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CO2-Bepreisung und Luftfahrt


Europäischer Grüner Deal: Einigung über neue Vorschriften für die Anwendung des EU-Emissionshandelssystems im Luftfahrtsektor
Die neuen EU-EHS-Vorschriften für den Emissionshandel sollen die Umsetzung des Verursacherprinzips beschleunigen



Die EU-Kommission begrüßt die erzielte Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat, die dazu beizutragen soll, den Luftfahrtsektor "Fit für 55" zu machen und seinen Beitrag zu unserem Ziel, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken, rechtlich zu verankern. Die politische Einigung über die Überarbeitung der Vorschriften des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) für die Luftfahrt wurde am Abend des 6. Dezembers erzielt.

Die neuen EU-EHS-Vorschriften für den Emissionshandel sollen die Umsetzung des Verursacherprinzips beschleunigen, indem die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für die Luftfahrt bis 2026 eingestellt wird. Diese Einigung wird das bereits seit 2012 für die Luftfahrt bestehende System verschärfen. Das bedeutet, dass die Industrie mehr Verantwortung für ihren CO2-Fußabdruck tragen wird und dass durch ein robustes Preissignal mehr wirtschaftliche Anreize für die Verringerung der Emissionen geschaffen werden.

Bis Anfang 2027 wird die CO2-Bepreisung der EU für Flüge innerhalb der EU/des EWR und für dort abgehende Flüge in die Schweiz und in das Vereinigte Königreich gelten, sodass die derzeitige "Stop-the-Clock"-Maßnahme für die internationale Anwendung der Vorschriften beibehalten wird. Die Kommission wird 2026 eine Bewertung des CORSIA-Systems zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt, das von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) eingerichtet wurde, durchführen, um zu sehen, ob es ausreichend zur Einhaltung der Pariser Klimaziele beiträgt. In Abhängigkeit vom Ergebnis dieser Bewertung wird die Kommission einen Legislativvorschlag vorlegen, mit dem der Geltungsbereich des EU-Emissionshandels auf abgehende Flüge ausgeweitet werden könnte, sofern CORSIA nicht ausreichend auf das Übereinkommen von Paris abgestimmt ist.

In der Einigung sind auch umfangreiche Unterstützungsleistungen (geschätzte 1,6 Mrd. EUR) vorgesehen, die aus den Einnahmen des EU-EHS finanziert werden sollen, damit der Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe schnell Fahrt aufnimmt. Auch soll ein neues System für die Luftfahrtunternehmen geschaffen werden, mit dem die Nicht-CO2-Emissionen und die Klimafolgen der Luftfahrt, die bis zu zwei Drittel der Gesamtauswirkungen dieses Sektors auf das Klima ausmachen, überwacht, gemeldet und überprüft werden. Die Transparenz wird einen erheblichen Schritt vorangebracht, indem mehr Daten über Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr auf benutzerfreundliche Weise veröffentlicht werden, wobei sensible Geschäftsdaten geschützt werden.

Hintergrund
Der europäische Grüne Deal ist die langfristige Wachstumsstrategie der EU, mit der in Europa bis 2050 Klimaneutralität erreicht werden soll. Um dieses Ziel zu erreichen, muss Europa bis 2030 seine Emission um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 senken. Die Einigung in dieser Woche ist ein weiterer wichtiger Schritt bei der Annahme des Legislativpakets "Fit für 55" der Kommission und dient der Erreichung des europäischen Grünen Deals. Erst kürzlich wurde drei weitere Einigungen erzielt, bei den es darum geht, den Verkauf neuer CO2-Emissionen verursachender Autos in Europa bis 2035 einzustellen, die nationalen Emissionsreduktionsziele in den Bereichen Verkehr, Gebäude, Abfallwirtschaft und Landwirtschaft zu erhöhen und den CO2-Abbau durch Landnutzung, Forstwirtschaft und Landwirtschaft zu steigern.

Emissionen aus der Luftfahrt in Europa stiegen zwischen 2013 und 2019 jedes Jahr um durchschnittlich 5 Prozent. Obwohl sie während der Pandemie drastisch gesunken waren, werden sie Projektionen zufolge weiter zunehmen. Um Klimaneutralität zu erreichen, muss die EU die verkehrsbedingten Emissionen, auch aus der Luftfahrt, bis 2050 (im Vergleich zu 1990) um 90 Prozent senken. Die ehrgeizigeren Klimaschutzziele des Luftfahrtsektors werden für die EU von entscheidender Bedeutung sein, um ihre Klimaziele im Rahmen des Übereinkommens von Paris zu erreichen und den europäischen Grünen Deal Wirklichkeit werden zu lassen.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 22.01.23
Newsletterlauf: 10.03.23


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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