Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Ausbeutung schutzbedürftiger Personen


Bekämpfung des Menschenhandels: Neue Strategie zur Unterbindung des Menschenhandels, zur Zerschlagung krimineller Geschäfte und zum Schutz und zur Stärkung der Opfer
Die Kommission wird die Möglichkeit prüfen, Mindestvorschriften in der EU einzuführen, um die Inanspruchnahme von Diensten, die von Opfern des Menschenhandels erbracht werden, unter Strafe zu stellen



Die Europäische Kommission legte eine neue Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels (2021-2025) vor, die darauf abzielt, den Menschenhandel zu unterbinden, Schleuser zur Rechenschaft zu ziehen und Opfer zu stärken. 2017 und 2018 wurden in der Europäischen Union insgesamt mehr als 14.000 Opfer ermittelt. Weltweit erzielen Menschenhändler mit der Ausbeutung schutzbedürftiger Personen jährlich schätzungsweise 29,4 Mrd. EUR. Aller Voraussicht nach wird die Nachfrage nach Ausbeutung durch Menschenhandel anhalten. Darüber hinaus verlagern Schleuser ihre Aktivitäten zunehmend in das Internet. Es wird davon ausgegangen, dass die Ausbeutung durch die Pandemie noch zunimmt. Daher werden in der vorgestellten Strategie Maßnahmen dargelegt, damit die EU und die Mitgliedstaaten stärker dagegen vorgehen können.

Der für die Förderung unserer europäischen Lebensweise zuständige Vizepräsident Margaritis Schinas erklärte dazu: "Die Bekämpfung des Menschenhandels ist Teil unserer Bemühungen für ein Europa, dass seine Bürgerinnen und Bürgern schützt. Menschenhändler nutzen die Schutzbedürftigkeit der Menschen aus. Mit der Strategie verfolgen wir einen dreigliedrigen Ansatz, bei dem wir Rechtsvorschriften, politische Strategien und operative Unterstützung und Finanzmittel einsetzen, um die Nachfrage zu verringern, kriminelle Geschäfte zu zerschlagen und die Opfer dieses menschenverachtenden Verbrechens stärken."

Die für Inneres zuständige EU-Kommissarin Ylva Johansson fügte hinzu: "Der Handel mit Menschen ist ein Verbrechen, das in unseren Gesellschaften keinen Platz haben sollte. Dennoch werden Menschen nach wie vor Opfer des Menschenhandels. Der Großteil von ihnen ist Frauen und Kinder, die sexuell ausgebeutet werden. Wir sind den Opfern unseren Schutz schuldig. Wir müssen die Täter, die Menschen als Ware behandeln, vor Gericht stellen. Wir werden die geltenden Vorschriften auf ihre Zweckmäßigkeit prüfen und erwägen, die Inanspruchnahme von Dienstleistungen ausgebeuteter Opfer des Menschenhandels unter Strafe zu stellen.

Die Strategie stützt sich auf den umfangreichen rechtlichen und politischen Rahmen der EU zur Bekämpfung des Menschenhandels, der auf der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels beruht. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie auch weiterhin unterstützen und gegebenenfalls Überarbeitungen vorschlagen, damit sichergestellt ist, dass die Richtlinie auch weiterhin ihren Zweck erfüllt. Der EU-Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels ist für die Umsetzung dieser Strategie von entscheidender Bedeutung.

Der Schwerpunkt der Strategie liegt auf
>> der Reduzierung der Nachfrage, die den Menschenhandel fördert:
Die Kommission wird die Möglichkeit prüfen, Mindestvorschriften in der EU einzuführen, um die Inanspruchnahme von Diensten, die von Opfern des Menschenhandels erbracht werden, unter Strafe zu stellen. Gemeinsam mit nationalen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft wird die Kommission eine Präventionskampagne durchführen, die auf Sektoren mit hohem Risiko abzielt. Die Kommission wird ferner eine Stärkung der Wirksamkeit der Richtlinie über Sanktionen gegen Arbeitgeber prüfen und Rechtsvorschriften über Corporate Governance vorschlagen, um die Verantwortlichkeiten von Unternehmen zu klären, sowie Leitlinien für die Sorgfaltspflichten vorlegen, um gegen Zwangsarbeit vorzugehen.

>> der Zerschlagung des Geschäftsmodells von Menschenhändlern online und offline: Die Kommission wird einen Dialog mit einschlägigen Internet- und Technologieunternehmen führen, um die Nutzung von Online-Plattformen für die Anwerbung und Ausbeutung von Opfern einzudämmen. Die Kommission wird die systematische Schulung von Strafverfolgungs- und Justizbediensteten zur Aufdeckung und Bekämpfung des Menschenhandels fördern.

>> dem Schutz, der Unterstützung und Befähigung der Opfer, insbesondere von Frauen und Kindern: Mit der Strategie sollen Opfer frühzeitig erkannt werden und weitere Unterstützung und Schutz erhalten, sowie Programme zur Befähigung der Opfer und zur Förderung ihrer Reintegration verbessert werden. Die Kommission wird darüber hinaus auch geschlechtsspezifische und kindgerechte Schulungen finanzieren, um Polizei, Sozialarbeiter, Grenzschutzbeamte oder medizinisches Personal dabei zu unterstützen, Opfer zu erkennen.

>> der Förderung der internationalen Zusammenarbeit: Da die Hälfte der in der EU ermittelten Opfer Nicht-EU-Bürger sind, ist eine Zusammenarbeit mit internationalen Partnern entscheidend für die Bekämpfung des Menschenhandels. Die EU wird eine Reihe außenpolitischer Instrumente und die operative Zusammenarbeit nutzen, um den Menschenhandel in Herkunfts- und Transitländern zu bekämpfen, darunter im Rahmen spezieller Menschenrechts- und Sicherheitsdialoge sowie einer intensiveren Zusammenarbeit mit dem Europarat. Darüber hinaus wird sie die EU-Delegationen in den Partnerländern durch regelmäßige und gezielte Kommunikation, Maßnahmen und Informationsaustausch unterstützen. Der neue EU-Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten wird auch dazu beitragen, dass die Geschäfte von Menschenhändlern zur Verbringung von Opfern nach Europa und zur Ausbeutung zerschlagen werden.

Hintergrund
Trotz der Fortschritte in den letzten Jahren ist der Menschenhandel nach wie vor ein schwerwiegendes Problem in der EU. Die Opfer sind größtenteils Frauen und Mädchen, die zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung verschleppt werden. Der im Oktober 2020 veröffentlichte dritte Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels bietet einen sachlichen Überblick über die erzielten Fortschritte, legt Muster und Herausforderungen dar sowie zentrale Probleme bei der Bekämpfung des Menschenhandels in der EU.

Da der Menschenhandel oftmals mit organisierten kriminellen Vereinigungen im Zusammenhang steht, ist die Strategie zur Bekämpfung des Menschhandels eng mit der ebenfalls präsentierten EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität verknüpft. Der Schutz der Gesellschaft vor organisierter Kriminalität und die Bekämpfung des Menschenhandels gehören zu den Prioritäten der neuen EU-Strategie für eine Sicherheitsunion.

Im neuen Asyl- und Migrationspaket wird ebenfalls hervorgehoben, wie wichtig es ist, dass Drittstaatsangehörige als potenzielle Opfer des Menschenhandels frühzeitig ermittelt werden. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.04.21
Newsletterlauf: 08.07.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen