minderjährige zu sorgen. Ziel ist es, die Gesundheit zu schützen und die wirtschaftlichen Folgen, die durch zwanghaftes oder übermäßiges Spielen entstehen können, so gering wie möglich zu halten.

"Die (…) Empfehlung ist ein wesentlicher Bestandteil des Aktionsplans 2012 der Kommission über Online-Glücksspiele", sagte Michel Barnier, der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Vizepräsident der Kommission. "Wir müssen alle Bürger, und insbesondere unsere Kinder, vor den Risiken des Glücksspiels schützen. Nun ist es an den Mitgliedstaaten sowie an den Glücksspielbetreibern, in diesem schnell wachsenden digitalen Sektor das von uns angestrebte hohe Verbraucherschutzniveau in der EU sicherzustellen."

Die Empfehlung

Die Empfehlung der Kommission enthält eine Reihe von Grundsätzen für das Glücksspiel, die die Mitgliedstaaten in ihre Vorschriften übernehmen sollen:

>> Für Glücksspiel-Websites sollen Basisinformationen vorgeschrieben werden, insbesondere um die Verbraucher ausreichend über die einschlägigen Risiken aufzuklären. Ferner soll für eine verantwortungsvolle kommerzielle Kommunikation (Werbung und Sponsoring) gesorgt werden.

>> Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Minderjährige keinen Zugang zu Online-Glücksspielen haben und dass die entsprechenden Vorschriften gewährleisten, dass Minderjährige so wenig wie möglich mit Glücksspielen – beispielsweise durch Glücksspielwerbung oder -reklame in Form von Anzeigen oder Rundfunkbeiträgen – in Kontakt kommen.

>> Es sollte ein Registrierungsverfahren zur Einrichtung von Spielerkonten geben, so dass Verbraucher Alter und Identität angeben und Betreiber diese Angaben überprüfen müssen. Dies sollte es den Betreibern auch ermöglichen, das Spielerverhalten zu verfolgen und, wenn nötig, einzuschreiten.

>> Glücksspieler sollten präventiv Kontrollmechanismen an die Hand bekommen, beispielsweise die Möglichkeit, bereits bei der Registrierung Ausgabenlimits für das Glücksspiel festzusetzen, während des Spiels Informationen über Gewinne und Verluste zu erhalten und das Spiel zeitlich zu beschränken.

>> Die Spieler sollten Zugang zu Beratungsstellen haben, die sie im Hinblick auf ihr Spielverhalten unterstützen. Auch sollten sie sich problemlos selbst den Zugang zu Glücksspiel-Websites sperren können.

>> Werbung und Sponsoring für Online-Glücksspieldienste sollten transparenter sein und mehr soziale Verantwortung zeigen. So sollten keine falschen Versprechungen über Gewinnchancen gemacht und Verbraucher nicht zu Online-Glücksspielen gedrängt werden. Auch sollte nicht suggeriert werden, dass sich durch das Spiel soziale, berufliche, persönliche oder finanzielle Probleme lösen lassen.

>> Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass Mitarbeiter von Online-Glücksspielbetreibern, die in Kontakt zu den Spielern stehen, im Hinblick auf das Erkennen von problematischem Spielverhalten und den geeigneten Umgang mit den Spielern geschult werden.

Die Mitgliedstaaten sollten zudem Aufklärungskampagnen über das Glücksspiel und seine Risiken durchführen und Daten über die Einrichtung und Schließung von Spielerkonten und über Verstöße gegen die Vorschriften über die kommerzielle Kommunikation erfassen. Ferner werden die Mitgliedstaaten angehalten, Regulierungsstellen zu benennen, die die Umsetzung der Empfehlung unabhängig überwachen.

Hintergrund
Die Empfehlung wurde in dem am 23. Oktober 2012 angenommenen Aktionsplan der Kommission "Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel" bereits angekündigt.

Mit der rasanten Entwicklung der Online-Technologie und der Verbreitung von Mobiltelefonen, Smartphones, Tablets und digitalem Fernsehen wachsen auch Angebot und Nutzung der Online-Glücksspieldienste in Europa. Fast sieben Millionen Verbraucher nutzen Online-Glücksspieldienste in der EU, der Weltmarktanteil der EU für Online-Glücksspiele beläuft sich auf 45 Prozent.

Die meisten Menschen in der EU, die an Online-Glücksspielen teilnehmen, sehen darin eine Freizeitbeschäftigung. Das Glücksspiel birgt jedoch eine Reihe von Risiken: Schätzungen zufolge leiden zwischen 0,1 und 0,8 Prozent der Erwachsenen an einer Glücksspielstörung, und bei weiteren 0,1 bis 2,2 Prozent ist ein potenziell problematisches Spielverhalten zu beobachten. Glücksspiele werden dann zu einem Problem, wenn sie nicht mehr der reinen Unterhaltung dienen, sondern zur Sucht werden. Auch sind Kinder und Jugendliche in zunehmendem Maße gefährdet, da sie das Internet immer mehr zu Informations- oder Unterhaltungszwecken nutzen und leicht mit Glücksspiel-Werbung und ‑Websites in Kontakt kommen. Daher bedarf es präventiver Maßnahmen, um den potenziellen Schaden so gering wie möglich zu halten und sicherzustellen, dass Online-Glücksspiele in verantwortlicher Weise angeboten und beworben werden.

Gleichzeitig überarbeiten mehrere Mitgliedstaaten derzeit ihre einschlägigen Rechtsvorschriften. Die Empfehlung sollte ihnen als Richtschnur dienen.

Nächste Schritte: Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Kommission 18 Monate nach Veröffentlichung der Empfehlung im Amtsblatt der Europäischen Union über die von ihnen ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten. 30 Monate nach der Veröffentlichung wird die Kommission die Maßnahmen bewerten.

Weitere Informationen:
Der Empfehlung sind eine Folgenabschätzung und eine Verhaltensstudie zum Glücksspiel und zu den einschlägigen Verbraucherschutzmaßnahmen beigefügt. Die Dokumente können auf folgender Website abgerufen werden:

http://ec.europa.eu/internal_market/gambling/initiatives/index_en.htm#recommendation
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen