Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff


Elektrolyseure: Kommission genehmigt deutsche Beihilferegelung über 260 Millionen Euro
Regelung wurde auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt




Die Europäische Kommission hat eine deutsche Regelung genehmigt, mit der die Installation von Elektrolyseuren für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und Wasserstoffspeicherung gefördert wird. Ziel der Regelung ist, die sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft abzufedern, im Einklang mit dem Industrieplan für den Grünen Deal. Die Beihilfen werden in Form von direkten Zuschüssen gewährt, die Finanzierung erfolgt vollständig aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF).

Die Regelung wurde auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt. Er wurde von der Kommission am 9. März 2023 angenommen und am 20. November 2023 geändert, um Maßnahmen in Sektoren zu unterstützen, die für die Beschleunigung des ökologischen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

Voraussetzungen sind erfüllt
Die Kommission hat festgestellt, dass die von Deutschland angemeldete Regelung die im Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere wird die Beihilfe:
>> auf der Grundlage einer Regelung mit einem geschätzten Kapazitätsvolumen und einem geschätzten Budget gewährt;
>> die Intensität darf 45 Prozent der gesamten Investitionskosten nicht überschreiten;
>> spätestens am 31. Dezember 2025 gewährt werden.

Öffentliche Förderung an Bedingungen geknüpft
Darüber hinaus wird die öffentliche Förderung an Bedingungen geknüpft, um unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen. Dazu gehört ein Rückforderungsmechanismus zur Vermeidung einer Überkompensation. Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die Regelung erforderlich, geeignet und verhältnismäßig ist, um den ökologischen Wandel zu beschleunigen und die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige zu erleichtern, die für die Umsetzung des REPowerEU-EU-Plans und des Industrieplans für den Grünen Deal von Bedeutung sind. Sie steht mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV und den im Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels festgelegten Voraussetzungen im Einklang. Daher hat die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 08.01.24
Newsletterlauf: 04.04.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen