Mutmaßliches wettbewerbswidriges Verhalten
Kartellrecht: Europäische Kommission bestätigt Prüfung im Kfz-Sektor in Deutschland
Die Europäische Kommission hat bestätigt, dass ihre Mitarbeiter seit dem 16. Oktober 2017 eine unangemeldete Untersuchung bei einem Automobilhersteller in Deutschland durchgeführt haben
Die Prüfung bezieht sich auf Bedenken der Europäischen Kommission, dass mehrere deutsche Automobilhersteller möglicherweise gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben, die Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken verbieten (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Kommissionsbeamten wurden von ihren Amtskollegen der deutschen Wettbewerbsbehörde begleitet.
Die Untersuchungen sind ein erster Schritt bei Ermittlungen wegen mutmaßlichen wettbewerbswidrigem Verhalten. Die Tatsache, dass die Kommission Untersuchungen durchführt, bedeutet weder, dass die untersuchten Unternehmen sich tatsächlich wettbewerbswidrig verhalten haben, noch greifen sie den Ergebnissen der Untersuchung vor. Die Kommission respektiert das Recht auf Verteidigung, insbesondere das Recht der Unternehmen, in Kartellverfahren gehört zu werden.
Es gibt keine gesetzliche Frist für den Abschluss der Ermittlungen zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen. Ihre Dauer hängt von einer Reihe von Faktoren ab, u. a. von der Komplexität des jeweiligen Falles, dem Umfang der Zusammenarbeit der betroffenen Unternehmen mit der Kommission sowie der Ausübung der Verteidigungsrechte. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 16.11.17
Meldungen: Europäische Kommission
-
Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke
Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.
-
FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft
Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.
-
Einführung eines Flugemissionslabels
Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.
-
Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens
Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.
-
Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen
Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.