Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Geschäftsbedingungen geändert


Nach Aufforderung der EU-Kommission: Airbnb sorgt für klare Informationen auf ihrer Website
Praktiken und Geschäftsbedingungen voll und ganz mit den EU-Verbraucherschutzvorschriften in Einklang



Nach Gesprächen mit der Europäischen Kommission hat die Plattform Airbnb die Art und Weise verbessert, wie sie Unterkunftsangebote auf ihrer Website darstellt. Diese entspricht nun den Normen des EU-Verbraucherrechts, gab die Europäische Kommission bekannt. Unter anderem sehen Nutzer bei der Suche nach Unterkünften an bestimmten Daten jetzt den Gesamtpreis, einschließlich aller obligatorischen Gebühren und Abgaben. Die Europäische Kommission und Verbraucherschutzbehörden hatten Airbnb im Juli 2018 zu Verbesserungen aufgefordert.

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erklärte: "Ich bin sehr erfreut, dass Airbnb bereit war, mit der Europäischen Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden zusammenzuarbeiten, um die Funktionsweise seiner Plattform zu verbessern. Verbraucher können Hotels oder sonstige Unterkünfte schnell und bequem im Internet vergleichen und buchen. Nun können sie sich auch darauf verlassen, dass der Preis, den sie auf der ersten Seite sehen, dem letztlich zu zahlenden Preis entspricht. Ich erwarte, dass andere Plattformen nachziehen."

Airbnb ging auf alle Forderungen der Europäischen Kommission und der nationalen Verbraucherschutzbehörden unter Federführung der norwegischen Verbraucherbehörde ein, um ihre Praktiken und Geschäftsbedingungen voll und ganz mit den EU-Verbraucherschutzvorschriften in Einklang zu bringen.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Verbesserungen und Änderungen:

Bei der Suche nach Unterkünften zu ausgewählten Daten sehen die Nutzer auf der Ergebnisseite den Gesamtpreis, einschließlich aller obligatorischen Gebühren und Abgaben (z. B. Servicegebühren, Reinigungsgebühren und lokale Steuern). Es gibt somit keine bösen Überraschungen mehr in Form von obligatorischen Gebühren, die auf später angezeigten Seiten erscheinen.

Airbnb weist deutlich aus, ob eine Unterkunft von einem privaten oder einem gewerblichen Anbieter auf den Markt gebracht wird.

Airbnb bietet auf ihrer Website einen leicht zugänglichen Link zur Plattform für die Online-Streitbeilegung sowie alle erforderlichen Informationen im Zusammenhang mit der Streitbeilegung.

Airbnb hat auch ihre Geschäftsbedingungen geändert:

Die Plattform stellt klar, dass die Nutzer das Recht haben, vor den Gerichten ihres Wohnsitzlandes gegen Airbnb zu klagen.

Sie wahrt das grundlegende Recht der Nutzer, einen Gastgeber im Fall eines persönlichen Schadens oder sonstiger Schäden zu verklagen.

Sie verpflichtet sich, nicht einseitig die Geschäftsbedingungen zu ändern, ohne die Verbraucher vorab klar zu informieren und ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, den Vertrag zu stornieren.

Hintergrund
Das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz hat auf Betreiben der Europäischen Kommission und unter Federführung der norwegischen Verbraucherbehörde eine gemeinsame Bewertung der Geschäftspraktiken und Geschäftsbedingungen von Airbnb erstellt. Die Maßnahme wurde im Juli 2018 eingeleitet.

Die EU-Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz bringt die nationalen Verbraucherschutzbehörden in einem gesamteuropäischen Durchsetzungsnetz zusammen. Auf dieser Grundlage kann eine nationale Behörde in einem EU-Land um Unterstützung von Behörden in einem anderen EU-Land ersuchen, um einen grenzüberschreitenden Verstoß gegen das EU-Verbraucherrecht zu unterbinden.

Die aktive Zusammenarbeit der Behörden dient der Durchsetzung verschiedener Vorschriften des EU-Verbraucherrechts, wie z. B. der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher oder der Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln .
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 13.07.19
Newsletterlauf: 20.08.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen