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ESG-Ratingmarkt: Es mangelt an Transparenz


Nachhaltiges Finanzwesen: EU-Kommission geht weitere Schritte zur Förderung von Investitionen in eine nachhaltige Zukunft
Die Kommission hat im Grundsatz eine Reihe neuer EU-Taxonomiekriterien für Wirtschaftstätigkeiten genehmigt, die einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der nicht klimabezogenen Umweltziele leisten sollen



Die EU-Kommission hat ein neues Maßnahmenpaket vorgelegt, das auf dem EU-Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen aufbaut und diesen stärken soll. Der Übergang zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft bis 2050 bietet Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern in der gesamten EU neue Chancen. Viele Unternehmen und Investoren haben bereits einen nachhaltigen Weg eingeschlagen, wie das wachsende Volumen nachhaltiger Investitionen zeigt. Allerdings stehen Unternehmen und Investoren bei diesem Übergang auch vor Herausforderungen, insbesondere wenn es darum geht, neuen Offenlegungs- und Meldepflichten nachzukommen.

Mit dem vorgelegten Paket soll daher sichergestellt werden, dass der EU-Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen weiterhin die Unternehmen und den Finanzsektor unterstützt und gleichzeitig die private Finanzierung von Übergangsprojekten und -technologien fördert. Insbesondere nimmt die Kommission zusätzliche Tätigkeiten in die EU-Taxonomie auf und schlägt neue Vorschriften für Anbieter von Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (ESG-Ratings) vor, die die Transparenz auf dem Markt für nachhaltige Investitionen erhöhen werden. Mit dem Paket soll sichergestellt werden, dass der Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen Unternehmen zugute kommt, die in ihren Übergang zur Nachhaltigkeit investieren wollen. Zudem soll das Paket die Nutzung des Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen erleichtern und dabei weiterhin einen wirksamen Beitrag zu den Zielen des europäischen Grünen Deals leisten.

Das Paket im Einzelnen

Delegierte Verordnungen zur EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie ist ein Eckpfeiler des EU-Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen und ein wichtiges Instrument für Markttransparenz, das Direktinvestitionen in die Wirtschaftstätigkeiten unterstützt, die für den ökologischen Wandel am dringendsten benötigt werden.

Die Kommission hat im Grundsatz eine Reihe neuer EU-Taxonomiekriterien für Wirtschaftstätigkeiten genehmigt, die einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der nicht klimabezogenen Umweltziele leisten sollen:
>> nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
>> Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
>> Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung,
>> Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Ergänzend hat die Kommission gezielte Änderungen am delegierten Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie angenommen, mit denen das Spektrum der Wirtschaftstätigkeiten erweitert wird, die zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen und bisher nicht unter die Taxonomie fielen, insbesondere im Bereich des verarbeitenden Gewerbes und im Verkehrssektor. Durch die Berücksichtigung weiterer Wirtschaftstätigkeiten, die alle sechs Umweltziele abdecken, werden noch mehr Wirtschaftszweige und Unternehmen in die EU-Taxonomie einbezogen, sodass sie noch besser genutzt werden kann und ihr Potenzial für eine Ausweitung nachhaltiger Investitionen in der EU gesteigert wird.

Die Kriterien stützen sich weitgehend auf die im März und November 2022 veröffentlichten Empfehlungen der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen. Die Kommission hat zudem Änderungen am delegierten Taxonomie-Rechtsakt der EU über die Offenlegungspflichten angenommen, um die Offenlegungspflichten mit Blick auf die zusätzlichen Tätigkeiten zu präzisieren.

Vorschlag für eine Verordnung über Anbieter von ESG-Ratings (Umwelt, Soziales und Governance)
ESG-Ratings spielen auf dem EU-Markt für nachhaltige Finanzierungen eine wichtige Rolle, da sie Anlegern und Finanzinstituten beispielsweise Aufschluss darüber geben, wie sich Anlagestrategie und Risikomanagement mit Blick auf ESG-Faktoren gestalten.

Am ESG-Ratingmarkt mangelt es derzeit an Transparenz. Die Kommission schlägt daher eine Verordnung vor, um die Zuverlässigkeit und Transparenz von ESG-Ratings zu verbessern. Neue organisatorische Grundsätze und klare Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten werden für mehr Integrität hinsichtlich der Tätigkeiten von ESG-Ratinganbietern sorgen.

Diese neuen Vorschriften werden Anleger in die Lage versetzen, bei nachhaltigen Investitionen fundiertere Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus ist in dem Vorschlag vorgesehen, dass Anbieter von ESG-Ratings, die Anlegern und Unternehmen in der EU Dienstleistungen anbieten, von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zugelassen und beaufsichtigt werden müssen. Dadurch wird auch die Qualität und Verlässlichkeit ihrer Dienstleistungen gewährleistet, sodass die Investoren geschützt sind und die Marktintegrität gewahrt bleibt.

Verbesserung der Nutzbarkeit
Die Kommission legt außerdem einen Überblick über die jüngsten Maßnahmen und Instrumente vor, die vorgeschlagen wurden, um die zentralen Aspekte der Umsetzung und die von den Interessenträgern aufgeworfenen Fragen anzugehen. Aus der frühzeitigen Berichterstattung geht hervor, dass Unternehmen in allen wichtigen Wirtschaftssektoren bei ihren Bemühungen hinsichtlich der Gestaltung des Übergangs zunehmend auf die EU-Taxonomie zurückgreifen. So zeigt beispielsweise in diesem Jahr die erste Berichterstattung von Unternehmensseite über die Taxonomie ermutigende Trends bei großen Nichtfinanzunternehmen, und viele Unternehmen melden bessere Werte bei der Taxonomiekonformität, insbesondere bei ihren Investitionsausgaben.

In einem ersten Schritt hat die Kommission kürzlich eine Reihe gezielter Maßnahmen und Initiativen ausgearbeitet, damit die Vorschriften noch besser genutzt werden können und die Interessenträger bei der Umsetzung unterstützt werden. Außerdem veröffentlicht die Kommission einen Benutzerleitfaden zur EU-Taxonomie für Laien. Die Unterstützung der Unternehmen und des Finanzsektors bei der Umsetzung der EU-Taxonomie und des Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen wird künftig eine zentrale Priorität der Kommission sein.

Finanzierung des Übergangs
Das Paket zeigt ebenfalls, wie der EU-Rechtsrahmen wirksam genutzt werden kann, um die Finanzierung des Übergangs zu erleichtern. Die Empfehlungen zur Finanzierung des Übergangs sollen den Unternehmen und dem Finanzsektor als Orientierungshilfe dienen und Praxisbeispiele enthalten. Anhand der Beispiele soll gezeigt werden, wie die verschiedenen Instrumente des EU-Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen von Unternehmen auf freiwilliger Basis genutzt werden können, um die Investitionen in den Übergang zu lenken und die Risiken zu bewältigen, die sich aus dem Klimawandel und der Umweltzerstörung ergeben. Ziel ist es, die Finanzierung des Übergangs zu erleichtern, und zwar nicht nur für Unternehmen, die bereits über eine solide Nachhaltigkeitsbilanz verfügen, sondern auch für Unternehmen, die sich an unterschiedlichen Ausgangspunkten befinden, wobei glaubwürdige Pläne oder Ziele zur Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsleistung dargelegt werden sollen. Ferner wird anerkannt, dass kleine und mittlere Unternehmen vor spezifischen Herausforderungen stehen, die angegangen werden müssen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 30.07.23
Newsletterlauf: 11.09.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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