Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Auf umweltgerechte Weise recycelt


EU-Vorschriften über das Recycling von Schiffen nicht vollständig umgesetzt
Vertragsverletzungsverfahren: Aktuelle Entscheidungen zu Deutschland



Im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren hat die Europäische Kommission im Juni auch zwei neue Verfahren gegen Deutschland eröffnet. Zum einen haben aus Sicht der Kommission Deutschland und acht weitere Länder die EU-Vorschriften über das Recycling von Schiffen nicht vollständig umgesetzt. Zum anderen hat die Kommission alle 28 EU-Staaten aufgefordert, im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie ihre "einheitlichen Ansprechpartner" zu verbessern und nutzerfreundliche Anlaufstellen für Dienstleister und Angehörige reglementierter Berufe einzurichten. In beiden Fällen hat die Kommission sogenannte Aufforderungsschreiben verschickt, die erste Stufe der insgesamt höchstens dreistufigen Verfahren. Deutschland und die anderen Länder haben nun zwei Monate Zeit, zu antworten.

Die Verordnung über das Recycling von Schiffen soll dieses umweltfreundlicher und sicherer machen. Vor allem soll gewährleistet werden, dass Schiffe unter der Hoheitsgewalt eines EU-Mitgliedstaats (d. h. die die Flagge eines EU-Mitgliedstaats führen) auf sichere und umweltgerechte Weise recycelt werden. Es ist unerlässlich, dass die Mitgliedstaaten ihren zentralen Verpflichtungen zur Benennung der zuständigen Behörden, Verwaltungen und Kontaktpersonen sowie zur Annahme nationaler Rechtsvorschriften zur Durchsetzung dieser EU-Bestimmungen und der geltenden Sanktionen nachkommen. Die Mitgliedstaaten mussten diese Verpflichtungen bis zum 31. Dezember 2018 erfüllen und der Kommission die benannten Behörden und nationalen Durchsetzungsbestimmungen melden. Die fraglichen Mitgliedstaaten – neben Deutschland Kroatien, Zypern, Griechenland, Italien, Portugal, Rumänien, Slowenien und Schweden – haben dies jedoch nicht oder nicht vollständig getan.

Gemäß der Dienstleistungsrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten einheitliche Ansprechpartner einrichten, die Dienstleister und Angehörige reglementierter Berufe bei der Überwindung administrativer Hürden für die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit unterstützen sollen. Diese Ansprechpartner sind für den freien Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt sehr wichtig. In den versandten Aufforderungsschreiben unterstreicht die Kommission, welche Mängel die 28 Mitgliedstaaten in Bezug auf die praktischen Umsetzung der Anforderungen an die einheitlichen Ansprechpartner gemäß der Dienstleistungsrichtlinie und der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen beheben müssen. Diese Mängel betreffen die Verfügbarkeit und die Qualität von Online-Informationen über die Anforderungen und Verfahren für Dienstleister und Angehörige reglementierter Berufe, die ihre Rechte im Binnenmarkt wahrnehmen möchten. Weitere Probleme betreffen den Zugang zu Online-Verfahren und den Abschluss dieser Verfahren über die einheitlichen Ansprechpartner, beispielsweise von grenzüberschreitenden Nutzern.

Gemäß den EU-Verträgen kann die Kommission rechtliche Schritte in Form von Vertragsverletzungsverfahren gegen EU-Länder einleiten, die das EU-Recht nicht oder nicht vollständig umsetzen. Das Verfahren läuft in mehreren Schritten ab (Aufforderungsschreiben, mit Gründen versehene Stellungnahme, Anrufung des EuGH). (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 13.07.19
Newsletterlauf: 14.08.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen