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Bekämpfung der Steuervermeidung


Kampf gegen Terrorismusfinanzierung, Steuervermeidung und Geldwäsche: Kommission stärkt Transparenzvorschriften
Stärkung der Befugnisse der Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen der EU (FIU) und Förderung der Zusammenarbeit



Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag angenommen, der die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter stärken und die Transparenz in Bezug auf die tatsächlichen Eigentümer von Gesellschaften und Trusts steigern soll. Die Kommission hat den Kampf gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu einer ihrer Prioritäten gemacht. Die vorgeschlagenen Änderungen begegnen den neuen Vorgehensweisen bei der Terrorismusfinanzierung, erhöhen die Transparenz als Mittel im Kampf gegen die Geldwäsche und leisten einen Beitrag zur stärkeren Bekämpfung der Steuervermeidung.

Dieser Kommissionsvorschlag ist die erste Initiative zur Umsetzung des Aktionsplans für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung vom Februar 2016 und Teil umfassenderer Bemühungen zur Förderung der Transparenz im Steuerbereich und zur Bekämpfung missbräuchlicher Steuerpraktiken. Deshalb legt die Kommission parallel dazu auch eine Mitteilung vor, mit der sie auf die Enthüllungen in den sogenannten Panama Papers reagiert.

Der Erste Vizepräsident Frans Timmermans erklärte dazu: "Die Vorschläge werden den nationalen Behörden das Aufspüren von Personen erleichtern, die ihre Finanzen zum Begehen von Straftaten wie Terrorismus verschleiern. Sie ermöglichen den EU-Mitgliedstaaten die Erfassung und den Austausch wichtiger Informationen darüber, wer tatsächlich Eigentümer von Gesellschaften oder Trusts ist, wer mit Online-Währungen operiert und wer Guthabenkarten nutzt. Die Veröffentlichung der hinter Unternehmen und Trusts verborgenen Identitäten dürfte auch starke abschreckende Wirkung auf potenzielle Steuerhinterzieher entfalten."

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erläuterte: "Wir haben strengere Transparenzvorschriften vorgeschlagen, um die Terrorismusfinanzierung zu unterbinden und unseren Kampf gegen Geldwäsche und Steuerumgehung zu intensivieren. Die Aktualisierung der Vierten Geldwäscherichtlinie schließt Schlupflöcher für Terroristen, Kriminelle und alle, die durch kreativen Umgang mit Steuervorschriften deren Tätigkeiten finanzieren möchten. Eine bessere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung dieser Probleme wird den entscheidenden Unterschied machen."

Die Annahme der Vierten Geldwäscherichtlinie im Mai 2015 war ein wichtiger Schritt, der die EU in die Lage versetzte, effizienter gegen das Waschen von Erlösen aus Straftaten und die Terrorismusfinanzierung vorzugehen. Die Richtlinie ist Teil eines Pakets, das hohe Standards zur Verhinderung von Geldwäsche setzt, etwa die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, nationale Register der wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen und bestimmter Trusts zu erstellen. Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, das Paket – schneller als ursprünglich geplant – bis spätestens Ende 2016 umzusetzen.

Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
Entsprechend der Ankündigung im Aktionsplan für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung schlägt die Kommission Änderungen vor, um zu verhindern, dass das Finanzsystem zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten genutzt wird:

>> Stärkung der Befugnisse der Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen der EU (FIU) und Förderung der Zusammenarbeit: Der Zugang der zentralen Meldestellen zu Informationen wird entsprechend den jüngsten internationalen Standards erweitert. Daneben erhalten sie Zugriff auf Informationen in zentralisierten Registern für Bank- und Zahlungskonten und elektronischen Datenabrufsystemen, die die Mitgliedstaaten zur Identifizierung der Inhaber von Bank- und Zahlungskonten einrichten müssen.

>> Bekämpfung der Risiken von Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit virtuellen Währungen: Um den Missbrauch virtueller Währungen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, schlägt die Kommission vor, Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen und Anbieter von elektronischen Geldbörsen in den Geltungsbereich der Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche einzubeziehen. Diese Einrichtungen müssen künftig ihre Kunden im Zuge ihrer Sorgfaltspflichten kontrollieren. Damit wird der Anonymität solcher Transaktionen ein Ende gesetzt.

>> Bekämpfung der Risiken im Zusammenhang mit Zahlungsinstrumenten auf Guthabenbasis (wie Prepaid-Karten): Daneben schlägt die Kommission die Einschränkung anonymer Zahlungen mittels Guthabenkarten durch eine Senkung der Schwellenbeträge (für die keine Identitätsangabe erforderlich ist) von 250 auf 150 Euro sowie strengere Anforderungen an die Überprüfung der Kunden vor. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurde dabei berücksichtigt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung dieser Karten durch finanzschwache Personen.

>> Stärkere Kontrollen bei risikobehafteten Drittländern: Wie in der Vierten Geldwäscherichtlinie gefordert, schlägt die Kommission eine Harmonisierung der Liste der Kontrollen vor, die bei Ländern durchzuführen sind, deren Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Mängel aufweisen. Die Banken werden in Bezug auf die Finanzströme aus diesen Ländern zusätzliche Überprüfungen im Rahmen der Sorgfaltspflichten durchführen müssen. Die entsprechend der Liste der Financial Action Task Force erstellte Länderliste wird aus verfahrenstechnischen Gründen am 14. Juli förmlich angenommen.

Strengere Vorschriften zur Verhinderung von Steuervermeidung und Geldwäsche
Der Vorschlag wird die mit der Vierten Geldwäscherichtlinie eingeführten Maßnahmen durch folgende Änderungen stärken:

>> Zugang der Öffentlichkeit zu den Registern wirtschaftlicher Eigentümer: Die Mitgliedstaaten veröffentlichen künftig bestimmte Daten der Register wirtschaftlicher Eigentümer über Unternehmen und unternehmensartige Trusts. Informationen über alle anderen Arten von Trusts werden in die nationalen Register aufgenommen und Dritten, die ein berechtigtes Interesse darlegen können, zugänglich gemacht. Wirtschaftliche Eigentümer, die eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent an bestimmten Unternehmen halten, bei denen ein Risiko besteht, dass sie zur Geldwäsche und Steuerhinterziehung genutzt werden, werden in die Register aufgenommen. Für alle anderen Unternehmen gilt weiterhin ein Schwellenwert von 25 Prozent.

>> Verknüpfung der Register: Der Vorschlag sieht die direkte Verknüpfung der Register vor, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern.

>> Ausweitung der für Unternehmen verfügbaren Informationen: Die Kommission hat vorgeschlagen, neue wie bestehende Konten einer Kontrolle im Zuge der Sorgfaltspflicht zu unterwerfen. Dadurch wird verhindert, dass potenziell für illegale Handlungen verwendete Konten sich der Entdeckung entziehen. Passive Gesellschaften und Trusts wie die in den Panama Papers dokumentierten Konstruktionen werden ebenfalls intensiverer Kontrolle und strengeren Vorschriften unterliegen.

Hintergrund:
Die Vierte Geldwäscherichtlinie wurde am 20. Mai 2015 angenommen. Die Europäische Kommission forderte die Mitgliedstaaten in ihrem Aktionsplan gegen Terrorismusfinanzierung auf, die Umsetzung der Richtlinie auf Ende 2016 vorzuziehen.

Die im heutigen Vorschlag vorgesehenen Änderungen unterstützen den Kampf gegen Terrorismusfinanzierung und fördern die Transparenz. Sie sind zielgerichtet und verhältnismäßig und bewirken einige dringend notwendige Korrekturen am bestehenden Rechtsrahmen. Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, die vorgeschlagenen zielgerichteten Änderungen zu berücksichtigen, wenn sie die Vierte Geldwäscherichtlinie umsetzen.

Die vorgeschlagene Aktualisierung der rechtlichen Bestimmungen wird vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens verabschiedet.

In Bezug auf die von der EU erstellte Liste der Hochrisikoländer, die strategische Mängel in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, erhält die Kommission durch die Vierte Geldwäscherichtlinie den Auftrag, diese mindestens drei Mal jährlich zu aktualisieren. Sie stützt sich dabei auf die von der Financial Action Task Force auf internationaler Ebene geleistete Arbeit. Die EU wird auch weiterhin, insbesondere im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, in allen einschlägigen Politikbereichen mit den betreffenden Ländern darauf hinarbeiten, dass sie diese Mängel beseitigen, damit sie letztendlich von der Liste gestrichen werden können. Bei der Liste handelt es sich um einen delegierten Rechtsakt, der im üblichen Verfahren auch dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt wird.

Beide Initiativen sind Teil der Umsetzung des von der Kommission am 2. Februar 2016 angenommenen Aktionsplans für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 25.07.16
Home & Newsletterlauf: 18.08.16



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