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Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten


Verbraucherschutz: EU-Kommission will Streitbeilegungsverfahren stärken
Unlautere Praktiken wie manipulative Benutzerschnittstellen, manipulative Werbung oder Geoblocking-Vorschriften



Die EU-Kommission will die Vorschriften für die außergerichtliche Streitbeilegung vereinfachen und modernisieren. So soll der Anwendungsbereich um Streitigkeiten im Zusammenhang mit irreführender Werbung, dem Zugang zu Diensten und ungerechtfertigtem Geoblocking erweitert werden. Der Kommissionsvorschlag sieht zudem eine bessere Hilfestellung für Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Europäischen Verbraucherzentren vor.

Věra Jourová, Vizepräsidentin der EU-Kommission für Werte und Transparenz, sagte: "Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen das Gefühl haben, dass ihnen geholfen wird. Nur weniger als zwei Drittel von ihnen werden bei Problemen tätig. Oft sind sie der Meinung, dass Streitbeilegungsverfahren zu langwierig sind und ihr Problem ohnehin nicht lösen können. Wir wollen die Verfahren beschleunigen und die Unternehmen dazu verpflichten, innerhalb von 20 Tagen auf Anträge zur Einschaltung eines Mediators oder einer Schiedsstelle zu antworten. Diese Initiative wird das Vertrauen der Verbraucher in die wachsenden digitalen Märkte in Europa stärken. Zugleich wird der Aufwand für die Unternehmen verringert, da die Informationspflicht entfällt."

Mit den neuen Vorschriften verbundene Verbesserungen

>> Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie:
Die Richtlinie wird sich auf alle Aspekte des EU-Verbraucherrechts erstrecken und auch für Händler außerhalb der EU von Belang sein, da sie unlautere Praktiken wie manipulative Benutzerschnittstellen, manipulative Werbung oder Geoblocking-Vorschriften angeht. Nach Änderung der Richtlinie wird gegen derartige Praktiken, die derzeit nicht in ihren Anwendungsbereich fallen, künftig im Rahmen der alternativen Streitbeilegung vorgegangen werden können.

>> Anreize für die Teilnahme von Unternehmen: Dem Vorschlag zufolge soll es den Unternehmen auch weiterhin freistehen, an alternativen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen oder nicht, es sei denn, spezielle EU- oder nationale Vorschriften schreiben die Teilnahme von Händlern an der außergerichtlichen Streitbeilegung vor. Wird eine alternative Streitbeilegung allerdings von einer Verbraucherin oder einem Verbraucher beantragt, muss das betreffende Unternehmen innerhalb von 20 Arbeitstagen eine Antwort geben. Dies wird das gesamte Verfahren beschleunigen und die Händler ermutigen, an dem Verfahren teilzunehmen. Darüber hinaus werden die Informationspflichten für Händler verringert.

>> Verbesserte Hilfestellung für Verbraucherinnen und Verbraucher: Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere die hilfsbedürftigsten unter ihnen, werden bei der Einleitung ihres Verfahrens maßgeschneiderte Hilfe erhalten, die von Übersetzungen über Erläuterungen zu Verfahren und Gebühren bis hin zu physischen Unterlagen reicht. Die Mitgliedstaaten werden Kontaktstellen benennen, die die Kommunikation zwischen Verbrauchern und Händlern erleichtern, bei diesem Prozess Hilfestellung leisten und allgemeine Informationen über Verbraucherrechte und Rechtsbehelfe in der EU erteilen sollen.

Darüber hinaus hat die Kommission eine Empfehlung angenommen, um die Streitbeilegungssysteme auf Online-Marktplätzen an die europäischen Standards für eine faire und effiziente alternative Streitbeilegung anzupassen. Um als fair und effizient zu gelten, muss ein Verfahren zur alternativen Streitbeilegung u. a. aus transparenten Verfahrensschritten bestehen und sicherstellen, dass die Mediatoren unabhängig und frei von finanziellen Interessenkonflikten sind. Darüber hinaus werden in der Empfehlung bewährte Verfahren zur Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten skizziert, die von den EU-Handelsverbänden umzusetzen sind. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 23.10.23
Newsletterlauf: 17.01.24


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