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EU-Kartellvorschriften & Energydrinks-Sektor


Kartellrecht: EU-Kommission führt unangekündigte Nachprüfungen im Energydrinks-Sektor durch
Unangekündigte Nachprüfungen sind ein erster Schritt bei der Untersuchung mutmaßlicher wettbewerbswidriger Verhaltensweisen




Die Europäische Kommission hat am 20. März 2023 unangekündigte Nachprüfungen in den Räumlichkeiten eines Unternehmens durchgeführt, das im Energydrinks-Sektor in mehreren Mitgliedstaaten tätig ist. Die Kommission hat Bedenken, dass dieses Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, die Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verbieten (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)). Möglicherweise hat es auch gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen, die den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbieten (Artikel 102 AEUV und Artikel 54 des EWR-Abkommens).

Die Beamten der Kommission wurden von ihren Kollegen aus den nationalen Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten, in denen die Nachprüfungen durchgeführt wurden, begleitet.

Unangekündigte Nachprüfungen sind ein erster Schritt bei der Untersuchung mutmaßlicher wettbewerbswidriger Verhaltensweisen. Wenn die Kommission solche Nachprüfungen durchführt, bedeutet das nicht, dass sich das Unternehmen wettbewerbswidriger Verhaltensweisen schuldig gemacht hat. Die Untersuchung wird ergebnisoffen geführt. Die Kommission achtet die Rechte auf Verteidigung der betreffenden Unternehmen und insbesondere deren Recht, im Laufe des Kartellverfahrens gehört zu werden.

Für den Abschluss von Untersuchungen zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen gibt es keine vorgeschriebene Frist. Ihre Dauer hängt unter anderem von der Komplexität des jeweiligen Falles, der Kooperationsbereitschaft der betreffenden Unternehmen und dem Umfang der Ausübung der Verteidigungsrechte ab.

Auf der Grundlage der Kronzeugenregelung kann an einem geheimen Kartell beteiligten Unternehmen, die das Verhalten melden oder während der gesamten Untersuchung mit der Kommission zusammenarbeiten, im Gegenzug ein Erlass oder eine erhebliche Ermäßigung ihrer Geldbuße gewährt werden. Einzelpersonen und Unternehmen können Kartelle oder andere wettbewerbswidrige Verhaltensweisen anonym über das Whistleblower-Tool der Kommission melden. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 01.04.23
Newsletterlauf: 04.07.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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