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Alliance for Zero-Emission Aviation - AZEA


74 Unternehmen treten der Allianz für eine emissionsfreie Luftfahrt bei
Solide Grundlage, um einen Plan für den Ausbau wasserstoff- und elektrobetriebener Flugzeuge auszuarbeiten



Die EU-Kommission hat die Liste der ersten Mitglieder der Allianz für einen emissionsfreien Luftverkehr (Alliance for Zero-Emission Aviation, AZEA) veröffentlicht. Die Liste umfasst 74 Unternehmen aus der gesamten Luftfahrtbranche, dazu gehören Unternehmen, Fluggesellschaften, Flugzeugvermieter, Flughäfen, Energieversorger, Wirtschaftsverbände und Organisationen der Zivilgesellschaft.

Aus Deutschland sind beispielsweise das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung und die Hamburg Aviation dabei. EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton hat die Allianz für einen emissionsfreien Luftverkehr am 24. Juni 2022 ins Leben gerufen.

Die Allianz befasst sich mit verschiedenen Aspekten im Zusammenhang
>> mit den Kraftstoff- und Infrastrukturanforderungen von Wasserstoff- und Elektroflugzeugen an Flughäfen,
>> der Beschaffung von erneuerbaren Kraftstoffen und Strom,
>> der Normung und Zertifizierung,
>> den Praktiken für Fluggesellschaften und
>> dem Flugverkehrsmanagement.

Mit insgesamt 74 Mitgliedern aus der EU und darüber hinaus verfügt die Allianz über eine solide Grundlage, um einen Plan für den Ausbau wasserstoff- und elektrobetriebener Flugzeuge auszuarbeiten.

Als nächsten Schritt wird die AZEA ihre erste Generalversammlung am 14. November 2022 in Brüssel abhalten (weitere Einzelheiten auf der Website der Allianz). Die Allianz ist weiterhin offen für alle interessierten Akteure, die Mitglied werden möchten. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 27.09.22
Newsletterlauf: 05.12.22


Meldungen: Europäische Kommission

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    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

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  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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