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Verbraucherrechte-Richtlinie und EU-Kommission


EU will nicht zwingend an dem umfassenden Vollharmonisierungsansatz im Entwurf für eine Verbraucherrechterichtlinie festhalten
Bereits mehrfach hatte Bayern sich gegen die Pläne der Europäischen Union zur Vereinheitlichung des Verbraucherschutzes gewandt


(23.03.10) - Die bayerische Verbraucherministerin Dr. Beate Merk begrüßt Ankündigung der EU-Kommission, vom umfassenden Vollharmonisierungsansatz in der Verbraucherrechte-Richtlinie abzurücken. EU-Kommissarin Viviane Reding hat vor dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments angekündigt, nicht zwingend an dem umfassenden Vollharmonisierungsansatz im Entwurf für eine Verbraucherrechterichtlinie festhalten zu wollen.

Bayerns Verbraucherministerin Dr. Beate Merk begrüßt das: "Das ist ein gutes Signal in die richtige Richtung und ein wesentlicher Schritt zum Ziel, in Deutschland unser hohes Verbraucherschutzniveau erhalten zu können", sagte Merk. Die noch für Frühjahr 2010 anstehenden Beratungen im Europäischen Parlament stünden somit unter einem besseren Stern.

Bereits mehrfach hatte Bayern sich gegen die Pläne der Europäischen Union zur Vereinheitlichung des Verbraucherschutzes gewandt. Nach dem bisherigen Entwurf einer europäischen Richtlinie sollen die Verbraucherrechte beim Fernabsatz, bei Haustürgeschäften und beim Verbrauchsgüterkauf sowie die Vorgaben für Allgemeine Geschäftsbedingungen in ganz Europa einheitlich geregelt werden.

Dies hätte einschneidende Veränderungen auch im deutschen Verbraucherschutzrecht zur Folge. Beispielsweise sieht der Richtlinienvorschlag die Belastung des Verbrauchers mit den Kosten der Rücksendung bei Warenrückgaben, den Wegfall des Widerrufsrechts bei Internetauktionen sowie eine Pflicht zur Mängelrüge innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntwerden eines Mangels vor. Vor diesem Hintergrund hatte sich auch der Bundesrat gegen die sogenannte Vollharmonisierung ausgesprochen.

Merk kündigte an, die weitere Entwicklung aktiv zu begleiten: "In bestimmten Bereichen macht eine Vollharmonisierung sicherlich Sinn. Es muss aber sichergestellt bleiben, dass die hohen Verbraucherschutzstandards in Deutschland erhalten bleiben. Eine Harmonisierung zu Lasten der Verbraucher darf es nicht geben." (Bayerische Justizministerium .ra)


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