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Mutmaßliches wettbewerbswidriges Verhalten


Kartellrecht: Europäische Kommission bestätigt Prüfung im Kfz-Sektor in Deutschland
Die Europäische Kommission hat bestätigt, dass ihre Mitarbeiter seit dem 16. Oktober 2017 eine unangemeldete Untersuchung bei einem Automobilhersteller in Deutschland durchgeführt haben



Die Prüfung bezieht sich auf Bedenken der Europäischen Kommission, dass mehrere deutsche Automobilhersteller möglicherweise gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben, die Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken verbieten (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Kommissionsbeamten wurden von ihren Amtskollegen der deutschen Wettbewerbsbehörde begleitet.

Die Untersuchungen sind ein erster Schritt bei Ermittlungen wegen mutmaßlichen wettbewerbswidrigem Verhalten. Die Tatsache, dass die Kommission Untersuchungen durchführt, bedeutet weder, dass die untersuchten Unternehmen sich tatsächlich wettbewerbswidrig verhalten haben, noch greifen sie den Ergebnissen der Untersuchung vor. Die Kommission respektiert das Recht auf Verteidigung, insbesondere das Recht der Unternehmen, in Kartellverfahren gehört zu werden.

Es gibt keine gesetzliche Frist für den Abschluss der Ermittlungen zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen. Ihre Dauer hängt von einer Reihe von Faktoren ab, u. a. von der Komplexität des jeweiligen Falles, dem Umfang der Zusammenarbeit der betroffenen Unternehmen mit der Kommission sowie der Ausübung der Verteidigungsrechte. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 16.11.17



Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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