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"Cancel"-Schaltfläche von Amazon Prime


Verbraucherschutz: Amazon Prime passt Abmeldeverfahren an EU-Verbraucherschutzvorschriften an
Vorher mussten Verbraucher, die ihr Abonnement kündigen wollten, durch mehrere Seiten mit ablenkenden Informationen und unklar benannten Schaltflächen scrollen



Nach Gesprächen mit der Europäischen Kommission und nationalen Verbraucherschutzbehörden hat Amazon zugesagt, ihr Abmeldeverfahren mit den EU-Verbraucherschutzvorschriften in Einklang zu bringen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher aus der EU und dem EWR wird es möglich sein, sich auf der Plattform mit nur zwei Klicks über eine markante und eindeutige "Cancel"-Schaltfläche von Amazon Prime abzumelden. Diese Änderung war notwendig, um den EU-Verbraucherschutzvorschriften und insbesondere der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken Genüge zu tun.

Nach einer Beschwerde des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC), des norwegischen Verbraucherrats und des Transatlantischen Verbraucherdialogs wurde die Kommission im April 2021 in Zusammenarbeit mit nationalen Verbraucherschutzbehörden tätig. Das gemeldete Verfahren war so gestaltet, dass bei der Abmeldung zahlreiche Hindernisse überwunden werden mussten, darunter komplizierte Navigationsmenüs, unklare Formulierungen, verwirrende Wahlmöglichkeiten und wiederholte Verleitungstechniken ("Nudging"). Amazon hat sich nun verpflichtet, ihr Abmeldeverfahren zu verbessern, und wird die Änderungen jetzt umsetzen.

EU-Justizkommissar Didier Reynders erklärte dazu: "Online-Abonnements können eine praktische Sache sein, die Anmeldung ist meist unkompliziert. Die Abmeldung sollte aber genauso einfach sein. Die Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte keinem Druck durch die Plattformen ausgesetzt sein. Eine Sache ist jedenfalls klar: Manipulatives Design und "Dark Patterns" gehören verboten. Ich begrüße die Zusage von Amazon, ihre Verfahren zu vereinfachen, damit sich die Verbraucherinnen und Verbraucher frei entscheiden und auf einfachem Wege abmelden können."

Vorher mussten Verbraucher, die ihr Abonnement kündigen wollten, durch mehrere Seiten mit ablenkenden Informationen und unklar benannten Schaltflächen scrollen. Nach den 2021 angelaufenen Gesprächen begann Amazon, Änderungen an ihrer Prime-Website vorzunehmen, die Schaltfläche für die Abmeldung klarer zu kennzeichnen und den erläuternden Text zu verkürzen. Nun wird dieser Text noch weiter reduziert, sodass die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht durch Warnhinweise abgelenkt und von der Abmeldung abgehalten werden. Die Plattform wird im Anschluss an die geführten Gespräche nun die Möglichkeit bieten, sich in zwei einfachen Schritten über eine einfache, gut sichtbare Schaltfläche abzumelden.

Amazon hat sich verpflichtet, diese Änderungen auf all ihren EU-Websites und für alle Geräte (Desktop, Mobilgeräte und Tablets) umzusetzen.

Nächste Schritte
Die Kommission und die nationalen Behörden werden weiterhin genau beobachten, ob Amazon ihre Zusagen zur Angleichung an das EU-Verbraucherrecht erfüllt.

Hintergrund
Beim Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) handelt es sich um den Zusammenschluss von Behörden, die für die Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzvorschriften zuständig sind. Damit die Behörden grenzüberschreitend operieren können, werden ihre Maßnahmen auf EU-Ebene koordiniert.

Die nationalen Behörden sind für die Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzvorschriften zuständig. Dank der aktualisierten Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz verfügen sie nun über mehr Befugnisse, um Unregelmäßigkeiten aufzudecken und schnell gegen unseriöse Händler vorzugehen. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf Verbraucherschutzvorschriften in verschiedenen Bereichen wie unlautere Geschäftspraktiken, E-Commerce, Geoblocking, Pauschalreisen, Online-Verkauf und Fahrgastrechte.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 25.07.22
Newsletterlauf: 08.09.22


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