Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Kein wirksamer Wettbewerb gewährleistet


Fusionskontrolle: Kommission untersagt geplanten Zusammenschluss zwischen Tata Steel und ThyssenKrupp
Der europäische Stahlsektor ist eine Schlüsselindustrie im EWR, in der rund 360 000 Menschen an mehr als 500 Produktionsstätten in 23 EU-Mitgliedstaaten beschäftigt sind



Die Europäische Kommission hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Tata Steel und ThyssenKrupp nach der EU-Fusionskontrollverordnung untersagt. Der Zusammenschluss hätte eine Einschränkung des Wettbewerbs und einen Anstieg der Preise bestimmter Stahlsorten bewirkt. Die beteiligten Unternehmen haben keine geeigneten Abhilfemaßnahmen angeboten, um die Bedenken der Kommission auszuräumen.

"Stahl ist ein wichtiger Ausgangsstoff für viele Dinge des täglichen Gebrauchs wie Lebensmittelkonserven und Autos. Millionen von Menschen in Europa arbeiten in den einschlägigen Sektoren und die dort tätigen Unternehmen sind auf wettbewerbsfähige Stahlpreise angewiesen, um ihre Erzeugnisse weltweit absetzen zu können. Da keine Abhilfemaßnahmen angeboten wurden, die geeignet gewesen wären, unsere schwerwiegenden Wettbewerbsbedenken zu zerstreuen, hätte der Zusammenschluss zwischen Tata Steel und ThyssenKrupp zu einem Anstieg der Preise geführt", so EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. "Daher haben wir den Zusammenschluss untersagt, um ernsthaften Schaden von europäischen Industriekunden und Verbrauchern abzuwenden."

Die Kommission hat den Beschluss auf der Grundlage einer eingehenden Prüfung des geplanten Gemeinschaftsunternehmens erlassen, in dem die Kohlenstoff-Flachstahl- und die Elektrostahlsparte von ThyssenKrupp und Tata Steel im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hätten zusammengeführt werden sollen. ThyssenKrupp ist der zweitgrößte Hersteller von Kohlenstoff-Flachstahl im EWR, Tata Steel der drittgrößte. Beide Unternehmen sind bedeutende Hersteller von metallbeschichteten und laminierten Verpackungsstahl-Erzeugnissen sowie von verzinktem Kohlenstoff-Flachstahl für die Automobilindustrie.

Der europäische Stahlsektor ist eine Schlüsselindustrie im EWR, in der rund 360 000 Menschen an mehr als 500 Produktionsstätten in 23 EU-Mitgliedstaaten beschäftigt sind. Durch den Beschluss werden der wirksame Wettbewerb auf den europäischen Stahlmärkten und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche gewahrt. Ferner wird durch den Beschluss gewährleistet, dass wichtige Abnehmerbranchen wie die europäische Automobilindustrie und die Verpackungsindustrie auch in Zukunft Zugang zu wichtigen Rohstoffen zu wettbewerbsfähigen Bedingungen haben. Folglich können sich die europäischen Verbraucher darauf verlassen, dass Lebensmittelkonserven erschwinglich bleiben, dass die europäische Automobilindustrie Stahl zu wettbewerbsfähigen Preisen aus dem EWR beziehen kann und dass die Stahlindustrie weiterhin innovative Produkte hervorbringt, um den Übergang zu einer klimafreundlicheren und nachhaltigeren Mobilität zu ermöglichen.

Während der Prüfung hat die Kommission Rückmeldungen von zahlreichen Abnehmern aus der Verpackungs- und der Automobilbranche erhalten. Die in diesen Branchen tätigen Unternehmen sind auf wettbewerbsfähige Stahlpreise angewiesen, um ihre Erzeugnisse zu konkurrenzfähigen Preisen anbieten zu können. Viele von ihnen äußerten Bedenken, dass der geplante Zusammenschluss zu einem Anstieg der Preise führen würde.

Die Bedenken der Kommission
Die Kommission hatte ernsthafte Bedenken, dass der geplante Zusammenschluss in der angemeldeten Form zu einem Rückgang der Zahl der Anbieter und bei folgenden Erzeugnissen zu einem Anstieg der Preise für die europäischen Abnehmer führen könnte:

• >> metallbeschichtete und laminierte Verpackungsstahl-Erzeugnisse (Weißblech, elektrolytisch verchromter und laminierter Stahl) – hier wäre durch den geplanten Zusammenschluss in einer stark konzentrierten Branche ein Marktführer entstanden, insbesondere im Bereich Weißblech, dem Verpackungsstahlprodukt, das im EWR das größte Volumen ausmacht.

• >> Feuerverzinkte Stahlerzeugnisse für die Automobilindustrie – hier hätte der geplante Zusammenschluss bewirkt, dass auf einem Markt, auf dem nur wenige Anbieter erhebliche Mengen dieses Stahls liefern können, ein wichtiger Wettbewerber wegfällt.

Die Kommission hat ferner eingehend geprüft, welche Rolle Einfuhren aus Drittländern in diesem Zusammenhang spielen. Sie kam zu dem Schluss, dass Abnehmer der einschlägigen Erzeugnisse nicht auf Einfuhren zurückgreifen können, um die durch den geplanten Zusammenschluss möglicherweise verursachten Preissteigerungen zu umgehen. Die Abnehmer nannten hierfür mehrere Gründe, darunter die Anforderungen an die Qualität dieser speziellen Stahlsorten, die höher sind als bei Grundstahl, und die Einhaltung der für ihre Lieferketten erforderlichen kurzen Lieferzeiten.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der Wettbewerbsdruck durch die verbleibenden Marktteilnehmer und die Einfuhren aus Drittländern auf dem Markt für metallbeschichtete und laminierte Verpackungsstahl-Erzeugnisse und auf dem Markt für feuerverzinkten Stahl für die Automobilindustrie nicht ausgereicht hätte, um einen wirksamen Wettbewerb zu gewährleisten.

Folglich hätten sich die Abnehmer im Anschluss an den geplanten Zusammenschluss einer verringerten Zahl von Anbietern und höheren Preisen gegenüber gesehen. Zu den Abnehmern gehören viele europäische Unternehmen, von Großkonzernen bis hin zu zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Von den Unternehmen angebotene Abhilfemaßnahmen
Die von an einem Zusammenschluss beteiligten Unternehmen angebotenen Abhilfemaßnahmen müssen die Wettbewerbsbedenken der Kommission vollständig und dauerhaft ausräumen.

Ist der Grund für die Bedenken der Verlust des unmittelbaren Wettbewerbs zwischen den beteiligten Unternehmen, sind Abhilfemaßnahmen, die eine angemessene strukturelle Veräußerung von Unternehmensteilen beinhalten, anderen Arten von Abhilfemaßnahmen in der Regel vorzuziehen, weil hierdurch der durch den Zusammenschluss verringerte Wettbewerbsdruck unmittelbar wiederhergestellt wird. Diese Art struktureller Lösungen wurden bei früheren Zusammenschlüssen in der Stahlindustrie, beispielsweise bei der Übernahme von Ilva durch ArcelorMittal, und in anderen Branchen, etwa bei der Übernahme der Nylonsparte von Solvay durch BASF, der Übernahme von Gemalto durch Thales, dem Zusammenschluss von Praxair und Linde, der Übernahme der Stromerzeugungs- und -übertragungsanlagen von Alstom durch GE oder der Übernahme von Lafarge durch Holcim, von den jeweils beteiligten Unternehmen vorgeschlagen und von der Kommission akzeptiert.

Im vorliegenden Fall allerdings waren die von den beteiligten Unternehmen angebotenen Abhilfemaßnahmen aus folgenden Gründen nicht geeignet, die Wettbewerbsbedenken der Kommission auszuräumen:

• >> Im Bereich metallbeschichtete und laminierte Verpackungsstahl-Erzeugnisse hätte die angebotene Veräußerung nur einen kleinen Teil der Überschneidungen bei den Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen abgedeckt. Dies war insbesondere der Fall im Bereich Weißblech, der wichtigsten Verpackungsstahlsorte im EWR. Vor allem aber umfassten die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen keine Produktionsanlagen, die für die Herstellung dieser Erzeugnisse erforderlich sind.

• >> Bei feuerverzinkten Stahlerzeugnissen für die Automobilindustrie umfasste die angebotene Veräußerung keine geeigneten Veredelungsanlagen, die die Abnehmer in den geografischen Gebieten bedienen könnten, in denen die beiden an dem geplanten Zusammenschluss beteiligten Unternehmen vorrangig miteinander im Wettbewerb stehen. Außerdem erstreckte sich die Abhilfemaßnahme nicht auf Anlagen zur Produktion des Stahls, der für die Herstellung von Erzeugnisse aus verzinktem Stahl für die Automobilindustrie benötigt wird.

Die Kommission hat die Stellungnahmen der Marktteilnehmer zu den angebotenen Abhilfemaßnahmen eingeholt. Die Rückmeldungen waren in Bezug auf beide Bereiche negativ.

Dies bestätigte die Auffassung der Kommission, dass die von Tata Steel und ThyssenKrupp angebotenen Abhilfemaßnahmen nicht ausreichten, um die erheblichen Wettbewerbsbedenken auszuräumen und einen Preisanstieg sowie die Verringerung der Auswahl für Stahlabnehmer zu verhindern.

Folglich hat die Kommission den geplanten Zusammenschluss untersagt.

Handelsmaßnahmen der EU zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen
Die Juncker-Kommission setzt sich sehr für die europäische Industrie und ihre Arbeitnehmer, insbesondere im Stahlsektor, ein. So ergreift die EU Maßnahmen und schöpft das volle Potenzial der ihr zur Verfügung stehenden Handelsschutzinstrumente aus, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Stahlindustrie in der EU zu gewährleisten und so die Arbeitsplätze in der Branche zu erhalten.

Die Kommission reagiert auf unfaire Einfuhren mit der Erhebung von Antidumping- und Ausgleichszöllen und berücksichtigt dabei die Bedenken der EU-Stahlindustrie sowie der zahlreichen kleinen und großen europäischen Unternehmen, die auf den Rohstoff Stahl angewiesen sind. Seit 2014 wurden mehr Handelsschutzmaßnahmen auf die Einfuhr von Stahlerzeugnissen ergriffen als je zuvor. Diese Maßnahmen führten zu einem deutlichen Rückgang gedumpter und subventionierter Einfuhren. Derzeit bestehen 52 Handelsschutzmaßnahmen für Eisen- und Stahlerzeugnisse, die ihren Ursprung in China, Russland, Indien und verschiedenen anderen Ländern haben.

Außerdem haben sich die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten Anfang des Jahres auf Schutzmaßnahmen in Bezug auf eine Reihe von Stahlerzeugnissen geeinigt. Die Kommission reagierte damit unter anderem auf die Marktstörungen infolge der von den USA kürzlich eingeführten Einfuhrbeschränkungen für Stahl und das Risiko einer Umleitung von ursprünglich für den US-Markt bestimmten Einfuhren aus anderen Ländern in die EU. Durch die bis zu drei Jahren geltenden Schutzmaßnahmen bleibt die gewöhnliche Einfuhrmenge unverändert. Zugleich werden die 216 000 Arbeitsplätze in der EU-Stahlindustrie geschützt.

Ferner nimmt die Kommission am Globalen Forum zu Stahlüberkapazitäten teil, um die Ursachen der weltweiten Überkapazitäten im Stahlsektor anzugehen und konkrete langfristige politische Lösungen zu entwickeln.

Unternehmen und Erzeugnisse
Tata Steel mit Hauptsitz in Indien ist ein diversifizierter Stahlhersteller, der weltweit in der gesamten Wertschöpfungskette für Kohlenstoffstahl und Elektrostahl tätig ist. Das Unternehmen verfügt über mehrere Produktionsstätten im EWR. Seine größten Werke liegen im Vereinigten Königreich (Port Talbot) und in den Niederlanden (IJmuiden).

Das deutsche Unternehmen ThyssenKrupp ist ein diversifizierter Industriekonzern, der in verschiedenen Wirtschaftszweigen, u. a. in der Herstellung und Lieferung von Erzeugnissen aus Kohlenstoff-Flachstahl und Elektrostahl, tätig ist. Seine größten Produktionsstandorte für diese Erzeugnisse befinden sich in Deutschland. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 13.07.19
Newsletterlauf: 14.08.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen