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Befreiung von Kurzstreckenflügen


Marktinstrumente nutzen, wie eine Ausweitung des Europäischen Emissionshandels im Flugverkehr und Abgaben auf Kerosin
Timmermans im Interview mit der Funke-Mediengruppe: Kurzstreckenflüge nicht verbieten, aber Alternativen attraktiver machen




In einem Interview mit der Funke Mediengruppe hat EU-Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans dafür plädiert, schnelle und günstige Zugverbindungen auszubauen und so attraktiver als kurze Flugreisen zu machen. "Wir wollen uns befreien von Kurzstreckenflügen, aber nicht mit Verboten", so Timmermans. Er plädierte dafür, Marktinstrumente zu nutzen, wie eine Ausweitung des Europäischen Emissionshandels im Flugverkehr und Abgaben auf Kerosin. "Wenn wir gleichzeitig gute und bezahlbare Zugverbindungen mit Schnellzügen oder Nachtzügen bieten, haben die Bürger keine Nachteile," sagte er. Natürlich sei ein Urlaubsflug nach Mallorca nicht problematisch, betonte er. "Wenn man sich einmal pro Jahr eine Flugreise gönnt, entsteht gar kein Problem – weder für das Klima noch für das eigene Portemonnaie."

Am 14. Juli legt die Kommission ihr "Fit für 55"-Paket vor, eine Reihe von konkreten Gesetzesvorschlägen, um das neue EU-Klimaziel zu erreichen, bis 2030 mindestens 55 Prozent weniger Treibhausgase als 1990 auszustoßen. Darauf hatten sich die EU-Staaten und Parlament Ende April Jahres geeinigt. Es drohe kein "Klima-Lockdown", so Timmermans. "Wir müssen unsere Wirtschaft umbauen – aber so, dass alle ihre Arbeit behalten oder neue Arbeit finden. Wir haben als Zwischenziel gesetzt, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu reduzieren. Das kann die Wirtschaft schaffen. In drei Bereichen sind die Herausforderungen besonders groß: bei den Gebäuden, in der Landwirtschaft und beim Verkehr. Da müssen wir nachlegen."

Er begrüßte die jüngste Entscheidung der deutschen Bundesregierung, das deutsche Klimaziel zu verschärfen. "Ich bin immer begeistert, wenn eine Regierung strengere Klimavorgaben beschließt. Wenn wir nicht schnell unsere Gesellschaft umgestalten, dann werden unsere Kinder und Enkelkinder Kriege um Nahrung und Wasser führen. Unsere Aufgabe ist gigantisch. Wir müssen jetzt damit anfangen. Wenn ein Industrieland wie Deutschland vorangeht, besteht eine gute Chance, dass andere folgen. Dieses Vorbild kann inspirieren." (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 26.06.21
Newsletterlauf: 07.09.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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