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Schutz personenbezogener Daten


Datenschutz keine Verhandlungsmasse bei EU-Handelsabkommen
Freier Fluss personenbezogener Daten in Länder mit gleichwertigen Datenschutzvorschriften wie die EU




Die EU-Kommission hat ihren Standpunkt zum Schutz von personenbezogenen Daten auf internationaler Ebene bekräftigt. In ihren vorgelegten horizontalen Bestimmungen betonte die Kommission, dass Datenschutz – ein Grundrecht der EU - kein Gegenstand von Verhandlungen im Rahmen von EU-Handelsabkommen sein kann. Die Dialoge zum Datenschutz und die Handelsverhandlungen mit Drittländern können einander ergänzen, müssen aber getrennte Wege gehen - wie derzeit mit Japan und Südkorea. Mit beiden Ländern führt die Kommission Gespräche zur "Feststellung eines angemessenen Datenschutzniveaus", die den freien Fluss personenbezogener Daten in Länder mit gleichwertigen Datenschutzvorschriften wie die EU ermöglicht.

Die Ausarbeitung der horizontalen Bestimmungen wurde vom Ersten Kommissionsvizepräsidenten Frans Timmermans geleitet. Der Textentwurf würde es der EU ermöglichen, gegen protektionistische Praktiken in Drittländern vorzugehen und gleichzeitig sicherzustellen, dass solche Handelsabkommen nicht dazu benutzt werden können, die strengen EU-Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten in Frage zu stellen. Die Kommission unterrichtet nun die anderen europäischen Institutionen sowie den Europäischen Datenschutzbeauftragten und die Arbeitsgruppe der Datenschutzbehörden gemäß Artikel 29 über ihren Standpunkt gemäß den üblichen Verfahren.

Wie die Kommission bereits in ihrer Mitteilung über den Austausch und Schutz personenbezogener Daten in einer globalisierten Welt unterstrich, setzt sie sich weiterhin auf bilateraler und multilateraler Ebene für die Entwicklung hoher internationaler Datenschutzstandards ein. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.02.18
Newsletterlauf: 09.04.18


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