Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Anwendung der Datenschutzvorschriften


Nur jeder zehnte Deutsche liest Datenschutzerklärungen vollständig durch
67 Prozent der Befragten wissen von der Datenschutz-Grundverordnung und 57 Prozent von ihren nationalen Datenschutzbehörden




80 Prozent der Deutschen haben von den neuen europäischen Datenschutzvorschriften gehört, aber nicht immer machen die Menschen ausreichend von ihren Rechten Gebrauch. So liest sich nur jeder zehnte Deutsche die Datenschutzerklärungen vollständig durch, EU-weit sind es 13 Prozent. Das geht aus einem veröffentlichten Eurobarometer hervor, das die Europäische Kommission anlässlich des ersten Jahres der Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) veröffentlicht hat. Die Kommission startet ab sofort eine Sensibilisierungskampagne, mit der die Bürger ermutigt werden sollen, Datenschutzerklärungen durchzulesen und ihre Datenschutzeinstellungen so zu optimieren, dass sie nur noch solche personenbezogenen Daten mitteilen, zu deren Preisgabe sie bereit sind.

EU-Justizkommissarin Věra Jourová sagte: "Eines unserer wichtigsten Ziele besteht darin, den Europäerinnen und Europäern dabei zu helfen, die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zurückzugewinnen. Von den 60 Prozent der Europäerinnen und Europäer, die überhaupt Datenschutzerklärungen lesen, lesen jedoch lediglich 13 Prozent diese Erklärungen vollständig durch. Grund hierfür ist, dass die Erklärungen zu lang oder zu schwierig zu verstehen sind. Daher möchte ich noch einmal darauf drängen, dass alle Online-Unternehmen ihre Datenschutzerklärungen präzise, transparent und für alle Nutzer verständlich formulieren. Zudem möchte ich alle Europäerinnen und Europäer ermutigen, von ihren Datenschutzrechten Gebrauch zu machen und ihre Datenschutzeinstellungen zu optimieren."

Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident, erklärte: "Die Bürgerinnen und Bürger Europas sind sich ihrer digitalen Rechte inzwischen stärker bewusst. Das macht Mut für die Zukunft. Allerdings haben lediglich drei von zehn Europäerinnen und Europäern schon von allen ihren neuen Datenschutzrechten gehört. Für die Unternehmen ist das Vertrauen ihrer Kunden eine harte Währung, und dieses Vertrauen beginnt mit dem Verständnis der Datenschutzeinstellungen und dem Vertrauen in diese Einstellungen. Um seine Rechte ausüben zu können, muss man sie kennen. Insofern ist eine klarere und einfachere Anwendung der Datenschutzvorschriften für beide Seiten von Vorteil."

Die auf den Antworten von 27.000 Europäerinnen und Europäern basierende Eurobarometer-Umfrage hat ergeben, dass 73 Prozent aller Befragten schon von mindestens einem der sechs durch die Datenschutz-Grundverordnung garantierten Rechte, auf die sich die Umfrage bezog, gehört haben. Den meisten Befragten bekannt war das Recht auf den Zugang zu ihren personenbezogenen Daten (65 Prozent), gefolgt vom Recht auf Berichtigung sachlich falscher Daten (61 Prozent), vom Recht auf Widerspruch gegen die Übermittlung von Direktwerbung (59 Prozent) und vom Recht auf Löschung ihrer eigenen Daten (57 Prozent).

Zudem wissen 67 Prozent der Befragten von der Datenschutz-Grundverordnung und 57 Prozent von ihren nationalen Datenschutzbehörden. Die Umfrageergebnisse zeigen zudem, dass der Datenschutz ein wichtiges Anliegen ist: 62 Prozent aller Befragten sorgen sich, dass sie keine vollständige Kontrolle über ihre online übermittelten personenbezogenen Daten haben.

Aus diesem Grund veranstaltet die Europäische Kommission eine Diskussionsveranstaltung mit Vertretern von nationalen Behörden, EU-Behörden und Unternehmen, auf der eine Bilanz des ersten Jahres der Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung gezogen werden soll und an der auch EU-Kommissarin Jourová teilnehmen wird.

Die Kommission über die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung im Jahr 2020 berichten.

Hintergrund
Die Datenschutz-Grundverordnung ist ein einheitliches Regelwerk, das auf einem gemeinsamen EU-weiten Konzept für den Schutz personenbezogener Daten beruht und in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar ist. Sie stärkt das Vertrauen, indem sie natürlichen Personen die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zurück gibt und gleichzeitig den freien Verkehr personenbezogener Daten zwischen den EU-Mitgliedstaaten garantiert. Der Schutz personenbezogener Daten ist ein Grundrecht in der Europäischen Union.

Die Datenschutz-Grundverordnung ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft. Seitdem haben fast alle Mitgliedstaaten ihre nationalen Rechtsvorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst. Die nationalen Datenschutzbehörden sind dafür zuständig, die neuen Vorschriften durchzusetzen und stimmen ihre Maßnahmen dank der neuen Kooperationsmechanismen und des Europäischen Datenschutzausschusses besser aufeinander ab. Sie erstellen Leitlinien zu zentralen Aspekten der Datenschutz-Grundverordnung, um die Umsetzung der neuen Vorschriften zu unterstützen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 13.07.19
Newsletterlauf: 23.08.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen