Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Transparenz von Handelstätigkeiten


Märkte für Finanzinstrumente: Rat bestätigt Einigung über einjährigen Aufschub
Finanzmarkt-Compliance: Der Endtermin für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung von MiFID II in nationales Recht auf den 3. Juli 2017 festgesetzt - Der Endtermin für die Anwendung sowohl von MiFID II als auch von MiFIR auf den 3. Januar 2018 festgesetzt



Am 18. Mai 2016 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Namen des Rates eine Einigung mit dem Europäischen Parlament über einen einjährigen Aufschub für die neuen Wertpapiermarktvorschriften bestätigt. Diese Verschiebung der Termine für die Umsetzung und Anwendung um ein Jahr wird sich auf die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Anlagen in Finanzinstrumente und auf den Betrieb geregelter Finanzmärkte auswirken. Die vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament war am 2. Mai erreicht worden, und die Fristverlängerung muss nun in einer Verordnung festgeschrieben werden.

"MiFID" und "MiFIR"
Eine kürzlich erfolgte Überarbeitung der Vorschriften über Finanzinstrumente dient der Förderung der Integration, der Wettbewerbsfähigkeit und der Effizienz der Finanzmärkte in der EU. Der Rat hat diese Vorschriften im Mai 2014 angenommen und dadurch einen bestehenden "MiFID"-Text zur Regelung der Märkte für Finanzinstrumente geändert und ersetzt.

Die Vorschriften sind in zwei Gesetzgebungsakten niedergelegt:

>> der Verordnung 600/2014 ("MiFIR")
mit dem Ziel einer Verbesserung der Transparenz von Handelstätigkeiten und des Wettbewerbs unter ihnen durch eine Beschränkung der Ausnahmen [Durch Festlegung einer Gesamtobergrenze für die EU und einer Obergrenze je Handelsplatz für die sogenannten Ausnahmen vom Referenzkurs bzw. vom ausgehandelten Geschäft] betreffend Offenlegungsanforderungen und durch die Gewährleistung eines nichtdiskriminierenden Zugangs zu Handelsplätzen und zentralen Gegenparteien für alle Finanzinstrumente wie auch die Anforderung, dass Derivate an organisierten Handelsplätzen gehandelt werden müssen;

>> der Richtlinie 2014/65/EU ("MiFID II"), mit der die Vorschriften über die Zulassung und die organisatorischen Anforderungen für die Erbringer von Wertpapierdienstleistungen und über Anlegerschutz geändert werden. Mit der Richtlinie wird auch eine neue Art von Handelsplatz eingeführt, das organisierte Handelssystem (OTF). Standardisierte Derivatkontrakte werden in zunehmendem Maße über diese Plattformen gehandelt, die derzeit nicht geregelt sind.

Neue Termine
Gemäß der Vereinbarung mit dem Europäischen Parlament wird
>> der Endtermin für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung von MiFID II in nationales Recht auf den 3. Juli 2017 festgesetzt;
>> der Endtermin für die Anwendung sowohl von MiFID II als auch von MiFIR auf den 3. Januar 2018 festgesetzt.

Sonstige Bestimmungen
Zudem wurden Änderungen vereinbart, die den Eigenhandel, Transaktionspakete, die Angleichung an die EU-Richtlinie über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und den Geltungsbeginn bestimmter Bestimmungen einer Verordnung über Marktmissbrauch betreffen.
Mit der technischen Durchführung verbundene Herausforderungen

Sowohl die Richtlinie als auch die Verordnung sollten 30 Monate nach Inkrafttreten, d.h. ab 3. Januar 2017, anwendbar sein, und die Mitgliedstaaten hätten die neue Richtlinie bis zum 3. Juli 2016 in nationales Recht umzusetzen müssen. Aufgrund von mit der technischen Durchführung verbundenen Herausforderungen, mit denen sich die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die zuständigen nationalen Behörden konfrontiert sehen, werden wesentliche Dateninfrastrukturen nicht zum 3. Januar 2017 zur Verfügung stehen.

Nach dem neuen Rechtsrahmens müssen Handelsplätze und systematische Internalisierer den zuständigen Behörden zu den Finanzinstrumenten Referenzdaten übermitteln, die die Merkmale der einzelnen Finanzinstrumente, die in den Anwendungsbereich von MiFID II fallen, in einheitlicher Weise beschreiben. Zur Gewährleistung einer effizienten und harmonisierten Datenerhebung muss eine neue Infrastruktur für die Datenerhebung entwickelt werden. Deshalb muss die ESMA in Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Behörden ein Datensystem einrichten, das angesichts des erweiterten Anwendungsbereichs von MiFID II ein breiteres Spektrum von Finanzinstrumenten abdeckt.

Am 2. Oktober 2015 hat die ESMA der Kommission mitgeteilt, dass eine Verschiebung der technischen Durchführung von MiFID II unausweichlich sei. Weder die zuständigen Behörden noch die Marktteilnehmer werden in der Lage sein, die neuen Vorschriften ab 3. Januar 2017 anzuwenden. Dies würde zu Rechtsunsicherheit und potenziellen Marktstörungen führen.

Die Verordnung zur Verlängerung der Fristen für die Umsetzung von MiFID II und MiFIR wird vom Europäischen Parlament voraussichtlich in erster Lesung gebilligt werden. Anschließend wird sie dem Rat zur Annahme unterbreitet.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.05.16
Home & Newsletterlauf: 14.06.16



Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen