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Neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz


Tätigkeitsvorausschau des EDSB für 2014: Datenschutz im Herzen der EU-Politik
Die Anerkennung von Privatheit und Datenschutz als Grundrechten bedeutet, dass ihre praktische Umsetzung ganz oben auf der politischen Tagesordnung der EU stehen muss

(20.01.14) - Das Arbeitsprogramm 2014 des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) für den Bereich der legislativen Beratung identifiziert Themen von strategischer Bedeutung, die höchstwahrscheinlich die Eckpunkte seiner Beratungstätigkeit im Jahr 2014 sein werden. Die Tätigkeitsvorausschau, ein strategisches Planungsdokument, das ebenfalls jetzt veröffentlicht wurde, lenkt das Augenmerk auf die wichtigsten Themenbereiche für das Jahr 2014.

Peter Hustinx, EDSB, sagte: "Da das zweite Mandat des EDSB Anfang 2014 enden wird, ist es nur angemessen, darauf hinzuweisen, dass der Schutz der Privatheit und der Datenschutz inzwischen in vielen EU-Politikbereichen relevant geworden sind. Dies unterstreicht den Bedarf an einer frühzeitigen Bewertung und unabhängiger Beratung dazu, wie diese Aspekte in diesen Politikbereichen integriert werden können. Die Anerkennung von Privatheit und Datenschutz als Grundrechten bedeutet, dass ihre praktische Umsetzung ganz oben auf der politischen Tagesordnung der EU stehen muss."

Mit seiner zunehmenden Rolle im Rechtsetzungsverfahren muss der EDSB vor dem Hintergrund begrenzter Ressourcen sicherstellen, dass seine Beiträge zum Verfahren von hoher Qualität sind und zum richtigen Zeitpunkt eingehen. Aus diesem Grund ist eine strategischere Herangehensweise an die legislative Beratung vonnöten.

Die Hauptbereiche von strategischer Wichtigkeit, die höchstwahrscheinlich die Basis der Beratungstätigkeit des EDSB für 2014 bilden werden, sind:

>> ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz,
>> die Wiederherstellung des Vertrauens in globale Datenströme nach Prism,
>> Initiativen, um das Wirtschaftswachstum und die Digitale Agenda zu unterstützen,
>> Die Weiterentwicklung des Raums der Freiheit, Sicherheit und des Rechts,
>> die Reform des Finanzsektors, sowie
>> Steuerbetrug und Bankgeheimnis.

Der EDSB wird sein Augenmerk besonders auf Initiativen wie die Mitteilung der Kommission zur Wiederherstellung des Vertrauens in Datenübermittlungen zwischen der EU und den USA, den Nachfolger des Stockholm-Programms, Initiativen zur Terrorismus- und Extremismusbekämpfung, offenen Daten, Cloud-Computing und Bankenaufsicht richten. Der EDSB wird ebenfalls Stellungnahmen in anderen Politikbereichen veröffentlich, so etwa zum Wettbewerbsrecht und zu elektronischen Gesundheitsdiensten.

Die gegenwärtige Arbeit an einem der größten Rechtsetzungsverfahren in den letzten Jahren - den beiden Vorschlägen zur Reform des EU-Rechtsrahmens für den Datenschutz - zieht auf der nationalen, europäischen und internationalen Ebene viel Interesse auf sich.

Der Reformprozess hat inzwischen eine kritische Phase erreicht und die Verhandlungen zwischen dem Rat, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament werden aller Voraussicht nach demnächst beginnen. Im Jahr 2014 wird der EDSB weiterhin mit allen relevanten Akteuren im Rechtsetzungsverfahren und anderen interessierten Parteien zusammenarbeiten, um zu einer zügigen Annahme des Pakets zu ermutigen.

Der EDSB wird im Jahr 2014 substanzielle Ressourcen auf die Analyse dieser strategischen Bereiche verwenden und ebenfalls eine Reihe von nicht oder weniger strategische Initiativen, die nichtsdestotrotz für den Datenschutz relevant sein können, beobachten.

Hintergrundinformationen:
Eine der Pflichten des EDSB ist es nach der Verordnung (EG) Nr. 45/2001, die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu Vorschlägen für die neue Gesetzgebung und einem breiten Spektrum anderer Fragen, die Auswirkungen auf den Datenschutz haben, zu beraten.

>> Personenbezogene Daten: alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person, wie zum Beispiel Namen, Geburtsdaten, Fotografien, E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Andere Details, wie z.B. Gesundheitsdaten, für Beurteilungszwecke verwendete Daten und Verkehrsdaten beim Gebrauch von Telefon, E-Mail oder Internet werden ebenfalls als personenbezogene Daten angesehen.

>> EU-Organe und Einrichtungen / EU-Verwaltung: alle Organe, Einrichtungen, Ämter oder Agenturen, die für die Europäische Union tätig sind (z.B. Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union, Europäische Zentralbank, spezialisierte und dezentralisierte EU-Agenturen).

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist eine unabhängige Behörde, deren Aufgabe es ist, dafür zu sorgen, dass der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre gewährleistet ist und bewährte Verfahren in den Organen und Einrichtungen der EU gefördert werden. Er erfüllt diese Aufgabe, indem er
>> die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EU-Verwaltung überwacht,
>> in Bezug auf politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, beratend tätig ist und
>> mit vergleichbaren Behörden zusammenarbeitet, um einen kohärenten Datenschutz sicherzustellen.
(EDSB: ra)


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