Reform des Telemediengesetzes
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze
Nutzer sollten rechtswidrige Inhalte melden können, Anbieter müssten ein Verfahren zur Prüfung und Abhilfe solcher Beschwerden entwickeln
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sie die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) in deutsches Recht umsetzen will. Die Änderungen beträfen vor allem Anbieter audiovisueller Mediendienste und Videosharingplattform-Dienste, schreibt die Bundesregierung im "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze" (19/18789). Konkret geht es darum, dass diese Anbieter neue Verfahren zum Umgang mit Nutzerbeschwerden einführen müssen.
Nutzer sollten rechtswidrige Inhalte melden können, Anbieter müssten ein Verfahren zur Prüfung und Abhilfe solcher Beschwerden entwickeln. "Durch die Änderungen soll den Entwicklungen des Marktes Rechnung getragen werden und ein Gleichgewicht zwischen dem Zugang zu Online-Inhalte-Diensten, dem Verbraucherschutz und der Wettbewerbsfähigkeit geschaffen werden", begründet die Bundesregierung ihren Vorstoß. Die EU-Richtlinie ist bis zum 19. September 2020 in deutsches Recht umzusetzen.
Im Zuge des Entwurfs soll außerdem das Deutsche-Welle-Gesetz dahingehend geändert werden, dass die Deutsche Welle weitere barrierefreie Angebote zur Verfügung stellen soll. Für Kinder und Jugendliche potentiell schädliche Angebote seien zu kennzeichnen.
Der Nationale Normenkontrollrat erhebt keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 28.05.20
Newsletterlauf: 21.08.20
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.