Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Compliance bei Online-Glücksspieldienstleistungen


Online-Glücksspiele: Europäische Kommission empfiehlt Grundsätze für wirksamen Verbraucherschutz
Glücksspieler sollten präventiv Kontrollmechanismen an die Hand bekommen, beispielsweise die Möglichkeit, bereits bei der Registrierung Ausgabenlimits für das Glücksspiel festzusetzen

(31.07.14) - Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung über Online-Glücksspiele angenommen. Darin fordert sie die Mitgliedstaaten auf, durch die Annahme von Grundsätzen für Online-Glücksspieldienstleistungen und verantwortungsvolle Werbe‑ und Sponsoringpraktiken für ein hohes Maß an Schutz für Verbraucher, Spieler und Minderjährige zu sorgen. Ziel ist es, die Gesundheit zu schützen und die wirtschaftlichen Folgen, die durch zwanghaftes oder übermäßiges Spielen entstehen können, so gering wie möglich zu halten.

"Die (…) Empfehlung ist ein wesentlicher Bestandteil des Aktionsplans 2012 der Kommission über Online-Glücksspiele", sagte Michel Barnier, der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Vizepräsident der Kommission. "Wir müssen alle Bürger, und insbesondere unsere Kinder, vor den Risiken des Glücksspiels schützen. Nun ist es an den Mitgliedstaaten sowie an den Glücksspielbetreibern, in diesem schnell wachsenden digitalen Sektor das von uns angestrebte hohe Verbraucherschutzniveau in der EU sicherzustellen."

Die Empfehlung

Die Empfehlung der Kommission enthält eine Reihe von Grundsätzen für das Glücksspiel, die die Mitgliedstaaten in ihre Vorschriften übernehmen sollen:

>> Für Glücksspiel-Websites sollen Basisinformationen vorgeschrieben werden, insbesondere um die Verbraucher ausreichend über die einschlägigen Risiken aufzuklären. Ferner soll für eine verantwortungsvolle kommerzielle Kommunikation (Werbung und Sponsoring) gesorgt werden.

>> Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Minderjährige keinen Zugang zu Online-Glücksspielen haben und dass die entsprechenden Vorschriften gewährleisten, dass Minderjährige so wenig wie möglich mit Glücksspielen – beispielsweise durch Glücksspielwerbung oder -reklame in Form von Anzeigen oder Rundfunkbeiträgen – in Kontakt kommen.

>> Es sollte ein Registrierungsverfahren zur Einrichtung von Spielerkonten geben, so dass Verbraucher Alter und Identität angeben und Betreiber diese Angaben überprüfen müssen. Dies sollte es den Betreibern auch ermöglichen, das Spielerverhalten zu verfolgen und, wenn nötig, einzuschreiten.

>> Glücksspieler sollten präventiv Kontrollmechanismen an die Hand bekommen, beispielsweise die Möglichkeit, bereits bei der Registrierung Ausgabenlimits für das Glücksspiel festzusetzen, während des Spiels Informationen über Gewinne und Verluste zu erhalten und das Spiel zeitlich zu beschränken.

>> Die Spieler sollten Zugang zu Beratungsstellen haben, die sie im Hinblick auf ihr Spielverhalten unterstützen. Auch sollten sie sich problemlos selbst den Zugang zu Glücksspiel-Websites sperren können.

>> Werbung und Sponsoring für Online-Glücksspieldienste sollten transparenter sein und mehr soziale Verantwortung zeigen. So sollten keine falschen Versprechungen über Gewinnchancen gemacht und Verbraucher nicht zu Online-Glücksspielen gedrängt werden. Auch sollte nicht suggeriert werden, dass sich durch das Spiel soziale, berufliche, persönliche oder finanzielle Probleme lösen lassen.

>> Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass Mitarbeiter von Online-Glücksspielbetreibern, die in Kontakt zu den Spielern stehen, im Hinblick auf das Erkennen von problematischem Spielverhalten und den geeigneten Umgang mit den Spielern geschult werden.

Die Mitgliedstaaten sollten zudem Aufklärungskampagnen über das Glücksspiel und seine Risiken durchführen und Daten über die Einrichtung und Schließung von Spielerkonten und über Verstöße gegen die Vorschriften über die kommerzielle Kommunikation erfassen. Ferner werden die Mitgliedstaaten angehalten, Regulierungsstellen zu benennen, die die Umsetzung der Empfehlung unabhängig überwachen.

Hintergrund
Die Empfehlung wurde in dem am 23. Oktober 2012 angenommenen Aktionsplan der Kommission "Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel" bereits angekündigt.

Mit der rasanten Entwicklung der Online-Technologie und der Verbreitung von Mobiltelefonen, Smartphones, Tablets und digitalem Fernsehen wachsen auch Angebot und Nutzung der Online-Glücksspieldienste in Europa. Fast sieben Millionen Verbraucher nutzen Online-Glücksspieldienste in der EU, der Weltmarktanteil der EU für Online-Glücksspiele beläuft sich auf 45 Prozent.

Die meisten Menschen in der EU, die an Online-Glücksspielen teilnehmen, sehen darin eine Freizeitbeschäftigung. Das Glücksspiel birgt jedoch eine Reihe von Risiken: Schätzungen zufolge leiden zwischen 0,1 und 0,8 Prozent der Erwachsenen an einer Glücksspielstörung, und bei weiteren 0,1 bis 2,2 Prozent ist ein potenziell problematisches Spielverhalten zu beobachten. Glücksspiele werden dann zu einem Problem, wenn sie nicht mehr der reinen Unterhaltung dienen, sondern zur Sucht werden. Auch sind Kinder und Jugendliche in zunehmendem Maße gefährdet, da sie das Internet immer mehr zu Informations- oder Unterhaltungszwecken nutzen und leicht mit Glücksspiel-Werbung und ‑Websites in Kontakt kommen. Daher bedarf es präventiver Maßnahmen, um den potenziellen Schaden so gering wie möglich zu halten und sicherzustellen, dass Online-Glücksspiele in verantwortlicher Weise angeboten und beworben werden.

Gleichzeitig überarbeiten mehrere Mitgliedstaaten derzeit ihre einschlägigen Rechtsvorschriften. Die Empfehlung sollte ihnen als Richtschnur dienen.

Nächste Schritte: Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Kommission 18 Monate nach Veröffentlichung der Empfehlung im Amtsblatt der Europäischen Union über die von ihnen ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten. 30 Monate nach der Veröffentlichung wird die Kommission die Maßnahmen bewerten.

Weitere Informationen:
Der Empfehlung sind eine Folgenabschätzung und eine Verhaltensstudie zum Glücksspiel und zu den einschlägigen Verbraucherschutzmaßnahmen beigefügt. Die Dokumente können auf folgender Website abgerufen werden:

http://ec.europa.eu/internal_market/gambling/initiatives/index_en.htm#recommendation
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen