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Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen


Das KapMuG soll als besondere Verfahrensordnung mit seinem bisherigen Anwendungsbereich erhalten bleiben
Es wird unter Wahrung seiner grundsätzlichen Verfahrensstrukturen zu einem sowohl für die Justiz als auch den Individualrechtsschutz effektiven Instrument bei der Bewältigung von Massenverfahren mit kapitalmarktrechtlichem Bezug fortentwickelt und als solches dauerhaft etabliert



Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion. Das KapMuG trat in seiner Ursprungsfassung im Jahr 2005 in Kraft und wurde nach einer Evaluation zuletzt im Jahr 2012 reformiert.

Mit dem Entwurf entfristete die Bundesregierung das bis zum 31. August 2024 befristete Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz und reformierte gleichzeitig das Gesetz. Ein ersatzloses Auslaufenlassen der Regelungen ist aus Sicht der Bundesregierung nicht angezeigt. "Das Musterverfahren hat sich in der Praxis trotz seiner bisherigen Unzulänglichkeiten grundsätzlich als Instrument zur Bewältigung gehäuft auftretender gleichlaufender Klagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug bewährt", führt der Entwurf dazu aus.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen nahm der Ausschuss noch diverse Änderungen an dem Entwurf vor. Unter anderem sind im Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz nun auch Anlagebasisinformationsblätter von Schwarmfinanzierungsdienstleistern sowie Ratings und Bestätigungsvermerke von Abschlussprüfern als Regelbeispiele für öffentliche Kapitalmarktinformationen aufgenommen worden. Weitere Änderungen betreffen beispielsweise Regelungen zur Entscheidung über den Musterverfahrensantrag, zum Inhalt des Vorlagebeschlusses, zum Eröffnungsbeschluss durch die Oberlandesgerichte und zum Musterkläger. Hinzugetreten sind zudem Regelungen zur Vorlage von Beweismitteln in den Verfahren. Ferner soll das Gesetz, das am 19. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden.

Die hib-Meldung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-997500
Die hib-Meldung zur Anhörung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1002942 . (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 10.08.24
Newsletterlauf: 29.10.24


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