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Neue EU-Lärmschutzrichtlinie


Call Center-Betreiber aufgepasst: Verschärfte Lärmschutzrichtlinie seit März 2007 in Kraft - Headset-Lösungen von neuer Direktive betroffen
Deutschland hat die Werte der EU-Lärmschutzrichtlinie in einem Punkt sogar verschärft: Ab 85 dB wird Schutz für die Ohren zur Pflicht

(03.04.07) - Seit dem 6. März ist sie in Kraft: Die "Verordnung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/44/EG und 2003/10/EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen von Lärm und Vibrationen" ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in deutsches Recht übergegangen. Damit gelten nun auch im gewerblichen Bereich strengere Auflagen für die maximal zulässige Lautstärke am Arbeitsplatz. Die neue Regelung trifft Call Center ebenso wie Büroumgebungen, da Anwender dort sowohl umgebungsspezifischem Lärm als auch Geräuschspitzen bis hin zu akustischen Schocks beim Telefonieren ausgesetzt sein können. Digitale Verstärker oder Headset-Lösungen von GN Netcom tragen dazu bei, dass Grenzwerte eingehalten und Mitarbeiter vor schädlichem Lärm geschützt sind.

Nach zahlreichen anderen europäischen Ländern hat nun auch Deutschland die Werte der EU-Lärmschutzrichtlinie vereinheitlicht – und in einem Punkt sogar verschärft. Abweichend von dem von der EU empfohlenen Wert von 87 dB (A) für den Schalldruckpegel am Innenohr bei der Verwendung von Gehörschutz liegt der neue deutsche Wert bei bereits 85 dB (A) – verteilt über einen durchschnittlichen Arbeitstag von acht Stunden.

Übernommen werden aus der EU-Richtlinie die Werte für den Schalldruckpegel von 80dB (A) und 85 dB (A) verteilt über einen durchschnittlichen Arbeitstag von acht Stunden, bei deren Überschreitung der Arbeitgeber das sofortige Ergreifen von Gegenmaßnahmen nachweisen muss.

"Das bedeutet für Call Center-Betreiber aber auch für alle Verantwortlichen in Büro-Umgebungen sicherzustellen, dass die Lärmbelastung die neuen Grenzwerte nicht überschreitet", erläuterte Jürgen Fischer, Geschäftsführer GN Netcom Deutschland. "Zunächst empfehlen wir allen Betroffenen Messungen durchführen zu lassen. Stellt sich dabei heraus, dass Grenzwerte nicht eingehalten werden, sollten umgehend Gegenmaßnahmen ergriffen werden – denn die Arbeitssicherheit der Mitarbeiter und das Gesundheitsmanagement in Unternehmen müssen ernst genommen werden." (GN Netcom: ra)


Meldungen: Gesetze

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