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Einsatz von Kombinationstherapien


Regierung verteidigt Kombinationsabschlag auf Arzneimittel
Konsequenzen der mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossenen Regelungen bei Kombinationstherapien für die Qualität und für den Zugang zur pharmazeutischen Versorgung in Deutschland



Der mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz 2022 eingeführte Kombinationsabschlag in Höhe von 20 Prozent für neue Arzneimittel ist nach Ansicht der Bundesregierung gerechtfertigt. Der gleichzeitige Einsatz mehrerer Arzneimittel in Kombination führe dazu, dass sich aktuell die Kosten der Einzelwirkstoffe summierten, hinreichende Evidenz zum Gesamtnutzen der Kombination für den Patienten und zum Anteil eines Kombinationspartners am Therapieerfolg jedoch regelhaft nicht vorhanden sei, heißt es in der Antwort (20/5904) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/5696) der CDU/CSU-Fraktion.

Zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei es gerechtfertigt, dass die Solidargemeinschaft beim Einsatz von Kombinationstherapien mit geringeren Gesamtkosten belastet werde als der Summe der Erstattungsbeträge bei einer Anwendung in der Monotherapie. Der Gesetzgeber habe sich mit dem Kombinationsabschlag für ein Regulierungsinstrument mit hoher Zielgenauigkeit und differenzierter Ausgestaltung entschieden.

Der Kombinationsabschlag gelte künftig nur für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, die in einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zuvor benannten Kombination eingesetzt würden, und betreffe nur freie Kombinationen von Arzneimitteln, da Fixkombinationen von vornherein einer gemeinsamen Nutzenbewertung und anschließenden Erstattungsbetragsverhandlung unterlägen.

Die Bundesregierung weist in der Antwort darauf hin, dass die Arzneimittelausgaben in der GKV in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen sind. Hauptursache seien patentgeschützte Arzneimittel, während insbesondere Generika, die etwa 80 Prozent der verordneten Arzneimittel ausmachten, bei den Ausgaben ein stabiles Niveau verzeichneten. Der Standort Deutschland biete der Pharmabranche hinsichtlich des Marktzugangs und des Prozesses der Nutzenbewertung und anschließenden Preisbildung von neuen Arzneimitteln gute Rahmenbedingungen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 01.04.23
Newsletterlauf: 03.07.23


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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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