Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Offenlegung des Geschäftsmodells von Facebook


Auf Druck von Kommission und Verbraucherbehörden: Facebook ändert ihre Nutzungsbedingungen
Die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook erklären nun anschaulich, wie das Unternehmen die Daten seiner Nutzer zur Entwicklung von Profiling-Aktivitäten und zur gezielten Werbung zur Finanzierung seines Unternehmens verwendet



Nach intensiven Gesprächen mit EU-Kommission und den Verbraucherschutzbehörden hat Facebook die Änderung ihrer Nutzungsbedingungen angekündigt. EU-Verbraucherkommissarin Vera Jourová zeigte sich erfreut: "Facebook zeigt endlich ihr Bekenntnis zu mehr Transparenz und klarer Sprache in den Nutzungsbedingungen. Ein Unternehmen, das das Vertrauen der Verbraucher nach dem Skandal um Facebook/Cambridge Analytica wiederherstellen will, sollte sich nicht hinter komplizierten, juristischen Fachausdrücken darüber verstecken, wie es Milliarden mit den Daten von Menschen verdient. Jetzt werden die Nutzer deutlich verstehen, dass ihre Daten vom sozialen Netzwerk verwendet werden, um gezielte Anzeigen zu verkaufen. Durch die Bündelung der Kräfte setzen sich die Verbraucherbehörden und die Europäische Kommission für die Rechte der EU-Verbraucher ein."

Die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook erklären nun anschaulich, wie das Unternehmen die Daten seiner Nutzer zur Entwicklung von Profiling-Aktivitäten und zur gezielten Werbung zur Finanzierung seines Unternehmens verwendet. Die neuen Bedingungen beschreiben, welche Dienste Facebook an Dritte verkauft, die auf der Nutzung der Daten ihres Nutzers basieren, wie Verbraucher ihre Konten schließen können und aus welchen Gründen Konten deaktiviert werden können.

Diese Entscheidung folgt auf den Austausch mit Kommission und Verbraucherbehörden, der darauf abzielte, den Nutzern eine vollständige Offenlegung des Geschäftsmodells von Facebook in einer umfassenden und klaren Sprache zu ermöglichen.

Nach dem Cambridge-Analytica-Skandal und im Anschluss an die Untersuchung von Social-Media-Plattformen im Jahr 2018 forderten die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden Facebook auf, die Verbraucher klar zu informieren, wie das soziale Netzwerk finanziert wird und welche Einnahmen aus der Nutzung von Verbraucherdaten erzielt werden. Sie forderten die Plattform auch auf, den Rest ihrer Nutzungsbedingungen mit dem EU-Verbraucherrecht in Einklang zu bringen.

Infolgedessen wird Facebook einen neuen Text in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen, der erklärt, dass es den Nutzern seine Dienste nicht im Gegenzug für die Zustimmung der Nutzer zur Weitergabe ihrer Daten und zur Nutzung kommerzieller Werbung in Rechnung stellt. Die Nutzungsbedingungen von Facebook werden nun deutlich machen, dass ihr Geschäftsmodell darauf beruht, gezielte Werbeleistungen an Händler zu verkaufen, indem sie die Daten aus den Profilen ihrer Nutzer verwenden.

Nächste Schritte
Facebook wird die Umsetzung aller Verpflichtungen bis spätestens Ende Juni 2019 abschließen. Die Kommission und das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz auf europäischer Ebene werden die Umsetzung genau überwachen.

Sollte Facebook ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, könnten die nationalen Verbraucherbehörden beschließen, Durchsetzungsmaßnahmen, einschließlich Sanktionen, zu ergreifen.

Hintergrund
Die EU-Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz verbindet die nationalen Verbraucherbehörden in einem europäischen Netzwerk. Auf dieser Grundlage kann eine nationale Behörde in einem EU-Land die Unterstützung ihres Amtskollegen in einem anderen EU-Land anfordern, um einen grenzüberschreitenden Verstoß gegen das EU-Verbraucherrecht zu verhindern.

Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz hat unter der Koordination der französischen Generaldirektion für Wettbewerbspolitik, Verbraucherfragen und Betrugsbekämpfung (DGCCRF) eine gemeinsame Bewertung der Nutzungsbedingungen von Facebook durchgeführt und das Unternehmen sowie Twitter und Google+ gebeten, eine Reihe von Vertragsbedingungen zu verbessern.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 17.04.19
Newsletterlauf: 29.05.19


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen