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Basel II - Anleitung zur Risikoberechnung


Basel II: Anleitung zur Risikoberechnung (Kredit-, Markt- und Betriebsrisiko) für Banken
Die Informationssicherheit wird nicht direkt erwähnt


(20.10.06) - Das Basel II-Abkommen tritt zum 1. Januar 2007 offiziell in Kraft. Basel II gilt als Anleitung zur Risikoberechnung (Kredit-, Markt- und Betriebsrisiko) für Banken.

Die Informationssicherheit wird nicht direkt erwähnt: Für eine Risikoberechnung ist aber die Identifizierung, die Bewertung und das Risiko-Management erforderlich. Bei der Handhabung des Betriebsrisikos müssen Risiken, die durch Sicherheitsbedrohungen und durch Versagen der Sicherheitskontrollumgebung entstehen, berücksichtigt werden. Aus diesem Grund stehen sowohl die Effektivität der Sicherheitskontrollen als auch das Endergebnis für die Bank in einer direkten und potentiell vorteilhaften Beziehung.

Basel II: Wie kreditwürdig sind Unternehmen?

Basel II ist ein komplexes Regelwerk, das die Eigenkapitalanforderungen bei der Kreditvergabe verschärft, die Risiken im Kreditgeschäft besser erfasst und somit die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu erhöhen sucht. Die erweiterten Offenlegungsvorschriften zwingen Banken dazu, für die unbeschränkte Verfügbarkeit relevanter Informationen zu sorgen. Zugleich spielen bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Unternehmen die IT sowie die Minimierung der mit der IT verbundenen Risiken eine Rolle.

Hintergrund:

"Im Jahr 2001 hat in Basel der Ausschuss für Bankenaufsicht der Bank for International Settlements (Bank für internationalen Zahlungsausgleich) beschlossen , möglichst weltweite einheitliche Standards zur Risikovorsorge bei Bankgeschäften durchzusetzen. Zu diesem Zweck erarbeitete er Richtlinien. Basel II ist der Entwurf einer solchen Richtlinie. Er hat die Regelung der Eigenkapitalbindung der Banken bei der Kreditvergabe zum Inhalt.

Basel II wird er deshalb genannt, weil es seit 1992 bereits eine heute noch geltende Eigenkapitalvereinbarung gibt (Basel I). Diese hat ganz grob gesagt zum Inhalt, dass das Eigenkapital der Bank wenigstens 8 Prozent der Kreditsumme betragen muss.
Im Ausschuss für Bankenaufsicht sitzen Vertreter der wichtigsten Industriestaaten sitzen (USA, Kanada, Großbritannien, Deutschland, Japan, Frankreich, Italien, Schweiz, Schweden , Belgien und Luxemburg)."
(Quelle: Marc Brede, Institut für Rechtsinformatik, Saarbrücken, ra)


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