Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Vergleichsprüfungen bei Lebensmitteln


Lebensmittel von zweierlei Qualität: Methodik für bessere Vergleichsprüfungen soll bis April stehen
Reform des EU-Verbraucherrecht: Das Problem der Lebensmittel von zweierlei Qualität endgültig ausräumen



Die Methodik für bessere Vergleichsprüfungen bei Lebensmitteln soll bis April vorliegen, wie EU-Justiz- und Verbraucherkommissarin Věra Jourová in Prag ankündigte. Mithilfe der von der Gemeinsamen Forschungsstelle mit Unterstützung von 16 Mitgliedstaaten entwickelten Methodik kann ab Mai eine koordinierte Testkampagne auf gemeinsamer wissenschaftlicher Basis durchgeführt werden. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte in seiner Rede zur Lage der Union im letzten September angekündigt, nicht zu akzeptieren, "dass den Menschen in manchen Teilen Europas qualitativ schlechtere Lebensmittel verkauft werden als in anderen, obwohl Verpackung und Markenkennzeichnung identisch sind."

Die Kommission hat ihrer Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) 1 Mio. Euro für die Entwicklung der Methodik zur Verfügung gestellt. Dabei wurde die Gemeinsame Forschungsstelle von mindestens 16 Mitgliedstaaten sowie Interessensvertretern unterstützt. Die Untersuchungen betreffen die Zusammensetzung bestimmter Produkte, die in den meisten Mitgliedstaaten verkauft werden, und umfassen sowohl chemische als auch sensorische Tests. Die ersten Ergebnisse sollen bis Ende 2018 vorgestellt werden.

EU-Kommissarin Jourová erklärte: "Wir setzen unseren Aktionsplan fort, um das Problem der Lebensmittel von zweierlei Qualität endgültig auszuräumen. Die Tatsache, dass 16 Mitgliedstaaten daran teilnehmen verdeutlicht, dass es sich hier nicht um ein Ost-West-Gefälle handelt und dass wir die Frage gemeinsamen angehen werden. Die Reform des EU-Verbraucherrechts, der "New Deal for Consumers", die wir im April vorlegen werden, wird es den Unternehmen überdies erschweren, die Verbraucher irrezuführen, bzw. wird dazu führen, dass eine solche Irreführung sie teuer zu stehen kommt. Ich möchte die Verbraucher daran erinnern, dass sie am Ruder sind; sie sollten sich weigern, Produkte zu kaufen, die sie für minderwertig halten. Ich erwarte von der Unternehmerseite, dass sie den Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher gerecht wird und EU-weit gleichwertige Produkte anbietet."

Bereits im September 2017 hatte die Kommission Leitlinien für die Anwendung und Durchsetzung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften im Bereich Lebensmittel verabschiedet. In diesem Rahmen wurde auch die finanzielle Unterstützung von Durchsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten angeboten. Kommissarin Jourová hat sich mehrfach mit Vertretern der Industrie getroffen, um diese aufzufordern, überall dort von einer Differenzierung von Produkten abzusehen, wo eine solche nicht durch spezifische Marktvorgaben gerechtfertigt ist. Einige Hersteller haben bereits mit der Änderung ihrer Rezepturen begonnen, um sicherzustellen, dass in der gesamten EU dieselben Produkte verkauft werden. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 24.02.18
Newsletterlauf: 11.04.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen