Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Arbeitsschutz in einer verändernten Arbeitswelt


Grundsatz 10 der europäischen Säule sozialer Rechte sieht für Arbeitnehmer das Recht auf ein hohes Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveau bei der Arbeit vor
Um sichere und gesunde Arbeitsplätze während des digitalen, des ökologischen und des demografischen Wandels zu gewährleisten, wird die Kommission die Richtlinie über Arbeitsstätten und die Richtlinie über Bildschirmgeräte überarbeiten und die Grenzwerte für Asbest und Blei aktualisieren



Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig der Arbeitsschutz für die Gesundheit der Arbeitnehmer, das Funktionieren unserer Gesellschaft und die Kontinuität kritischer wirtschaftlicher und sozialer Aktivitäten ist. Vor diesem Hintergrund nimmt die Kommission den strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021 bis 2027 an und bekräftigt damit ihr Engagement für eine Aktualisierung der Arbeitsschutzvorschriften. Der Rahmen legt die wesentlichen Maßnahmen dar, die erforderlich sind, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer in den kommenden Jahren zu verbessern.

Die neue Strategie konzentriert sich auf drei bereichsübergreifende Ziele: Sie soll dabei helfen, Veränderungen aufgrund des ökologischen, des digitalen und des demografischen Wandels sowie den Wandel des traditionellen Arbeitsumfelds zu bewältigen, die Prävention von Unfällen und Krankheiten zu verbessern und die Vorsorge für potenzielle künftige Krisen zu verstärken.

In den letzten Jahrzehnten wurden Fortschritte erzielt – so sind beispielsweise die tödlichen Arbeitsunfälle in der EU zwischen 1994 und 2018 um etwa 70 Prozent zurückgegangen. Aber es bleibt noch viel zu tun. Trotz der Fortschritte gab es im Jahr 2018 in der EU-27 noch über 3300 tödliche Unfälle und 3,1 Millionen nicht tödliche Unfälle. Mehr als 200.000 Arbeitnehmer sterben jährlich an arbeitsbedingten Erkrankungen. Der aktualisierte Rahmen wird dazu beitragen, die EU-Institutionen, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner für gemeinsame Prioritäten im Bereich des Arbeitnehmerschutzes zu mobilisieren. Die vorgesehenen Maßnahmen werden auch dabei helfen, die Gesundheitskosten zu senken und Unternehmen, einschließlich KMU, dabei zu unterstützen, produktiver, wettbewerbsfähiger und nachhaltiger zu werden.

Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis‚ zuständig für das Ressort "Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen", sagte: "Die EU-Vorschriften über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz leisten einen entscheidenden Beitrag zum Schutz von fast 170 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie schützen Menschenleben und gewährleisten das Funktionieren unserer Gesellschaften. Angetrieben durch den ökologischen, den digitalen und den demografischen Wandel verändert sich unsere Arbeitswelt. Ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld bedeutet für alle niedrigere Kosten: für die Menschen, die Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt. Deshalb bleibt die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Arbeitsschutzstandards eine Priorität für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen. Wir brauchen mehr EU-Maßnahmen, um unsere Arbeitsplätze fit für die Zukunft zu machen."

Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, erklärte dazu: "Grundsatz 10 der europäischen Säule sozialer Rechte sieht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht auf ein hohes Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveau bei der Arbeit vor. Dieser Grundsatz sollte beim nachhaltigen Wiederaufbau nach der Krise im Mittelpunkt unseres Handelns stehen. Dabei muss unser Ansatz dazu beitragen, die Zahl der arbeitsbedingten Todesfälle in der EU möglichst auf null zu senken. Gesundheit am Arbeitsplatz bezieht sich nicht nur auf unsere körperliche Verfassung, sondern auch auf unseren psychischen Zustand und unser Wohlbefinden."

Drei Hauptziele: Wandel, Prävention und Vorsorge
Der strategische Rahmen setzt für die kommenden Jahre drei Hauptziele:

Antizipierung und Bewältigung des Wandels in der neuen Arbeitswelt:
Um sichere und gesunde Arbeitsplätze während des digitalen, des ökologischen und des demografischen Wandels zu gewährleisten, wird die Kommission die Richtlinie über Arbeitsstätten und die Richtlinie über Bildschirmgeräte überarbeiten und die Grenzwerte für Asbest und Blei aktualisieren. Sie wird eine Initiative auf EU-Ebene zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz vorbereiten, in deren Rahmen neu auftretende Fragen im Zusammenhang mit der psychischen Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bewertet und Leitlinien für Maßnahmen vorgeschlagen werden.

Bessere Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten: Der mit dem neuen strategischen Rahmen verfolgte Ansatz soll dazu beitragen, die Zahl der arbeitsbedingten Todesfälle in der EU auf null zu senken. Die Kommission wird außerdem die EU-Vorschriften über gefährliche Chemikalien aktualisieren, um Krebs, Reproduktionskrankheiten und Atemwegserkrankungen zu bekämpfen.

Bessere Vorsorge für potenzielle künftige Gesundheitskrisen: Die Kommission wird im Hinblick auf potenzielle künftige Gesundheitskrisen Notfallverfahren und Leitlinien für die rasche Einführung, Durchführung und Überwachung einschlägiger Maßnahmen entwickeln. Sie wird sich dabei auf die Lehren aus der derzeitigen Pandemie stützen und eng mit Akteuren im Bereich der öffentlichen Gesundheit zusammenarbeiten.

Die im strategischen Rahmen vorgesehenen Maßnahmen werden durchgeführt durch i) einen intensiven sozialen Dialog, ii) eine stärker evidenzbasierte Politikgestaltung, iii) eine verbesserte Durchsetzung und Überwachung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften, iv) Sensibilisierungsinitiativen und v) die Mobilisierung von Finanzmitteln für Investitionen in Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, auch aus EU-Fonds wie der Aufbau- und Resilienzfazilität und den kohäsionspolitischen Fonds.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, ihre nationalen Arbeitsschutzstrategien zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass sich die neuen Maßnahmen auch auf die Arbeitsplätze auswirken. Die Kommission wird auch weiterhin auf globaler Ebene eine führende Rolle bei der Förderung hoher Arbeitsschutzstandards übernehmen.

Hintergrund
Die Aktualisierung des strategischen Rahmens der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027, die vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie erfolgt, ist Teil des Arbeitsprogramms der Kommission für 2021. In der europäischen Säule sozialer Rechte wird in Grundsatz 10 betont, dass "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer … das Recht auf ein hohes Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveau bei der Arbeit [haben]".

Auf dem Sozialgipfel in Porto am 7. Mai 2021 bekräftigten alle Partner in der Erklärung von Porto ihre Verpflichtung zur Umsetzung der Säule sowie zu einem starken sozialen Europa. Sie verpflichteten sich dazu, einen gerechten und nachhaltigen Wettbewerb im Binnenmarkt zu unterstützen, auch durch gesunde Arbeitsplätze und ein gesundes Arbeitsumfeld.

Der vorangegangene strategische Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020konzentrierte sich unter anderem auf die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen, die Bewältigung des demografischen Wandels und die bessere Umsetzung der Rechtsvorschriften. Zu den wichtigsten Ergebnissen zählen drei aufeinanderfolgende Aktualisierungen der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene sowie die an Arbeitgeber gerichteten Leitlinien und Online-Tools der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA), einschließlich zu COVID-19.

Der neue Rahmen stützt sich auf Input von einem breiten Spektrum von Interessenträgern. Dazu gehören ein Bericht der EU-OSHA über nationale Strategien für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Berichte, Empfehlungen und Anhörungen des Europäischen Parlaments, mehrere Schlussfolgerungen des Rates, Austausch mit Sozialpartnern und unabhängigen Sachverständigen, eine öffentliche Konsultation sowie die Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und des Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (SLIC).

(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 30.06.21
Newsletterlauf: 08.10.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen