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Cybersicherheitsgefahr durch TikTok?


EU-Kommission erhöht Cybersicherheit und setzt die Nutzung von TikTok auf Dienstgeräten aus
EU-Maßnahme steht im Einklang mit den strengen internen Richtlinien der Kommission für die Cybersicherheit bei der Nutzung mobiler Geräte für die dienstliche Kommunikation



Zur Verbesserung der Cybersicherheit hat das Managementkontrollgremium der EU-Kommission beschlossen, die Nutzung der Anwendung TikTok auf dienstlichen Geräten sowie auf persönlichen Geräten, die im Mobilgerätedienst der Kommission registriert sind, auszusetzen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Kommission vor Cybersicherheitsbedrohungen und Cybermaßnahmen zu schützen, die für Cyberangriffe auf das Unternehmensumfeld der Kommission genutzt werden können. Die Sicherheitsentwicklungen anderer Social-Media-Plattformen werden ebenfalls kontinuierlich überprüft.

Die Maßnahme steht im Einklang mit den strengen internen Richtlinien der Kommission für die Cybersicherheit bei der Nutzung mobiler Geräte für die dienstliche Kommunikation. Sie ergänzt die bereits lange bestehende Empfehlung der Kommission an ihre Bediensteten, bei der Nutzung von Social-Media-Plattformen bewährte Verfahren anzuwenden und in ihrer täglichen Arbeit der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einzuräumen.

Der Schutz ihrer Bediensteten vor den zunehmenden Cyberbedrohungen und -vorfällen ist ein wichtiges Anliegen der Kommission. Wir müssen daher so früh wie möglich auf potenzielle Cyber-Warnungen reagieren.

Bei der beschlossenen Aussetzung handelt es sich um eine kommissionsinterne Entscheidung, die ausschließlich für Geräte gilt, die im Mobilgerätedienst der Kommission registriert sind. (Eu-Kommission: ra)

eingetragen: 03.03.23
Newsletterlauf: 31.05.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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