Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Festlegung von Standards für Gleichstellungsstelle


Europäische Kommission fordert stärkere nationale Gleichstellungsstellen, um Diskriminierung zu bekämpfen
Gleichstellungsstellen sind unabhängige Einrichtungen, die Opfer von Diskriminierung unterstützen, diskriminierende Praktiken überwachen und darüber Bericht erstatten und die Gleichstellung in der gesamten EU fördern



Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten eine Reihe von Maßnahmen empfohlen, mit denen gewährleistet werden soll, dass die Gleichstellungsstellen die Bürger effektiv schützen und Diskriminierungen bekämpfen. Der Erste Vizepräsident Frans Timmermans äußerte sich folgendermaßen zu der Problematik: "Die Gewährleistung der Gleichstellung gehört zwar zu den Grundwerten der Europäischen Union, ist aber nicht selbstverständlich. Wir brauchen gute Gesetze und starke und unabhängige Gleichstellungsstellen, die unsere Grundprinzipien und -werte verteidigen, damit die Opfer von Diskriminierungen Gerechtigkeit erfahren können."

Die für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung zuständige Kommissarin Věra Jourová fügte hinzu: "Für Diskriminierung ist in der EU kein Platz. Opfer oder Zeugen von Diskriminierungen sollten wissen, an wen sie sich wenden können, und die Gleichstellungsstellen sind da, um ihnen in diesen Fällen zu helfen. Wir müssen dafür sorgen, dass die nationalen Gleichstellungsstellen unabhängig sind und über ausreichende Mittel verfügen, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Eine ihrer zentralen Aufgaben ist es, sicherzustellen, dass alle Bürger die gleichen Rechte und Chancen haben."

Gleichstellungsstellen sind unabhängige Einrichtungen, die Opfer von Diskriminierung unterstützen, diskriminierende Praktiken überwachen und darüber Bericht erstatten und die Gleichstellung in der gesamten EU fördern. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Gleichstellungsstellen tatsächlich unabhängig sind und über die erforderlichen Ressourcen verfügen, um alle Arten von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.

Sie sollten auch darauf hinwirken, dass die Bürgerinnen und Bürger besser über die Rolle der nationalen Gleichstellungsstellen aufgeklärt werden und wissen, wie sie die Dienste der Gleichstellungsstellen in Anspruch nehmen und ihre Rechte im Fall einer Diskriminierung wahrnehmen können.

Die Kommission empfiehlt folgende Maßnahmen:
>> Größere Unabhängigkeit:
Die Mitgliedstaaten sollten die Unabhängigkeit der Gleichstellungsstellen im Wege ihrer Verwaltungsstruktur, Mittelausstattung, der Verfahren zur Ernennung und Entlassung der Bediensteten und zur Verhütung von Interessenkonflikten gewährleisten. Sie sollten dafür Sorge tragen, dass die Gleichstellungsstellen Beweismaterial und Informationen beschaffen können.

>> Rechtsbeistand: Die Mitgliedstaaten sollten die Gleichstellungsstellen in die Lage versetzen, Einzel- oder Sammelklagen zu bearbeiten, Rechtsberatung zu leisten und die Opfer oder Organisationen vor Gericht zu vertreten.

>> Angemessene finanzielle und personelle Ressourcen: Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass die Gleichstellungsstellen über die erforderlichen personellen, technischen und finanziellen Ressourcen sowie über die nötige Infrastruktur verfügen.

>> Effiziente Koordinierung und Zusammenarbeit: Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Gleichstellungsstellen in den Mitgliedstaaten, EU-weit und auf internationaler Ebene adäquat miteinander kommunizieren können.

Nächste Schritte
Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, die im Anschluss an diese Empfehlung eingeleiteten Maßnahmen in ihre obligatorische Berichterstattung über die Gleichstellungsrichtlinien aufzunehmen.

Hintergrund
Ein Bündel von Richtlinien, die so genannten Gleichstellungsrichtlinien (siehe Empfehlung) verpflichten die Mitgliedstaaten, mindestens eine Organisation – eine Gleichstellungsstelle – in ihrem Land einzurichten, die sowohl Diskriminierungsfälle analysiert und überwacht als auch die Gleichbehandlung aller in diesem Land lebenden Bürger gewährleistet.

Auf die Entschließung des Europäischen Parlaments von 2015 zur Festlegung von Standards für Gleichstellungsstellen folgte die Mitteilung der Kommission von 2016: EU Recht - Bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung, in der sich die Kommission verpflichtete, die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zu unterstützen, zu gewährleisten, dass Einzelpersonen und Gruppen, die diskriminiert werden, geschützt werden und über ihre Rechte Bescheid wissen. Durch den Einsatz unabhängiger Gleichstellungsstellen kann am besten gewährleistet werden, dass die EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich tatsächlich um- und durchgesetzt werden.

Die Charta der Grundrechte und der Vertrag über die Europäische Union gewährleisten, dass niemand aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung diskriminiert werden darf.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 07.07.18
Newsletterlauf: 30.07.18


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen